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Erben und Vererben

Wer hat nicht schon einmal vom unbekannten, reichen Erbonkel geträumt? Die Hoffnung auf ein üppiges Erbe scheint heute gar nicht einmal so unrealistisch zu sein, denn: Wir leben in der so genannten Erbengeneration! Nie wurde so viel vererbt wie heute. Vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2010 werden nach Expertenschätzungen zwei Billionen Euro, das sind 2000 Milliarden, allein in Deutschland vererbt werden. Doch der Schein trügt - wie viele von uns wohl am eigenen Leib erfahren müssen. Denn die riesigen Erbsummen sind natürlich Durchschnittswerte.

Eine mit funkelndem Schmuck gefüllt Schatztruhe. (Rechte: Mauritius)

Leider, leider: Nur wenige erben viel

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Wer erbt wie viel? - Gesellschaftliches zum Thema Erben

Eine Studie zur deutschen Erbschaftssteuer hat ergeben, dass im Jahr 2002 fast 20 Prozent der Erbschaftssteuer von nur 0,1 Prozent der Steuer zahlenden Erben bezahlt wurde. Das heißt, dass die richtig großen Summen nur an sehr wenige Menschen weitervererbt werden. Wenn man den Geldteil und das materielle Erbe betrachtet, zeigt sich schnell, dass manch einer leer ausgeht. Ein anderer erbt ein verkommenes Haus, das mehr Probleme bringt als Geld erwirtschaftet, wieder andere erben nur Schulden oder sehr geringe Sachwerte, oft Möbel, Kleidung oder Wäsche, selten auch mal ein Auto. Vererbte Geldbeträge liegen meist noch unter der Steuergrenze für die Erbschaftssteuer und sind somit in dieser Statistik gar nicht erst erfasst. Die Erbschaft von größeren Geldwerten oder gar Immobilien sind nur einem sehr geringen Anteil der Bevölkerung vorbehalten. Generell lässt sich also festhalten, dass Erben die Ungleichheit in der Gesellschaft noch vergrößert: Durch Erbschaften werden Reiche reicher, Arme werden ärmer.

Seniorin guckt sich Gehhilfen im Laden an. (Rechte: ddp)

Das Alter birgt ungeplante Kosten

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Erben als Altersabsicherung

Das "Deutsche Institut für Altersvorsorge" spricht von einer Erbschaftsillusion und warnt: Auch wenn das Schlagwort Erbengeneration in aller Munde ist, sollte sich bezüglich der Altersabsicherung keiner auf das bevorstehende Erbe verlassen. In Einzelfällen werden die Erbschaftserwartungen zwar die absehbaren Versorgungslücken schließen können, doch beim Großteil der Deutschen wird dies nicht der Fall sein. Bekanntlich befindet sich auch unser Sozial- und Rentensystem durch weniger Geburten und längere Lebenszeiten im Umbruch. Das zieht nach sich, dass das eigene Vermögen nicht mehr wie selbstverständlich an die nachfolgende Generation weitergegeben wird. Die persönliche Altersversorgung wird immer wichtiger und zunehmend aus eigener Tasche bezahlt. Dies geschieht schon in jüngeren Jahren durch Vorsorge und Einzahlungen in Rentenkassen und auch später im Alter, zum Beispiel durch die Bezahlung von Heimkosten und Pflegepersonal. Für die Nachkommen bleibt also entsprechend weniger.

Außerdem betont das "Deutsche Institut für Altersvorsorge", dass sich auch die Konsumfreudigkeit der älteren Generation verändert hat. Während die ältere Generation in früheren Jahren ihr Hab und Gut eher gehortet und für die Nachkommen aufgespart hat, sind ältere Menschen heute lebenslustig und im Schnitt konsumfreudiger; sie nutzen ihr Vermögen, um sich selbst einen schönen Lebensabend zu gestalten. Fazit: Da vom Erbe entsprechend weniger übrig bleibt, sollte die jüngere Generation genau rechnen und sich nicht nur auf die Ersparnisse der Älteren verlassen.

Zweigeteiltes Bild: Taschenuhr geschlossen und geöffnet. (Rechte: dpa)

Persönliche Erbstücke enthalten Erinnerungen

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Das nicht-materielle Erbe - Erbstücke, Werte und Pflichten

Erben bedeutet mehr als die Weitergabe von Vermögen. Nicht nur Geld und materieller Besitz werden an nachfolgende Generationen übermittelt. Beim Erben geht es auch um soziale Werte, um Pflichten und um Traditionen. Neben biologischen Merkmalen verbinden auch Moralvorstellungen und ein Erinnerungsschatz die Generationen, persönliche Erinnerungen und ganze Geschichten, die über die Jahre und durch eine Art Familiengedächtnis weitergegeben werden. Besonders deutlich wird dies auch an Erbstücken, also an persönlichen Objekten, die als Erbe gelten. Schon die Benennung einer Sache mit der Bezeichnung "Erbstück" drückt eine persönliche Beziehung zu ihr aus. Welches Objekt jemand gerne als Erbe weitergeben möchte oder aber - andersherum - was von einem Menschen als Erbstück aufbewahrt wird, ist sehr persönlich und individuell. Erbstücke können wertvolles Familiensilber oder eine goldene Uhr sein, aber auch rein symbolische - sprich materiell wertlose - Erinnerungsstücke, etwa eine alte Brieftasche oder die selbstgenähte Bluse der Oma.

Erben bedeutet persönliche Wertschätzung und ist eng mit Gefühlen verbunden. So fand die Soziologin Ulrike Langbein, die in einer kulturwissenschaftlichen Untersuchung geerbte Dinge und die symbolische Bedeutung des Erbens untersuchte, folgendes heraus: Erbstücke sind durch starke Emotionen gekennzeichnet, diese können sowohl positiv als auch negativ beladen sein. Die geerbten Stücke sind sehr eng mit den persönlichen Geschichten und Erinnerungen verbunden und werden in ihrer symbolischen Wertschätzung nur aufgrund einer emotionalen Beziehung wichtig. Dieses Beziehungsgeflecht kann die komplette Ablehnung und Abwendung zum Beispiel vom verstorbenen Vater sein oder aber auch eine große Liebe bis hin zur Verherrlichung. Erbstücke geben der Beziehung von Erbe und Erblasser und deren persönlichen Geschichte einen besonderen Wert.

Mann und Frau ziehen streitend an Spielzeughaus. (Rechte: Mauritius)

Geschwister streiten oft ums Elternhaus

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Erbstreitigkeiten und Familienzwist

Zum Erben und Vererben gehören oft emotionale Verstrickungen, meist zudem zwischen Familienmitgliedern. Und diese emotionalen Verstrickungen bringen in der Regel Schwierigkeiten mit sich. Vom eher harmlosen Familienstreit bis hin zum kompletten Kontaktabbruch oder sogar bis zum Gerichtsverfahren - Erbstreitigkeiten sind so zahlreich, dass sich die Umstände kaum auflisten lassen. Das scheinbar gefälschte Testament, aufgrund dessen das ganze Erbe an die neue Partnerin des Vaters geht, heimliche Schenkungen vor dem Tod, unterschlagene Werte in der Auflistung des Erbes, ein Bruder, der nach dem Tod Zugang zur Wohnung hat und ohne Absprache Gegenstände herausnimmt - die Beispiele lassen sich zahlreich weiterführen.

Ein klassischer Fall, der zu Erbstreitigkeiten führt, ist auch die Erbengemeinschaft, die ein gemeinsames Handeln aller Erben erfordert. Denn hierbei müssen sich die Erben zum Beispiel über den Verkauf oder Erhalt des Elternhauses einigen. Erbenberater Albert Eckert nennt die Erbengemeinschaft eine Zwangsgemeinschaft und betont, dass sich die Streitigkeiten in Erbfällen meist nicht um den genannten Wert und um aktuelle Probleme drehen: "Dies scheint nur so", erläutert er, "eigentlich geht es um tiefer liegende und weiter zurückliegende Beziehungsstrukturen. Diese haben sich innerhalb der Familie, oft unter Geschwistern oder eben als Beziehungsindikator zu den Eltern, über die Jahre aufgebaut und verfestigt." Als Beispiel führt er an: "Meist entsteht ein Erbstreit nicht, weil jemand in diesem Moment zu kurz kommt, sondern ist eher ein Zeichen dafür, dass diese Person schon ihr Leben lang (in dieser Familienstruktur) immer zu kurz gekommen ist - oder dies zumindest so empfunden hat." Eine Vermeidung oder Verminderung der Streitigkeiten sieht Eckert, der auch als Mediator in Erbangelegenheiten auftritt, in der Kommunikation und Absprache aller Beteiligten untereinander. Auch wenn der Tod ungern thematisiert wird, ist es sinnvoll für alle Beteiligten, sich frühzeitig mit dem Thema Erben und Vererben auseinanderzusetzen. So können Streits vermieden oder verringert werden. Und Eckert macht sogar immer wieder die Erfahrung: "Manch ein Problem löst sich durch die Aussprache der Absichten und Wünsche wie von selbst."

Andrea Schultens, Stand vom 01.06.2009
Sendung: Erben und Vererben - Häuser, Schmuck und Schuldenberg, 10.07.2007

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