Pflege
Schicksal Pflegefall akzeptieren
Auf einmal geht es nicht mehr. Alles wird schwerer, alltägliche Dinge, die bis dahin selbstverständlich von der Hand gingen, sind nicht mehr zu bewältigen. Nicht ohne fremde Hilfe!
Kaum einer ist darauf vorbereitet, ein Pflegefall zu sein. Dazu kommt meist auch die Angst vor dem, was einen von jetzt an erwartet. Auf einmal ist man abhängig – abhängig von der Hilfe anderer. Viele schämen sich dafür, sind peinlich berührt, wenn sie um Hilfe bitten müssen oder haben Angst, dass ihnen vielleicht diese Unterstützung in den entsprechenden Momenten fehlt. Ein Pflegefall zu sein ist ein harter Schlag, der das bisherige Leben völlig umkrempelt.
Wie die Betroffenen mit dieser Situation umgehen, hängt viel von der jeweiligen Persönlichkeit und ihrer Lebenssituation ab. Pflegebedürftig zu sein, fällt besonders sehr unabhängigen Menschen schwer, die immer mit beiden Beinen fest im Leben gestanden und alles aus eigener Kraft gemeistert haben. Plötzlich werden sie regelrecht ausgebremst. Nicht selten reagieren die Betroffenen aggressiv, verbittert oder gar depressiv. Diese Situation ist sehr belastend – nicht nur für sie, sondern auch für die Personen in ihrem Umfeld. Meist gehen die Betroffenen durch verschiedene Phasen, regelrechte Trauerphasen, bis die neue Situation angenommen ist. Man muss Abschied nehmen von den Dingen, die man konnte, sich langsam daran gewöhnen und akzeptieren, dass sich das Leben und die Perspektiven verändern. Es ist oft ein weiter und sehr anstrengender Weg, sich umzustellen, loszulassen und sich mit der neuen Situation abzufinden.
Pflegebedürftig nach dem Gesetz
Jeder, der "wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens" der Hilfe bedarf, ist pflegebedürftig. So jedenfalls sagt es der § 14 des Pflegeversicherungsgesetzes. Zu Deutsch: wenn jemand pflegebedürftig ist, dann benötigt er Hilfe, um seine ganz alltäglichen Dinge zu erledigen. Dazu gehören sich waschen, zur Toilette gehen, sich an- und ausziehen, einkaufen gehen, die Wohnung sauber halten etc. Dem Gesetz nach ist also jeder pflegebedürftig, der sich nicht mehr selbst versorgen kann – und zwar nicht nur vorübergehend, sondern mindestens 6 Monate lang. Die Betroffenen brauchen also auf lange Sicht Hilfe von außen. Meist kommt diese Hilfe von Angehörigen. In einigen Fällen brauchen die Pflegebedürftigen aber zusätzlich professionelle Hilfe zum Beispiel durch einen Pflegedienst. Das kostet Geld.
Hier werden bestimmte Leistungen durch die Pflegeversicherung abgedeckt. Dabei handelt es sich um die rein "praktischen Verrichtungen". Was nicht bezahlt wird ist alles, was mit dem psychischen Wohlbefinden der Betroffenen zu tun hat, so zum Beispiel die Betreuung von Demenzkranken.
In der Regel kann man erst nach 6 Monaten einen Anspruch auf die Leistungen der Pflegeversicherung geltend machen. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen. Dann nämlich, wenn nach einem Unfall oder einer Verletzung klar ist, dass eine Beeinträchtigung zurück bleibt. In diesem Falle kann der Betroffene auch schon vor Ablauf der 6 Monate die Leistung beantragen.
Pflegegeld aus der Pflegeversicherung wird über die Krankenkassen beantragt. Hierzu gibt es einen speziellen Vordruck, der je nach Krankenkasse etwas unterschiedlich aussehen kann, aber in etwa dieselben Daten abfragt. Da der Anspruch auf Leistung der Pflegeversicherung von der "amtlichen" Feststellung der Pflegebedürftigkeit bzw. der Pflegestufe abhängig ist, leiten die Kassen den Antrag an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) weiter. Dieser schickt dann in der Regel einen Gutachter, der sich direkt vor Ort einen Eindruck von dem individuellen Pflegebedarf des Betroffenen macht, denn der Hilfsbedarf eines Pflegebedürftigen ist auch von seinem sozialen Umfeld und seiner Wohnsituation abhängig. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach den Pflegestufen.
Pflegestufe I: erheblich pflegebedürftig
Pflegestufe II: Schwer pflegebedürftig
Pflegestufe III: Schwerst pflegebedürftig
Dabei wird unterschieden, wie oft und wie lange jemand pro Tag für welche Tätigkeiten Hilfe braucht. Zum Beispiel bedeutet Pflegestufe III, dass der Betroffene für die Grundpflege, wie Ernährung, Körperpflege und Bewegung rund um die Uhr, auch nachts Hilfe benötigt. Pflegestufe I beinhaltet mindestens einmal täglich zwei Verrichtungen. Je nach Pflegestufe gibt es feste Beträge für den Pflegebedürftigen. Die Höhe des Geldbetrags wird auch daran bemessen, von wem die Pflege geleistet wird, ob von Angehörigen, durch professionelle Pflegekräfte, wie einem Pflegedienst zu Hause, oder in einem Heim. Ein Problem bleibt jedoch für die meisten Betroffenen: das Geld reicht nicht. Denn die Pflegeversicherung ist keine "Vollkasko" und zahlt nur Teilbeträge.
Rund 80 Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt
Wer soll pflegen?
Diese Frage lässt sich nicht so einfach beantworten. Rund 80 Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt. Schätzungsweise 70 Prozent werden allein von den Angehörigen versorgt – ohne Hilfe von außen.
Angehörige sind oftmals in einer Zwickmühle, wenn es um die Frage Pflege geht. Ist ein Pflegefall zu Hause zu bewältigen? Darf man den Pflegebedürftigen einfach in ein Heim "abschieben"?
Um die richtige Entscheidung zu treffen braucht man Informationen. Idealerweise sollten sich alle Betroffenen zusammen setzen und klären, was für die Zukunft zu erwarten ist. Welche Behinderung oder Krankheit hat der Betroffene, ist es nur vorübergehend oder eine dauerhafte Beeinträchtigung, wer kann Hilfe leisten, sind Versprechen gemacht worden, den Pflegebedürftigen nie in ein Heim zu geben etc.
Auch sollten verschiedene Pflegeangebote geprüft werden. Neben der rein privaten Pflege und dem Heim gibt es noch Modelle wie Kurzzeitpflege, Tagespflege, Tagesgruppen und Wohngemeinschaften. Je nach Zeit und finanziellen Möglichkeiten lassen sich diese Angebote auch kombinieren. Denn eines ist klar: Für die Pflege zu Hause muss man sich bewusst, ohne Schuldgefühle und Druck entscheiden. Je nach Schwere des Falls bedeutet eine Pflege zu Hause für die Angehörigen ein Rund-um-die-Uhr-Job, ohne Wochenende und Urlaub, eine Zeit, in der die individuellen Bedürfnisse und die persönliche Privatsphäre weit hinten ansteht. Besonders schwierig ist es, wenn die Pflegebedürftigen dement sind.
Andrea Wengel, Stand vom 01.06.2009
Sendung: Altenpflege in Deutschland - ein Pflegefall?, 02.04.2009





