Schatzsuche
Wo wird man fündig?
Immer wieder kommt es zu archäologischen Zufallsfunden durch Hobby-Schatzsucher. Die Aussichten einen interessanten Fund zu machen wachsen, je mehr man sich mit Schatzträchtigen Örtlichkeiten auseinandersetzt. Quellen waren zum Beispiel in frühgeschichtlicher Zeit beliebte Opferstellen, um Wassergeister milde zu stimmen. Meist waren in der Nähe von Quellen auch Siedlungen oder Handelsknotenpunkte. Auch in der Nähe von exponierten Bäumen kann man durchaus fündig werden. Für die Germanen war zum Beispiel die Eiche ein mythischer Baum. Meist wurde sie Donar, dem Gott des Donners, oder Wotan geweiht. Die Umgebung entwickelte sich oft zur Kultstätte, dem sogenannten Thingplatz. Auch Anhöhen und Hügel waren strategisch wichtig - die Römer nutzten erhöhte Positionen, um ihre Wachtürme darauf zu errichten. Gabelungen und Kreuzungen waren markante Punkte, um Vergrabenes auch wieder zu finden. Topographische Karten sind wichtige Hilfsmittel, um solche Örtlichkeiten zu finden.
Die richtige Ausrüstung
Elektrische Suchgeräte wie Metallsonden und -detektoren machen es Hobby-Schatzsuchern relativ einfach, Metalle im Boden aufzuspüren. Ortet das Gerät Metall, ertönt ein akustisches Signal. Manche Geräte blenden unerwünschten Schrott wie Dosenluschen oder anderen Müll von vorneherein aus. Bei Detektoren mit hohen Eindringungstiefen in den Boden ist das allerdings meist nicht der Fall - sie sind nicht in der Lage Metall zu unterscheiden. Wer gezielt mit einer Metallsonde sucht, braucht die Genehmigung des Grundstückeigentümers - zum Beispiel die des Landwirts. Auch die Denkmalschutzbehörde oder das Landesamt für Denkmalpflege muss grünes Licht geben.
Wem gehört der Schatz?
Zwei Prinzipien prägen die rechtliche Behandlung von Schatzfunden seit Jahrhunderten: Auf den römischen Kaiser Hadrian geht die Halbierung zwischen Finder und Grundeigentümer zurück. Im Sachsenspiegel des Eike von Repgow aus dem frühen 13. Jahrhundert tauchten dann die "iura regalia" auf, wonach der Schatz dem König oder Landesfürsten zufällt - der Ursprung des sogenannten Schatzregals. Das deutsche Fundrecht (BGB) geht auf die Hadrianische Teilung zurück: Der Fund gehört zur einen Hälfte dem Finder und zur anderen dem Eigentümer der Sache oder des Ortes, an dem der Fund gemacht worden ist. Abweichend davon kann aber durch Landesgesetz bestimmt werden, dass Schatzfunde Eigentum des Landes werden.
Grundsätzlich hat jedes Bundesland sein eigenes Denkmalschutzgesetz, je nach Land werden auch die sogenannten Bodendenkmäler - archäologische Kulturzeugnisse wie Grabhügel oder Wallanlagen - mit einbezogen. In Baden-Württemberg zum Beispiel bedürfen Nachforschungen mit dem Ziel, Kulturdenkmäler zu entdecken, der Genehmigung des Landesdenkmalamtes. Hier gilt zusätzlich auch das Schatzregal. Darin ist festgelegt, dass dem Staat nicht nur Fundstücke zufallen, die in seinem Auftrag ausgegraben wurden, sondern auch kulturhistorische Objekte, die von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung sind, auch wenn sie nicht bei offiziellen Grabungen gefunden wurden. Die Gesetze verfolgen das Ziel, wissenschaftliche Erkenntnisse zu ermöglichen und abzusichern.
Mag der regional bedingte Paragraphendschungel auf den ersten Blick noch so verwirrend sein - fest steht, wer ohne amtliche Genehmigung auf archäologisch ausgewiesenen Fundstätten oder Grabungsorten sucht, macht sich strafbar. Für die moderne wissenschaftliche Archäologie sind nicht nur die Fundstücke entscheidend, sondern vor allem auch die Fundorte. So können zum Beispiel alte Münzen darauf hinweisen, dass sich möglicherweise am Fundort ein Handelsknotenpunkt oder eine Siedlung befunden hat.
Sabine Kastner, Stand vom 01.06.2009






