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Was sollte man beim Erwerb eines denkmalgeschützten Gebäudes beachten?

"Hilfe - das Haus ist ein Denkmal." So mancher Erbe oder Käufer hat sich erst nach dem Erwerb eines Hauses mit der Frage auseinandergesetzt, was er als Besitzer eines Denkmals berücksichtigen muss.

Denkmalgeschütztes Fachwerkhaus (Rechte: WDR)

Der Kauf ist eine Herausforderung

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Zunächst einmal bei Baurechts- und Denkmalschutzbehörde erkundigen

Zunächst einmal darf er sich darin wohl fühlen. Steht aber eine Sanierung, ein Ausbau oder auch ein neuer Fassadenanstrich an, muss er sich an das zuständige Bauamt wenden. Die untere Baurechts- und Denkmalschutzbehörde der Gemeinde wird den Besitzer darüber informieren, ob das Gebäude unter Denkmalschutz steht. Die Denkmalpflege ist Ländersache, das heißt Richtlinien, die in einem Bundesland gelten, können in einem anderen Land andere sein. Falls das Objekt nicht auf der Liste der Denkmalbehörde steht, sollte der neue Eigentümer nicht gleich wieder nach Hause gehen. Denn die finanzielle Förderung und die Möglichkeiten steuerlicher Abschreibung für die Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes können sich sehr wohl lohnen. Deshalb werden auch viele Gebäude erst auf Antrag des Eigentümers von den Denkmalbehörden registriert und unter Denkmalschutz gestellt.

Erst nach dem Verfahren mit der Sanierung beginnen

Wenn die Baubehörde es für notwendig erachtet, wird der zuständige Denkmalpfleger des Regierungsbezirks eingeschaltet. Dieser schaut sich das Gebäude an und schätzt zunächst einmal den denkmalpflegerischen Wert und die damit verbundenen Arbeiten ein. Er berät den Besitzer in Sachen Fördergelder, steuerlicher Abschreibungen sowie Fachkompetenz der Baufirmen und Architekten in der Region. Diese Beratung ist kostenlos. Der Umbau oder die Sanierung sollte auf keinen Fall begonnen werden, bevor die baurechtlichen und denkmalpflegerischen Verfahren abgeschlossen sind. Die Wünsche des Bauherren werden - soweit sie nicht dem Denkmalschutz widersprechen - berücksichtigt.

Sanierung kann sich auch finanziell lohnen

Nachdem ein Bauplan erstellt ist, der vom Denkmalamt genehmigt werden muss, sollte die Finanzierung geklärt werden. Der Denkmalpfleger berät über die Förderprogramme des Staates, die mögliche Steuerabschreibung und die Hilfen privater Stiftungen. Danach kann man mit dem Bau beginnen. Ein denkmalgeschütztes Wohnhaus zu sanieren, kann sich auch finanziell lohnen. In den Städten wird das Wohnen in Häusern der Gründerzeit immer beliebter, aber auch restaurierte Fachwerkhäuser in ländlichen Gebieten sind begehrte Wohnimmobilien. Deshalb ist der Besitz von denkmalgeschützten Wohnhäusern zu einer beliebten Kapitalanlage geworden.

Ana Rios, Stand vom 17.11.2009
Sendung: Abenteuer Denkmalschutz - Steine erzählen Geschichte(n), 17.11.2009

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