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Auszug aus der Schwäbischen Formel

Im Mittelalter gab es die Muntehe. Danach wurde eine Frau von ihrem (Vor-)Munt einem anderen Mann übergeben. Der musste dafür die Morgengabe überreichen. Wie diese Hochzeitszeremonie im 12. Jahrhundert in Schwaben ablief, das übermittelt ein Auszug aus der Schwäbischen Formel:

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"Wenn eine freie Schwäbin einen Schwaben ehelicht, der ein freier Mann ist, so muß er ihr sieben Handschuhe geben; mit diesen gibt er sieben Gelöbnisse nach schwäbischem Recht und spricht also zum ersten: 'Hiermit verspreche ich Euch den rechten Schutz , den sichern Schutz, den vollen Schutz, nach schwäbischer Gewohnheit, nach schwäbischem Recht, wie es von Rechts wegen ein freier Schwabe einer freien Schwäbin gegenüber tun soll, mir zu meinem Recht, Euch zur Eurem Recht, mit meiner Standeswürde gegen Eure Standeswürde...'
All diese Gelöbnisse nimmt die Frau und ihr Vormund. Nun nimmt der Vormund, ihr geborener Vormund, die Gelöbnisse und die Frau und ein Schwert und einen goldenen Fingerring und einen Pfennig und einen Mantel und steckt einen Hut auf das Schwert und den Fingerring auf den Schwertgriff und übergibt sie dem Mann und spricht: 'Hiermit übergebe ich Euch mein Mündel zu Euren Treuen und Gnaden und bitte Euch um der Treue willen, mit der ich sie Euch anvertraue, dass Ihr ihr rechter Vormund seid und ihr ein wohlwollender Vormund seid und dass Ihr kein schlechter Vormund seid noch werdet.' So empfängt er sie und habe sie ihn."

Aus: Georg Heinrich Pertz (Hrsg): Monumenta Germaniae Historica, Leges III, Hannover 1863, Nachdruck 1965, S. 150
Nach: Clausdieter Schott: Trauung und Jawort, Von der Brautübergabe zur Ziviltrauung; Verlag für Standesamtwesen; Ffm, 1992.

Ute Heers, Stand vom 25.05.2010

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