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Warum darf, wer einmal nach katholischem Recht verheiratet war, nicht noch einmal vor den Traualtar der katholischen Kirche treten, auch wenn er nach bürgerlichem Recht geschieden ist?

Die Ehe ist für die katholische Kirche ein Sakrament. "Was Gott zusammengefügt hat, darf der Mensch nicht scheiden." Deshalb darf der Mensch keine einmal geschlossene Ehe beenden. Es gibt aber die Möglichkeit, eine katholische Ehe annullieren zu lassen. Dann war die Ehe nach katholischem Rechtsverständnis gar nicht gültig, ist nie zustande gekommen. Das muss von einem Offizial, einem katholischen Eherichter, geprüft werden. Nicht gültig ist eine katholische Ehe zum Beispiel dann, wenn die Partner oder einer der Partner zum Zeitpunkt der Eheschließung keine Kinder wollten. Oder wenn es kein Traugespräch gegeben hat. Wenn einer der Partner nicht an die Unauflöslichkeit der Ehe glaubte, das heißt, wenn er damit rechnete, dass die Ehe zerbrechen kann. Wenn einer der Partner unter Druck gesetzt wurde, zu heiraten. Oder wenn einer der Partner psychisch unfähig war, die Ehe zu schließen.

Ein Brautpaar während der kirchlichen Trauung von hinten. Wenn man zwischen den Brautleuten hindurch schaut, kann man den Pfarrer sehen. (Rechte: Mauritius)

Die Ehe ist ein Sakrament

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Ein gläubiger Katholik, der seine Ehe annullieren lassen will, muss die "Sacra Rota", auch "Römische Rota", anrufen. Dies ist das zweithöchste Gericht der römisch-katholischen Kirche und dient als Berufungsinstanz. Einen Großteil der Verfahren bilden die Ehenichtigkeitsverfahren. Pro Jahr werden circa 1000 Anträge gestellt. Prominentes Beispiel ist die Annullierung der Ehe von Prinzessin Caroline von Monaco. Die wurde 1980 zivilrechtlich von ihrem ersten Mann, dem Finanzmakler Philippe Junot geschieden, 1992, auf Bestreben ihres Vaters, Fürst Rainier, wurde die Ehe dann auch durch die Sacra Rota annulliert.
Die meisten Ersuche kommen aus Italien selbst, was nicht weiter verwunderlich ist, da streng gläubige katholische Menschen diese Instanz für wichtiger erachten, als nicht streng Gläubige.

Ute Heers, Stand vom 25.05.2010

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