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Das Atomgesetz

AtG § 1 Zweckbestimmung des Gesetzes
Zweck dieses Gesetzes ist,
1. die Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität geordnet zu beenden und bis zum Zeitpunkt der Beendigung den geordneten Betrieb sicherzustellen

AtG § 7 Genehmigung von Anlagen
1. [...] Für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität und von Anlagen zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe werden keine Genehmigungen erteilt. [...]

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Rückzug in zwei Jahrzehnten

Am 27. April 2002 trat in Deutschland ein neues Atomgesetz in Kraft. Das "Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität" änderte die seit 1959 geltende Rechtslage grundlegend. Statt Kernenergie zu fördern, steht nunmehr der Ausstieg aus der Atomenergienutzung im Mittelpunkt des Atomgesetzes. Der Bau neuer gewerblicher Atomkraftwerke und Wiederaufbereitungsanlagen ist nicht mehr erlaubt.

Eine Aufnahme des Kernkraftwerks Stade bei Hamburg von September 2002. Es zeigt einen großen viereckigen Gebäudekomplex, einen halbrunden Betonbau mit Schornstein dahinter. (Rechte: dpa)

Das Kraftwerk Stade bei Hamburg

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Mit dem Atomgesetz der damals amtierenden rot-grünen Bundesregierung ergibt sich für jedes Kernkraftwerk (KKW) eine Gesamtlaufzeit von maximal 32 Jahren seit Inbetriebnahme. Für jedes KKW ist aufgeschlüsselt, welche Strommenge bis zur Stilllegung noch produziert werden darf. Das KKW Stade ging beispielsweise 1972 in den kommerziellen Leistungsbetrieb und durfte mit Inkrafttreten des Gesetzes nur noch 9,54 Terrawattstunden (ThW) produzieren. Im Herbst 2003 wurde der Meiler Stade bei Hamburg damit als erstes Atomkraftwerk nach dem Beschluss zum Atomausstieg abgeschaltet. Insgesamt lag die erlaubte zu produzierende Reststrommenge für alle deutschen Kernkraftwerke zusammen 2006 noch bei 1468 ThW. Das endgültige Ende der Energieproduktion durch Kernkraftwerke wird in dem Gesetz etwa auf das Jahr 2020 berechnet.

Erfolg oder Mogelpackung?

Mit Inkrafttreten des Gesetzes setzte die rot-grüne Koalition unter Gerhard Schröder ein Versprechen um, das sie bei Regierungsantritt 1998 in ihrer Koalitionsvereinbarung gegeben hatte: "Der Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie wird innerhalb dieser Legislaturperiode umfassend und unumkehrbar gesetzlich geregelt." Es folgten zwei Jahre, in denen Regierung und führende Energieversorgungsunternehmen (EnBW, E.ON, HWE und RWE) in langwierigen Verhandlungen einen Konsens suchten. Im Sommer 2001 schließlich unterzeichneten Bundesregierung und die Energieversorger eine Vereinbarung zur geordneten Beendigung der Atomenergienutzung. Im Dezember 2001 beschloss der Bundestag das Atomausstiegsgesetz, der Bundesrat stimmte am 1. Februar 2002 zu.

Was von der rot-grünen Regierung als Erfolg gefeiert wurde, ist in den Augen der Atomkraftgegner eine Mogelpackung. Statt eines schnellen Ausstiegs, der nach damaligen Untersuchungen von Greenpeace bis 2005 möglich gewesen wäre, habe die Regierung mit der Atomindustrie einen Deal auf Kosten künftiger Generationen geschlossen. Die langen Restlaufzeiten gewährten den KKW-Betreibern Bestandsschutz und berücksichtigten lediglich die wirtschaftlichen Interessen der Atomindustrie, nicht den Schutz der Bürger und Umwelt vor den Gefahren der Atomenergie. Auch das Atommüllproblem werde durch die Pflicht, Zwischenlager zu errichten, nur aufgeschoben. In ihrer Ansicht bestätigt, der Atomausstieg sei eine Lüge, sahen sich die Organisationen nach der Bundestagswahl 2002. Obwohl Obrigheim, Deutschlands ältestes kommerziell betriebenes Kraftwerk, schon 2000 die Höchstlaufzeit von 32 Jahren erreicht hatte, forderten die Betreiber fünf weitere Betriebsjahre. An der Entscheidung wären die Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und Grünen beinahe gescheitert. Schließlich stimmten die Grünen unter großem Protest der Atomkraftgegner zwei weiteren Betriebsjahren zu.

Die seit Ende 2009 amtierende schwarz-gelbe Bundesregierung plant, den Atomausstieg rückgängig zu machen und die Restlaufzeiten der Atomkraftwerke zu verlängern.

Zwiegespaltene Nachbarn

In Westeuropa betrieben im Jahr 2006 neben Deutschland noch acht weitere Staaten Kernkraftwerke, sechs davon hatten den Atomausstieg beschlossen oder angekündigt: Belgien, Schweden, Schweiz, Großbritannien, Spanien, Niederlande. Doch der Wind gegen die Nutzung der Kernenergie hat sich gelegt. Belgien muss den Atomausstieg "überdenken" und alle großen EU-Staaten bekennen sich offiziell zur Kernenergie: Frankreich errichtet mindestens einen neuen Reaktor in der Normandie und Großbritannien will sogar acht Werke bauen. Auch Italien hat seinen Austiegsbeschluss von 1987 inzwischen gekippt. Das Land verzichtete zwischen 1990 und 2009 auf die Atomenergienutzung. Doch Mitte 2009 wurde auf Drängen des  Regierungschefes Berlusconi ein neues Gesetz verabschiedet, das den Neubau von Kernkraftwerken billigt. Griechenland, Irland, Dänemark, Portugal und Luxemburg haben von Anfang an auf die Atomenergienutzung verzichtet. Die Regierung von Finnland hält ebenfalls an der Atomenergienutzung fest und baut derzeit den modernsten Reaktor Europas. Auch in vielen osteuropäischen Staaten ist ein Ausstieg nicht abzusehen.

Silke Rehren/Johanna Rüschoff, Stand vom 25.03.2010

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