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Wie viele befruchtete Eizellen dürfen Frauen in Deutschland bei einer künstlichen Befruchtung höchstens eingepflanzt werden?

Die Anwendung von Fortpflanzungstechnik und der Umgang mit Embryonen ist in Deutschland durch das Embryonenschutzgesetz geregelt. Nach dem Gesetz gilt die befruchtete, entwicklungsfähige Eizelle vom Zeitpunkt der Kernverschmelzung an als Embryo. Im ersten Paragraphen des Gesetzes ist aufgeführt, was als missbräuchliche Anwendung von Fortpflanzungstechniken gilt. Unter anderem ist es nicht erlaubt, innerhalb eines Zyklus' mehr als drei befruchtete Embryonen in eine Frau zu übertragen. Die Strafe für Missachtung des Gesetzes liegt bei einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe.

Eine eingefärbte Elektronenmikroskopaufnahme: eine befruchtete Eizelle und Spermien im Eileiter. (Rechte: Mauritius/Phototake)

Eine befruchtete Eizelle

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In Deutschland dürfen höchstens drei im Labor befruchtete Eizellen zu Embryonen heranreifen. Die Eltern entscheiden sich vorher für einen, zwei oder drei Embryonen - je mehr, desto höher die Erfolgsrate, aber auch die Wahrscheinlichkeit, Zwillinge oder gar Drillinge zu bekommen. Durch die Kryokonservierung, das Einfrieren biologischen Materials, besteht die Möglichkeit, befruchtete Eizellen auch einfrieren zu lassen, zum Beispiel dann, wenn mehr als drei befruchtete Eizellen gewonnen werden. Das Einfrieren ist ausschließlich im Vorkernstadium erlaubt, etwa 24 Stunden nachdem die Samenzelle in die Eizelle eingedrungen ist, die Erbanlagen aber noch nicht verschmolzen sind. Die künstliche Befruchtung kann dadurch später noch mal mit den aufgetauten Eizellen wiederholt werden, ohne dass die Frau erneut hormonell stimuliert werden muss. Das Verfahren führt allerdings nur zu einer niedrigen Schwangerschaftsrate. Unbefruchtete Eizellen lassen sich übrigens wesentlich schwieriger einfrieren. Als Möglichkeit junger Frauen, ihre gesunden, unbefruchteten Eizellen einfrieren zu lassen, um im späteren Alter darauf zurückgreifen zu können, ist die Kryokonservierung daher kaum geeignet.

In anderen Ländern gibt es ein entsprechendes Embryonenschutzgesetz wie in Deutschland oft nicht. In den USA zum Beispiel warten Ärzte länger ab (circa fünf Tage), um sehen zu können, wie viele der befruchteten Eizellen zu lebensfähigen Embryonen herangereift sind. Und nur diese setzen sie in die Gebärmutter der Frau ein. Die überzähligen Embryonen werden vernichtet. Diese Vorgehensweise hat in Europa eine heftige ethische Debatte ausgelöst.

Martina Peters/Silke Rehren, Stand vom 20.04.2012

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Collage aus Bildmotiven des Themas Fortpflanzung (Rechte: WDR/dpa)

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