Kampf gegen Piratenfischer
In europäischen Gewässern, aber auch auf hoher See, im Bereich der internationalen Fischereiabkommen gelten Regeln, die dafür sorgen sollen, dass die Rechte aller Fischerei-Nationen gewahrt bleiben.
Diese besagen:
• Alle Fischer müssen sich an Regulierungen wie Maschenweiten oder Fangmethoden halten.
• Fischer müssen ihre Fänge dokumentieren, damit eine nachträgliche Kontrolle möglich ist.
• Die Fischer müssen legal fischen, sich an zugewiesene Quoten halten und dürfen nur in erlaubten Zonen fischen.
Es gibt jedoch viele Schiffe, die meist unter sogenannten Billigflaggen registriert sind, die sich nicht an diese Regeln halten. Brechen sie zumindest eine Regel, werden sie Piratenfischer genannt. Innerhalb der 200-Meilen-Zone, etwa der der Europäischen Union (EU), könnten ihre Schiffe beschlagnahmt werden. Doch außerhalb gibt es keine Handhabe gegen sie. Die Staaten, die den internationalen Fischereiabkommen beigetreten sind, haben nur die Möglichkeit, den Kauf dieser Fische zu boykottieren.
In der EU ist es sogar verboten, solche Schiffe, für die es schwarze Listen gibt, in den Häfen abzufertigen und sie mit Vorräten, Treibstoff und Dienstleistungen zu versorgen. Die Anlandung von illegalen Piratenfängen ist in der EU verboten. Um dies zu kontrollieren, muss jeder Fang, der in einem europäischen Hafen angelandet wird, mit Fanggebiet und Name des Schiffes gemeldet werden. Im Grunde genommen ein sicheres Kontrollsystem. In der Realität zeigt es sich aber, dass es durchaus Schleichwege gibt, illegale Fänge in europäischen Häfen anzulanden. Die möglichen Profite sind einfach zu groß.
Je lukrativer die Fischart, desto eher die Wahrscheinlichkeit, dass dieser aus illegalen Fängen auf den heimischen Tisch gelangt. Dies gilt vor allem für den Thunfisch, für den enorme Preise erzielt werden, seit es chic ist, auch bei uns rohen Fisch in Sushi-Restaurants zu genießen. Niemand kann garantieren, dass der dort servierte Fisch nicht vom Piratenfischer stammt.
Vladimir Rydl, Stand vom 15.01.2010






