Interview: Professor Jörg Luy
Planet Wissen (PW): Professor Luy, haben Sie ein Haustier?
Prof. Dr. Jörg Luy (J.L.): Ich habe Bienen. Soziale Insekten sind überaus interessante Tiere. Bienen werden in der Tiermedizin zu den Haustieren gezählt, obwohl wir sie natürlich eigentlich nicht so gerne im Haus sehen.
PW: Sie sind der bislang einzige Professor für Tierschutz und Ethik in Deutschland. Wie verlief der Weg dorthin?
J.L.: Tierschutz, insbesondere Tierschutzrecht, ist fester Bestandteil des tiermedizinischen Studiums, da der Vollzug des Tierschutzrechts bei den Veterinärbehörden beziehungsweise den Amtstierärzten liegt. Ethik wird seit einigen Jahren weltweit zunehmend als künftiger Pflichtbestandteil des tiermedizinischen Studiums gefordert; allerdings gibt es nur wenige Akademiker mit entsprechender Qualifikation. Meinen Weg dorthin möchte ich ausdrücklich nicht zur Nachahmung empfehlen! Ich habe einfach studiert, was mich interessiert hat, also Tiermedizin und Philosophie parallel. Nach der Approbation zum Tierarzt habe ich während des weiterlaufenden Philosophiestudiums meine Doktorarbeit zur Tötungsfrage in der Tierschutzethik geschrieben. Da sich das Philosophiestudium noch darüber hinaus hinzog, habe ich dann mein Geld mit einem Aushilfsjob bei der Tierärztekammer verdient.
Nach dem zweiten Abschluss gab es die erste richtige Stelle als Geschäftsführer einer Tierschutzstiftung, die auch die Möglichkeit bot, einige Lehrveranstaltungen zur Tierschutzethik an der Uni zu halten. Und als dann 2004 diese Juniorprofessur ausgeschrieben wurde, also eine auf sechs Jahre befristete Einstiegsprofessur nach dem "learning by doing"-Konzept, habe ich mich einfach beworben. Die konstante Doppelbelastung würde ich aber nicht wieder auf mich nehmen und auch die naive Idee, einfach zu studieren, was einem liegt, sehe ich heute eher kritisch.
PW: Sie setzen sich intensiv mit der ethischen Vertretbarkeit von wissenschaftlichen Tierversuchen auseinander. Wie ist Ihre Haltung zu solchen Experimenten?
J.L.: Wer an Wirbeltieren Versuche durchführen will, benötigt dazu eine behördliche Genehmigung. Die Genehmigung darf laut Tierschutzgesetz nur erteilt werden, wenn der Versuch ethisch vertretbar ist. Praktisch spielt diese Vorschrift aber keine große Rolle, weil es keine rechtsverbindlichen Spielregeln dazu gibt, wann ein Tierversuch ethisch nicht mehr vertretbar ist. An diesen Spielregeln arbeiten wir zurzeit. Dabei sind zwei Problembereiche besonders kompliziert: die Trennschärfe zwischen vertretbaren und nicht vertretbaren Versuchen zu erhöhen und eine Rechtsverbindlichkeit solcher Spielregeln zu begründen.
Zum ersten Punkt ist zu sagen, dass es unstrittig vertretbare Tierversuche gibt, zum Beispiel die zusätzliche Blutentnahme bei Patientenhunden einer Tierklinik im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie, deren Ziel in der Verbesserung der Tiergesundheit liegt. Genauso gibt es aber auch unstrittig unvertretbare Tierversuche, zum Beispiel wenn das Ziel des Versuchs ebenfalls über eine Alternativmethode erreicht werden könnte. Aber auch alles dazwischen muss eingeordnet werden. Diese Einordnung wird bislang immer vager, je weiter der Versuch in der Mitte angesiedelt zu sein scheint. Meist zieht dieser Umstand die Einordnung in "ethisch vertretbar" nach sich. Womit wir beim zweiten Punkt wären: Jede Ablehnung eines Antrags kann vom Antragsteller gerichtlich angefochten werden. Das Gericht bittet dann die Behörde um Darlegung der Argumentation, warum der Versuch "ethisch nicht vertretbar" sei. Hier muss die Behörde, um sich durchzusetzen, auf allgemein anerkannte Standpunkte Bezug nehmen können. Die gibt es aber noch gar nicht. Also lässt es die Behörde meist lieber nicht auf eine gerichtliche Klärung ankommen, sondern genehmigt gleich.
Als Wissenschaftler habe ich mir nun angewöhnt, alle meine Emotionen in diesen Fragen als Anregung zu gezieltem Nachforschen zu verstehen. Meine eigene Haltung entspricht daher stets dem jeweils aktuellen Erkenntnisstand meiner Projekte; denn primär kläre ich die zu untersuchenden Fragen immer für mich selbst. Obwohl es mich ärgert, dass Versuche genehmigt werden, deren ethische Vertretbarkeit nicht eindeutig dargelegt wurde, kann ich anerkennen, dass die Behörden zuerst justiziable Wege angeboten bekommen müssen, um entsprechend tätig werden zu können. Also entwickeln wir solche Wege.
PW: Seit Herbst 2006 läuft ein EU-weites Projekt zum Thema "Religiöse Schlachtungen", an dem Sie teilnehmen. Worum geht es dabei genau?
J.L.: Bei dem von 2006 bis 2009 laufenden EU-Projekt DIALREL (DIALog über das RELigiöse Schlachten) geht es vor allem um den gesellschaftlichen Dialog der strittigen Frage, in welcher Weise eine tierschutzkonforme Tötung bei den religiösen Schlachtungen durch Muslime und Juden, die traditionell auch heute noch in den meisten Fällen ohne vorherige Betäubung durchgeführt werden, möglich ist. Daneben spielt die Marktforschung zu Lebensmitteln aus religiöser Schlachtung eine wichtige Rolle.
PW: Wo sehen Sie Probleme bei diesem Thema?
J.L.: Es liegt im Wesen des Moralempfindens, in ethischen Fragen nicht tolerant sein zu können, anders als beispielsweise in Geschmacksfragen. Daher wünscht sich der größte Teil der europäischen Bevölkerung eine tierschutzgerechte Durchführung bei ausnahmslos allen Schlachtungen. Die tierschutzgerechte Durchführung ist zwar in den EU-Staaten gesetzlich vorgeschrieben, aber im Regelfall mit der Ausnahmemöglichkeit für die traditionell meist ohne Betäubung durchgeführten religiösen Schlachtungen. Der Konflikt ist also im Kern ethischer Natur und besteht darin, dass breite Bevölkerungskreise mit rational-ethischer Begründung die betäubungslose Form der religiösen Schlachtung verboten sehen möchten. Auf der anderen Seite stehen bestimmte Gruppen innerhalb der betroffenen Religionsgemeinschaften, die mit theologisch-ethischer Begründung an der traditionellen, also betäubungslosen Weise festhalten wollen. Da es keinen bewährten Generalschlüssel zur Auflösung ethischer Dilemmata gibt, haben wir hier bislang ein größeres Problem.
PW: Was ist das konkrete Ziel des Projekts?
J.L.: Die EU-Kommission hat sich vorgenommen, den angesprochenen Konflikt in einem EU-weiten interkulturellen Dialog aufzulösen. Dafür ist es notwendig, alle verfügbaren Daten und Informationen unter wissenschaftlichen Qualitätsstandards zu sammeln und verfügbar zu machen. DIALREL sammelt deshalb Daten und Informationen, die für diesen interkulturellen Dialog hilfreich sein könnten. Das Ziel von DIALREL ist es, den Dialog im Verlauf des Projekts zu eröffnen. Das Projekt wird gemeinsam von 16 wissenschaftlichen Einrichtungen aus elf Ländern betrieben und umfasst Aspekte aus Tiermedizin, Marktforschung, Recht und Ethik.
PW: Wie schätzen Sie allgemein die Lage des Tierschutzes in Deutschland ein? Ist das Thema in der Öffentlichkeit ausreichend präsent?
J.L.: Die Lage des Tierschutzes in Deutschland ist in paradoxer Weise zweigeteilt. Während wir zu den wenigen Ländern zählen, die den Tierschutz seit 2002 sogar in ihrer Verfassung verankert haben, was seinen enormen gesellschaftlichen Stellenwert zum Ausdruck bringt, ist die tatsächliche Lebensqualität der Tiere in Deutschland, vielleicht mit Ausnahme einiger Zootiere, sogar schlechter als je zuvor. Dafür gibt es vielfältige Gründe: Das Tierschutzrecht wird durch die zuständigen Behörden nicht immer professionell sichergestellt, was oft an personeller Unterbesetzung oder mangelndem Engagement liegt.
Betrachtet man die relevanten Tiergruppen separat, dann liegt ein Hauptproblem der landwirtschaftlichen Nutztiere – neben den Haltungsbedingungen und dem Transport – heute in einer durch Züchtung und Fütterung mehrfach vervielfältigten Leistung (Milch, Eier, Muskelwachstum), die inzwischen regelmäßig mit der Ausbildung neuartiger Krankheitsbilder verbunden ist. Bei den Heimtieren hingegen sind unzureichende Kenntnisse und Fähigkeiten das Problem. Durch das heutige Angebot an exotischen Tieren wird hier eine große Zahl von Personen, die damit klar überfordert sind, zur Haltung anspruchsvoller Spezies verleitet. Und bei den Versuchstieren hat die Möglichkeit, gentechnisch in das Erbgut einzugreifen, um gezielt Krankheitsbilder zu erzeugen, die denen von Menschen ähneln, nicht nur zu einer deutlichen Zunahme der Versuchstierzahlen geführt, sondern auch zahlreiche neue Risikofaktoren mit sich gebracht.
Ich glaube, dass es vielleicht etwas pauschalisierend, aber letztlich nicht übertrieben ist, wenn man sagt, die Situation der Tiere in Deutschland sei heute schlechter als früher. Die Öffentlichkeit ist meines Erachtens bereits über weite Strecken gut im Bilde, es stehen allerdings kaum Instrumente im Raum, den Bevölkerungswillen politisch durchzusetzen. Denken Sie nur an die Legehennen. Die Bevölkerungsmehrheit hat sich bei jeder Umfrage gegen die Käfige ausgesprochen. Genutzt hat es aber nichts, weil der sparsame Verbraucher das billige Angebot an Käfigeiern nutzt, solange es existiert, was politisch gegen ihn verwendet wurde. Die neue Kleingruppenhaltung als Ergebnis jahrzehntelangen Ringens findet übrigens im Käfig statt.
PW: Welche Tierschutz-Themen halten Sie für besonders wichtig und beachtenswert? Woran muss sich unter Tierschutz-Aspekten Ihrer Meinung nach dringend etwas ändern?
J.L.: Tierschutz ist Individualtierschutz; aus der Sicht der betroffenen Tiere sind daher alle Tierschutz-Themen besonders wichtig, die auf länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden hinweisen. Gleichwohl gibt es Probleme, die mehr Beachtung verdienen, weil sie dynamisch sind, also sich permanent verschärfen. Ein solches Problem ist die angesprochene Leistungssteigerung der Nutztiere. Sie dürfen davon ausgehen, dass die Mehrzahl der in Deutschland geschlachteten und verzehrten Tiere gemessen an humanmedizinischen Maßstäben als "arbeitsunfähig erkrankt" bezeichnet werden muss. Ich sage das ungern, aber wir haben im Regelfall das Fleisch kranker Tiere auf dem Teller. Ein Infektionsrisiko für den Menschen, das sollte man dazu sagen, besteht durch die leistungsabhängigen Gesundheitsstörungen jedoch nicht.
PW: Was wünschen Sie sich für die weitere Entwicklung des Tierschutzes?
J.L.: Ich wünsche mir bessere Einflussmöglichkeiten der Öffentlichkeit. Tiere brauchen naturgemäß einen Anwalt, da sie ihre Bedürfnisse nicht selbst artikulieren können. In Deutschland haben die Tiere per Tierschutzgesetz einen Pflichtverteidiger in Form der Veterinärbehörden. Wenn der jedoch seinen Pflichten nicht im vorgesehen Umfang nachkommt, passiert nichts. Wir brauchen hier ein Instrument zur Qualitätssicherung. Politisch ist das Klagerecht für Tierschutzverbände eine diskutierte Option; aber es gibt auch noch weitere Möglichkeiten. Österreich hat in jedem Bundesland einen hauptberuflichen Tierschutz-Ombudsmann in der Verwaltung, der Zugang zu allen Akten hat und, gegebenenfalls auch gegen die Behörden, anwaltlich für den Tierschutz tätig werden darf. In der Schweiz gibt es im Kanton Zürich die Institution des Tieranwalts, die, mit einem spezialisierten Rechtsanwalt besetzt, ebenfalls befugt ist, den Instanzenweg zu beschreiten. Wichtig ist, dass das sich in Richtung Tierschutz wandelnde Moralempfinden der Bevölkerung einen Weg vorgezeichnet bekommt, der in absehbarer Zeit zu spürbaren Verbesserungen der Lebensqualität der Tiere führt.
Interview: Alexandra Stober, Stand vom 02.10.2007
Sendung: Schutz für Tiere - Mit den Rettern unterwegs, 18.08.2008







