John Glenn - Der älteste Astronaut der Welt
Seinem Astronautenkonto fügte er so weitere 134 Erdumrundungen hinzu, bevor der Shuttle am 7. November 1998 wieder sicher landete.
Zuvor war er nur für die Dauer von drei Erdumrundungen im ersten US-Raumfahrzeug "Mercury 6" im Orbit geflogen. Mit großen Schwierigkeiten hatte die Mercury-Kapsel damals den Wiedereintritt in die Erdatmosphäre überstanden. Astronaut Glenn war an Gefahren gewöhnt. Ab 1944 hatte er Kampfeinsätze im Pazifikkrieg geflogen. Nach dem Krieg wurde er, unterbrochen von weiteren Kampfeinsätzen im Koreakrieg, Testpilot für neue Strahlflugzeuge.
Image als amerikanischer Held
Im April 1959 wurde Glenn aus 508 Kandidaten ausgewählt und in die berühmte "Mercury 7"–Gruppe der ersten Astronauten der NASA aufgenommen. Doch das amerikanische Weltraumprogramm kam nicht schnell genug voran. Am 12. April 1961 schoss als erste Nation die Sowjetunion mit Juri Gagarin einen Menschen ins All. Die nun folgenden Starts der amerikanischen "Mercury"-Raumschiffe konnten den Weltraum jedoch nicht erreichen. Sie waren lediglich sogenannte "suborbitale" Flüge. Erst John Glenn glückte am 20. Februar 1962 die Erdumrundung. Ganz Amerika feierte diesen Erfolg. Was die Öffentlichkeit nicht mitbekam: Die Mitarbeiter des Kontrollzentrums waren während des Flugs in größter Sorge. Das Hitzeschild der "Friendship 7", das beim Wiedereintritt in die Atmosphäre die Kapsel vor dem Verglühen schützen sollte, schien beschädigt zu sein. Die Umstände seines ersten Fluges und sein Image als amerikanischer Held verhinderten weitere Flüge. Präsident Kennedy wollte den gerade erkorenen Helden nicht in einer der höchst gefährlichen ersten Raumfahrtmissionen sterben sehen. So blieb Glenn nur bis 1964 in der Astronautenausbildung, ging dann in die Wirtschaft und wurde 1974 für die demokratische Partei für seinen Heimatstaat Ohio in den U.S. Senat gewählt, dem er bis 1999 angehörte. Ebenfalls 1999 erschienen seine Memoiren: "John Glenn: A Memoir" (Bantam Verlag, November 1999).
Michael Hänel, Stand vom 01.06.2009





