Adel früher
Privilegien für Adelige
Adelig ist, wer in eine adelige Familie geboren wurde oder sich den Adel durch Besitz oder Verdienst erworben hat. Zunächst der Kaiser, später auch König oder Herzog konnten in den Adelsstand heben. Damit war eine Reihe von Privilegien verbunden. Adelige mussten keine Steuern zahlen. Im Gegenteil, sie hatten das Recht, Abgaben und Dienste von Bauern einzufordern. Adelige hatten gute Karrieremöglichkeiten: Ihr Anspruch auf höhere Beamten- und Offizierstellen wie auch das Recht auf politische Mitwirkung erlaubten dem Adel seine Vorrangstellung in der Gesellschaft zu erhalten und auszubauen. Der Adel war es, der das politische, soziale und in weiten Teilen auch das kulturelle Geschehen im Land bestimmen konnte.
Absolutismus
Doch die Adels- und Ständeherrschaft nutzte ihre Privilegien so intensiv aus, dass als Reaktion auf die Schrankenlosigkeit vieler Fürsten eine straffere Zusammenfassung des Staates durchgeführt wurde: Der Absolutismus wurde zur vorherrschenden Regierungsform des 17. und 18. Jahrhunderts. An der Spitze stand der absolute Monarch von Gottesgnaden, der nun alle Staatstätigkeiten ausübte. Doch lange konnte sich auch der Absolutismus in seiner rigiden Ausprägung nicht halten: Mit der Säkularisierung und Aufklärung verschwand mehr und mehr der Glaube an das Gottesgnadentum des Herrschers. Und so wurde aus dem Absolutismus ein "aufgeklärter" Absolutismus. Religiöse Toleranz, humanisiertes Strafrecht und ein staatlich organisiertes Bildungswesen wurden eingeführt. Absolutistisch blieb eines: die Untertanen hatten im Staat kein Mitbestimmungsrecht. Erst im Lauf des 19. Jahrhunderts wurde die absolutistische Monarchie durch die konstitutionelle Monarchie ersetzt. Nach der Novemberrevolution 1918 dankte der Deutsche Kaiser ab. An die Stelle der Monarchie trat die Weimarer Republik. Der Adel büßte an Macht und Einfluss ein: Nach 1919 behielten die Adeligen in Deutschland ihren Titel lediglich als Namensbestandteil. Auch in anderen Ländern hatten gesellschaftliche Umwälzungen Folgen für den Adel: In Österreich wurde der Titel gänzlich abgeschafft. Und dort, wo die Kommunisten die Macht übernahmen, wurde der Adel ausgerottet und vertrieben. In Großbritannien dagegen blieb dem Adel gesellschaftlich-politischer Einfluss erhalten.
Adel ist nicht gleich Adel
Zunächst unterscheidet man innerhalb des Standes zwischen Hochadel und Niederadel. Dem Hochadel im Heiligen Römischen Reich gehörten Kaiser und Könige sowie geistliche und weltliche Fürsten an. Kennzeichnend für den Hochadel war, dass er Regierungsaufgaben wahrnahm. Zum Niederadel zählte, wer aus anerkannten Adelsfamilien außerhalb des Kreises des Hochadels kam. Zum Niederadel gehört auch der Uradel, das sind adelige Familien, deren Adel vor dem 13. bzw. 14. Jahrhundert nachweisbar ist. Der Briefadel wird ebenfalls dem Niederadel zugerechnet. Briefadel wurde erstmals 1360 von einem deutschen Kaiser verliehen.
Kaiser - der Name ist Programm
Die höchste politische Würde jedoch war die des Kaisers. Ihn gab es schon im römischen Weltreich. Der Personenname Julius Cäsar war der Ursprung des Titels. Bereits die Griechen nannten Julius Cäsar "Kaisar". Da das römische Reich ein Weltreich war, und der Name "Kaiser" für einen mächtigen, erfolgreichen Herrscher eines Weltreiches stand, wurde der Name Programm. Die Franken haben lange nach dem Untergang des römischen Reiches in Europa das Kaisertum wieder aufleben lassen. Bis 1918 gab es einen "Deutschen Kaiser", der zum Hochadel und den Fürsten gezählt wurde.
König - Zank um die Titel-Verleihung
Der König begleitete die zweithöchste Würde im Staat. Sein Name leitet sich vom althochdeutschen "Chunni" ab, was übersetzt "Geschlecht" heißt. Die Königswürde war bei allen germanischen Völkern erblich. Wer den Königstitel verleihen durfte, war immer wieder Zankapfel zwischen dem weltlichen Deutschen Kaiser und dem Papst. Im Deutschen Kaiserreich gab es bis 1918 vier Königreiche: Preußen, Sachsen, Bayern und Württemberg.
Gegenüber den übrigen Fürsten hatten die Könige das Privileg adeln zu dürfen.
Herzog - mit dem Privileg zu adeln
Zur Fürstengruppe zählte auch der Herzog. Sein Name leitet sich aus dem Lateinischen "Dux" ab. In Germanien war der Herzog ein Heerführer. Im Frankenreich hatte er seine Position zwischen dem König und den Grafen. Ein Herzog stand mehreren Grafschaften vor. Herzöge und auch Großherzöge hatten das Privileg adeln zu dürfen.
Fürst - heute nur noch ein Namensteil
Der Fürst, abgeleitet vom althochdeutschen "Furisto", zählte ebenfalls zur herrschaftlichen Führungsschicht eines Volkes. Hierbei wurde unterschieden zwischen weltlichen und geistlichen Fürsten. Zu den geistlichen Fürsten zählten Erzbischöfe, Bischöfe und Äbte aus Reichsabteien. Unter weltlichen Fürsten verstand man Mark- oder Pfalzgrafen oder die Kurfürsten. Den Kurfürsten kam ab dem 13. Jahrhundert eine besondere Rolle zu: In der goldenen Bulle von 1356 wurde ihnen das Privileg der Königswahl verliehen. Noch heute gibt es einige Fürstenhäuser in Deutschland, die jedoch seit 1918 den Fürstentitel nur noch als Namensbestandteil tragen.
Graf - ein Beamter
Graf kommt von "gráphein" und heißt schreiben. Schon in der Bezeichnung war damit ein Amt festgelegt. Der Graf wurde ursprünglich vom König oder Fürsten als dessen Beamter ernannt. Seine Arbeit bestand meist darin, königliche Gewalt wie Verwaltungs-, Rechts-, Finanz- und Wehrdienst durchzusetzen. Für seine Dienste erhielt er Ländereien und besondere Vorrechte. Später wurde der Grafentitel auch ohne Bindung an ein Amt vergeben.
Freiherr - der "wahrhaft freie Mann"
Der Freiherr gehörte dem niederen Adel an. Im Gegensatz zum abhängigen Bauern hatte man es bei einem Freiherrn mit einem "wahrhaft freien Mann" zu tun. Der Titel wurde hauptsächlich in Österreich vergeben, in Norddeutschland findet man ihn kaum. Im Deutschen Kaiserreich war die Verleihung an ein gewisses Vermögen bzw. Einkommen geknüpft. Der Freiherr war der letzte titulierte Adelige.
Untitulierte - weder Graf noch Freiherr
Der Eindruck, dass nun alle Adeligen genannt sind, trügt: Die meisten Adeligen sind bis jetzt noch nicht erwähnt, es sind die sogenannten "Untitulierten" aus dem Niederadel, Adelige, die keinen Grafen oder Freiherrn im Namen tragen, sondern einfach ein "von" oder ein "von und zu" oder auch ein "am" oder ein "vom". Und dann sind da noch die Familien die, obwohl sie adelig sind, gar kein Adelszeichen führen.
Christine Rolzhäuser, Stand vom 01.06.2009
Sendung: Burgen und Schlösser - Adelssitze im Wandel, 23.02.2009









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