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Die Suche nach Kriegsverbrechern: Interview mit Kurt Schrimm

Oberstaatsanwalt Kurt Schrimm ist Leiter der "Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen". Die Behörde wurde 1958 im baden-württembergischen Ludwigsburg gegründet. Sie unterstützt die Staatsanwaltschaften bei der Aufklärung und Verfolgung von Verbrechen, die im Zusammenhang mit Kriegen begangen wurden.

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Kurt Schrimm (K.S.): 1958 wurden im sogenannten "Ulmer Einsatzkommandoprozess" zehn ehemalige Angehörige des "Einsatzkommandos Tilsit" zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. In dem Verfahren gab es zahlreiche Hinweise darauf, dass es in den vom ehemaligen Deutschen Reich besetzten Ländern ähnliche Verbrechen gegeben hatte. Doch die waren bis dahin oft nicht weiterverfolgt worden. Und genau das sollte sich mit der Einrichtung der "Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen" ändern.

Porträtfoto von Kurt Schrimm (Rechte: dpa)

Kurt Schrimm ist seit 1982 Kriegsverbrechern auf der Spur

Vergrößern

Am 1. Dezember 1958 wurde dann die Zentrale Stelle gegründet. Ihre Aufgabe war und ist es, im Vorfeld der Staatsanwaltschaften zu recherchieren und ermitteln. Erst war die Zentrale Stelle nur für Verbrechen zuständig, die außerhalb des Bundesgebiets begangen worden waren. Das änderte sich 1964. Von da an wurden auch im Bundesgebiet Vorermittlungen angestellt.

Bis heute unterstützt die Zentrale Stelle die Staatsanwaltschaften und verfolgt so systematisch nationalsozialistische Verbrechen. An dieser Stelle möchte ich noch eines hinzufügen: Es wird ja immer gemutmaßt - und früher war das möglicherweise auch so - unsere Arbeit sei bei gewissen Stellen in der Politik nicht sehr beliebt und deshalb auch nicht förderungswürdig. Dazu muss ich sagen, seit ich mich mit der Materie befasse, habe ich jegliche Unterstützung seitens der Politik erfahren.

PW: Die "Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen" ist 2008 50 Jahre alt geworden. Wie lange wird es die Stelle noch geben? Schließlich sind die Kriegsverbrecher fast alle älter als 80 Jahre.

K.S.: Die meisten haben sicherlich eine 8 vorne stehen im Lebensalter. Ich kann keine Jahreszahl nennen, wann unsere Ermittlungen beendet sein werden. Es gibt eine Aussage des für uns zuständigen Justizministers, der sagte: "Die Zentralstelle wird so lange weiter arbeiten, wie noch die Möglichkeit einer Aufklärung beziehungsweise die Möglichkeit der Ermittlung eines Täters besteht." Natürlich werden die Zahlen derjenigen drastisch zurückgehen, die noch verurteilt werden können, aber solange noch die Möglichkeit besteht, werden wir auch weitermachen.

PW: Wie gehen Sie bei Ihrer Arbeit vor, das heißt: Wie kommen Sie auf die Spur der mutmaßlichen Kriegsverbrecher?

K.S.: Das ist unterschiedlich. Wir arbeiten zum Beispiel sehr viel in osteuropäischen Archiven, vor allem in Archiven der ehemaligen Sowjetunion. Dort suchen wir nach Prozessakten aus den Jahren 1945 und 1946. Damals wurde deutschen Kriegsgefangenen beziehungsweise sowjetischen Kollaborateuren der Prozess gemacht. Da finden wir Aussagen über Verbrechen, die begangen wurden, und auch Namen von Beteiligten. Ein weiteres Gebiet, in dem wir recherchieren, ist Südamerika. Dort suchen wir gezielt nach Leuten, die unter bestimmten Kriterien eingereist sind, um dann zu fragen: Wer verbirgt sich hinter dieser Person?

Farbkopie des Dienstausweises von Iwan Demjanjuk aus dem Jahr 1942. (Rechte: dpa)

Dienstausweis von Iwan Demjanjuk

Vergrößern

PW.: Ein gutes Beispiel für Ihre Arbeit ist der Fall von Iwan Demjanjuk. Er soll als Aufseher im Vernichtungslager Sobibór viele tausend Menschen ermordet haben. Wie haben Sie Demjanjuk gefunden und was passierte dann?

K.S.: Demjanjuk wurde 1986 von den USA nach Israel ausgeliefert, nach Aberkennung seiner amerikanischen Staatsbürgerschaft. Er wurde dann in Israel zunächst zum Tode verurteilt und später vom obersten israelischen Gericht freigesprochen, weil die Identität nicht genau feststand. Er wurde dann wieder in die Vereinigten Staaten "zurückgeliefert" und bekam dort wieder die US-amerikanische Staatsbürgerschaft. Einer meiner Mitarbeiter hatte in der Zeitung gelesen, dass Demjanjuk die amerikanische Staatsbürgerschaft wieder aberkannt werden sollte. Daraufhin haben wir beschlossen, uns um die Sache zu kümmern. Wir haben dann in Israel und in Washington die Akten eingesehen. Dann kamen wir zu dem Ergebnis, dass Demjanjuk nachgewiesen werden kann, dass er eine Zeit lang im Vernichtungslager Sobibór als Aufseher tätig war. In dieser Zeit wurden in Sobibór zirka 29.000 Menschen umgebracht. Wir sind der Auffassung, dass wir ihm eine Beihilfe an diesen Morden nachweisen können. Wir betrachten das als einen Erfolg.

PW.: Ihre Behörde hat in den 50 Jahren ihres Bestehens rund 7400 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Insgesamt waren rund 106.000 Personen betroffen, davon wurden weniger als 6500 Menschen rechtskräftig verurteilt. Können Sie mit dieser Bilanz gut leben?

K.S.: Dazu muss man zweierlei wissen. Zum einen, das sind ja die Zahlen nach 1950. Vorher waren ja die Alliierten zuständig, die mehrere tausend Menschen angeklagt und verurteilt hatten. Dieses Missverhältnis zwischen 106.000 und rund 6500 Verurteilten hat mehrere Gründe. Zum einen leben wir heute in einem Rechtsstaat, der dann, wenn an der Schuld eines Angeklagten Zweifel bestehen, zum Freispruch beziehungsweise zur Einstellung des Verfahrens kommen muss. Und es ist natürlich klar, dass sich Zweifel häufen, je länger man von der Tat entfernt ist.

Zum anderen wurden sehr viele Ermittlungsverfahren eingeleitet aus taktischen Gründen, von denen man wusste, dass sie wieder eingestellt werden müssen. Es war zu einer Zeit, als noch die Verjährung drohte und die Verjährung kann man unterbrechen, indem man ein Ermittlungsverfahren einleitet. Ein Beispiel: Wenn bekannt war, dass von einer gewissen Einheit, zu der vielleicht 120 Mann gehörten, ein Verbrechen begangen worden war, und man die verantwortliche Person noch nicht identifiziert hatte - wurde gegen sämtliche Mitglieder dieser Kompanie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Auch wenn man natürlich wusste, dass nur ein oder zwei Männer in Betracht kamen. Das ist ein Grund für das Missverhältnis. Die Leute, die hier arbeiten und arbeiteten, wussten von dieser Problematik und deswegen bedeutet es auch keinen Frust, wenn viele dieser Verfahren wieder eingestellt werden müssen.

Interview: Christiane Tovar, Stand vom 28.04.2009

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