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Die Schäden der Novemberpogrome waren enorm. Jüdische Geschäfte, Synagogen, Privatwohnungen - alles war zerstört. Wer kam eigentlich dafür auf?

Die Zerstörungswut in der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 war massiv, die Schäden beliefen sich auf eine dreistellige Millionensumme Reichsmark. Wer sollte das bezahlen? Die NSDAP (Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei) befasste sich hiermit am 12. November 1938 bei der Besprechung über die "Judenfrage". Die Lage der Reichsfinanzen sah alles andere als gut aus. Hermann Göring, der als "zweiter Mann hinter Hitler" galt, warf Joseph Goebbels, dem Initiator der Reichspogromnacht, vor, eine "volkswirtschaftlich unsinnige Zerstörung von Sachwerten" herbeigeführt zu haben. Göring war für den "Vierjahresplan" verantwortlich, das heißt dafür, die Wirtschaft kriegsbereit zu machen. "Mir wäre es lieber gewesen, ihr hättet 200 Juden erschlagen und hättet nicht solche Werte vernichtet", sagte Göring.

Schwarzweiß-Bild: Ein Mann steht mit einem Besen in einem Haufen von Scherben. (Rechte: AKG)

Die Juden mussten die Schäden selbst beseitigen

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Göring machte schließlich den Vorschlag, allen Juden eine "Sühne" aufzuerlegen. Eine Milliarde Reichsmark hatten sie an das Deutsche Reich zu zahlen. Zudem mussten die Juden ihre Versicherungsansprüche komplett dem Staate zuführen. Doch nicht alle demolierten Geschäfte und Wohnungen gehörten wirklich Juden, oft waren sie nur von ihnen gemietet, die Eigentümer waren "Arier". Daher mussten die Versicherungen für diese Schäden aufkommen. Den Juden wurde weiterhin jeglicher Besitz von Vermögen, Grundeigentum, Wertpapieren, Juwelen, Schmuck und Kunstgegenständen verboten; diese Werte gingen ebenfalls an den Staat. All das wurde in den Pogromverordnungen am 12. November festgelegt. Die Juden mussten folglich die Schäden der Reichspogromnacht, die ihnen von den Nationalsozialisten zugefügt worden waren, selbst beseitigen und bezahlen. Es passte in den Plan der Partei, die jüdische Bevölkerung komplett aus dem wirtschaftlichen Leben auszuschließen.

Die wahren Täter des Novemberpogroms aber kamen straffrei davon. Das Oberste Parteigericht der NSDAP hatte sich mit einer Fülle von Verfahren wegen Mordes, Plünderung und Vergewaltigung im Zuge der Reichspogromnacht zu befassen, die jedoch größtenteils niedergeschlagen wurden. Auch hier musste sich Goebbels Kritik gefallen lassen. Das Gericht beanstandete seine "verschleierte Befehlsgebung", die besagte, dass die Partei den Pogrom nicht organisieren sollte, spontanen Gewaltausbrüchen aber auch nicht entgegenzutreten hatte. Durch diesen "indirekten Befehl" sei es schwierig gewesen, die Verfahren abzuwenden. Jeder in der Öffentlichkeit wusste, dass nicht die "kochende Volksseele", nicht "der spontane Volkszorn", wie es die staatlich gelenkte Presse schrieb, für den Pogrom verantwortlich war. "Wenn in einer Nacht sämtliche Synagogen abbrennen, so muss das irgendwie organisiert sein und kann nur organisiert sein von der Partei", hieß es im Gerichtsbericht.

Kathrin Schamoni, Stand vom 01.06.2009

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