Wie macht die EU ihre Gesetze?

Planet Wissen 23.10.2023 02:13 Min. UT Verfügbar bis 01.03.2028 WDR

Geschichte der EU

Das Europäische Parlament

Seit 1979 wählt Europa alle fünf Jahre seine Abgeordneten. Die etwa 700 Abgeordneten des Europäischen Parlaments (EP) vertreten die gut 446 Millionen Bürgerinnen und Bürger der EU-Mitgliedsstaaten. Damit ist es das größte demokratisch gewählte Organ der Welt.

Von Rainer Leckebusch

Wie alles begann

Die Ursprünge des Parlaments gehen auf die 1950er-Jahre zurück. Auch bei den Vorläufern der Europäischen Union, wie etwa der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gab es schon eine Versammlung, in der die Vertreter der nationalen Parlamente saßen.

Mitgliedsstaaten der frühen Europäischen Gemeinschaften waren Deutschland, die Benelux-Staaten, Italien und Frankreich. Gemeinsam fungierten die Landesvertreter als Haushaltsbehörde und besaßen Kontrollrechte gegenüber anderen Institutionen.

Im Laufe der Jahre und nach einigen Vertragsänderungen hat das Europäische Parlament immer mehr Rechte bekommen. Es hat sich von einer beratenden Versammlung in ein Parlament mit Gesetzgebungs- und Kontrollbefugnis gewandelt.

Europaparlament- Strassburg

Der Sitz des Europäischen Parlaments in Straßburg

Sitz in Straßburg

Die Plenartagungen finden in der Regel in Straßburg statt, dem eigentlichen Sitz des Parlaments. Die Ausschüsse und Fraktionen tagen in Brüssel. Die Parlamentsmitglieder organisieren sich nicht in nationalen Blöcken, sondern nach europaweiten politischen Fraktionen, in denen alle wichtigen Parteien der EU-Mitgliedsstaaten zusammengefasst sind.

Konkret bedeutet das: Es gibt zum Beispiel die Europäische Volkspartei als christdemokratischen Zusammenschluss oder die Sozialdemokratische Partei Europas, die Liberale und Demokratische Partei Europas sowie entsprechend grüne beziehungsweise linke übernationale Fraktionen.

Die Anzahl der Sitze pro Mitgliedsland richtet sich nach der Anzahl der Einwohner im jeweiligen Land. Die Zahl schwankt zwischen mindestens 6 bis höchstens 96. Deutschland hat mit seinen rund 80 Millionen Einwohnern 96 Sitze, Malta, Zypern und Luxemburg als bevölkerungsärmste Länder haben nur jeweils 6 Sitze.

Europäisches Parlament

Plenarsaal des Parlaments

Aufgaben und Befugnisse

Je nach Angelegenheit ist das Europäische Parlament durch Stellungnahme, Zusammenarbeit, Mitentscheidung oder Zustimmungen an den Entscheidungen innerhalb der EU beteiligt. Eine der wichtigsten Aufgaben des EP ist die gesetzgebende Gewalt, die es sich mit dem Rat teilt, also die Prüfung und Genehmigung der europäischen Gesetzgebung.

Aber auch die Genehmigung des EU-Haushalts und die demokratische Kontrolle der anderen EU-Organe sind wichtige Aufgaben. Dabei hat das Parlament auch das Recht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen. Es kontrolliert zudem die Europäische Kommission und hat das Recht, ein Misstrauensvotum gegen sie auszusprechen.

Weiterhin muss das Parlament bei wichtigen internationalen Entscheidungen zustimmen, zum Beispiel dem EU-Beitritt von Staaten oder Handelsabkommen zwischen der EU und Drittländern. Wie die nationalen Parlamente, verfügt auch das EP über spezielle Ausschüsse für bestimmte Sachfragen (auswärtige Angelegenheiten, Haushalt, Umwelt etc.). Außerdem muss das Parlament der Ernennung des Kommissionspräsidenten zustimmen und den Europäischen Bürgerbeauftragten bestimmen.

(Erstveröffentlichung: 2004. Letzte Aktualisierung: 17.02.2020)

Quelle: WDR

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