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Internationale Flüchtlingshilfe

Flüchtlinge suchen längst nicht mehr nur in ihren Nachbarländern Zuflucht. Das Problem trifft in Zeiten der Globalisierung westliche Industrienationen genauso wie arme Entwicklungsländer. Die internationale Staatengemeinschaft versucht auf verschiedene Arten, den Betroffenen zu helfen: durch Diplomatie, humanitäre Hilfe, den Einsatz von Friedenstruppen und Entwicklungszusammenarbeit.

Flüchtling aus der Westsahara steht in Algerien vor Tankwagen mit der Aufschrift UNHCR. (Rechte: Imago)

Weltweit vor Ort: das UN-Flüchtlingshilfswerk

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Flüchtlinge stehen unter besonderem Schutz der UN

Nach den schrecklichen Geschehnissen des Zweiten Weltkrieges, als mehr als 50 Millionen Menschen starben und über 20 Millionen aus ihrer Heimat vertrieben wurden, herrschte weltweite Einigkeit: Nie wieder! Um das zu gewährleisten, wurden direkt nach Kriegsende die Vereinten Nationen (UN) ins Leben gerufen. Der globale Zusammenschluss der Nationen hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Weltfrieden zu sichern, das Völkerrecht und die Menschenrechte zu bewahren. Ein erster Versuch einer solchen überstaatlichen Institution, der Völkerbund, der nach dem Ersten Weltkrieg gegründet wurde, war gescheitert. Das sollte nun verhindert werden, und tatsächlich gelang es, nach und nach alle offiziell anerkannten Staaten einzubinden.

Vollversammlung der Vereinten Nationen in New York. (Rechte: Imago)

Die Vereinten Nationen wollen den Weltfrieden sichern

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1951 wurde das Flüchtlingskommissariat der UN (UNHCR) gegründet, das zum Ziel hat, Flüchtlinge auf der ganzen Welt zu schützen und zu unterstützen. Anfangs bezog sich das Mandat nur auf europäische Flüchtlinge, die wegen des Zweiten Weltkriegs ihre Heimat verloren hatten. Doch das Problem blieb bestehen und weitete sich auf andere Kontinente aus. 1967 wurde die Genfer Flüchtlingskonvention, die der Arbeit des UNHCR zugrunde liegt, entsprechend erweitert. In ihr sichern die Unterzeichnerstaaten (Ende 2008 waren es 146) Flüchtlingen das Recht auf Asyl zu. Außerdem verpflichten sie sich, die Menschenrechte von Flüchtlingen zu wahren und niemanden in ein Land zurückzuschicken, in dem er von Verfolgung bedroht ist.

Drei pakistanische Flüchtlinge in einem Lager in Peshawar im April 2009. (Rechte: AP)

UN-Flüchtlingslager in Pakistan

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UNHCR: diplomatische Bemühungen und Vor-Ort-Hilfe

Im 21. Jahrhundert haben sich die Aufgaben und Zuständigkeitsbereiche des UNHCR erweitert. Das Kommissariat ist nicht mehr nur für offiziell anerkannte Flüchtlinge verantwortlich, sondern kümmert sich auch um Asylsuchende und Binnenvertriebene. Auch Flüchtlinge, die nach dem Ende eines Konfliktes oder einer Katastrophe in ihre Heimat zurückkehren wollen, werden dabei unterstützt. Die Arbeit des Hilfswerks gliedert sich in zwei große Bereiche. Auf der einen Seite versucht das UNHCR, internationale Vereinbarungen wie die Flüchtlingskonvention durchzusetzen und Regierungen vom Zweck ihrer Einhaltung zu überzeugen. Viele arabische Staaten wie Irak, Saudi-Arabien, Jordanien und Syrien, aber auch einflussreiche und einwohnerstarke Länder wie Pakistan, Bangladesch und Indien, die zudem selbst mehr oder weniger große Probleme mit Flüchtlingen haben, haben die Genfer Flüchtlingskonvention bis Ende 2008 nicht unterzeichnet. Die USA traten nur dem Zusatzprotokoll bei.

Neben den diplomatischen Anstrengungen leistet das UNHCR Hilfe vor Ort. In Flüchtlingslagern werden Wasser, Unterkünfte, Lebensmittel und Medikamente zur Verfügung gestellt. Zudem unterstützt das UNHCR Flüchtlinge bei der Rückkehr in die Heimat, indem es beim Wiederaufbau von Häusern und Infrastruktur hilft und versucht, den Menschen den Weg in ein selbstbestimmtes Leben ohne Hilfe von außen zu ebnen. So konnte man nach eigenen Angaben seit 1951 über 50 Millionen Flüchtlingen helfen.

Acht Soldaten der UN-Friedenstruppen mit blauen Helmen stehen nebeneinander. (Rechte: WDR)

Blauhelme sollen Frieden bringen

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UN-Blauhelmsoldaten im Einsatz für den Frieden

Die UN versuchen seit 1948, ihr Ziel der Sicherung beziehungsweise Wiederherstellung des Weltfriedens notfalls auch mit militärischen Mitteln zu erreichen. Dafür wurden die UN-Friedenstruppen, die sogenannten Blauhelme, ins Leben gerufen, die seitdem in über 60 Krisenregionen weltweit zum Einsatz kamen. Damit die Blauhelm-Truppen aktiv werden können, muss der UN-Sicherheitsrat eine entsprechende Mission beschließen. Zudem werden vorher Dauer, Umfang und Art der Mission festgelegt - die UN unterscheiden zwischen Beobachtermissionen, Friedensmissionen und Friedenserzwingungen. Bei den ersten beiden müssen die jeweilige Regierung sowie die Konfliktparteien dem UN-Einsatz zustimmen, bei Friedenserzwingungen ist dies nicht nötig. Die meisten Blauhelm-Einsätze werden unter dem Eindruck großer humanitärer Not ins Leben gerufen und dienen dazu, Konflikte und Vertreibungen einzudämmen und somit Flüchtlingsströme zu begrenzen oder gar nicht erst aufkommen zu lassen.

Seit den 1990er Jahren hat die Staatengemeinschaft außerdem die Möglichkeit, internationale Strafgerichtshöfe anzurufen und Personen - meist Militärs oder Politiker - vor Gericht zu stellen. Sie können wegen Völkermords, Kriegsverbrechen sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt werden; oft werden in den Prozessen Vertreibungen von Zivilisten thematisiert.

Kritikern gehen Macht und Befugnisse der UN, notfalls mit Gewalt Konflikte zu beenden und somit Flucht und Vertreibung Einhalt zu gebieten, nicht weit genug. Zudem sind die Missionen oft nicht ausreichend stark bestückt. So fanden 1994 in Ruanda und 1995 in Bosnien Massaker und massive Vertreibungen vor den Augen von UN-Soldaten statt. Theoretisch steht den UN zwar ein Kontingent von mehreren tausend Soldaten aus knapp hundert Staaten zur Verfügung, allerdings können diese nicht zum Einsatz verpflichtet werden. Oft lehnen die Regierungen einen Einsatz ab oder stellen nur ein geringeres Kontingent an Soldaten zur Verfügung. Aus diesem Grund wird schon seit längerer Zeit die Einrichtung einer ständigen UN-Friedenstruppe gefordert, die unabhängig von den Mitgliederstaaten agiert und nur den UN unterstellt ist.

Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen Amt, besucht 2004 ein Flüchtlingslager im sudanesischen Darfur. (Rechte: dpa)

Politik des Westens will Hilfe zur Selbsthilfe leisten

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Entwicklungszusammenarbeit soll vorbeugen

Die internationale Politik greift zu einem weiteren Mittel, um Flüchtlingsbewegungen vorzubeugen, frühzeitig zu bremsen oder deren Nachspiel zu bekämpfen: Entwicklungszusammenarbeit, früher auch Entwicklungshilfe genannt. Und genauso, wie sich die Bezeichnung verändert hat, ist auch das Verfahren inzwischen ein anderes. Das Ziel, die Lebensbedingungen weltweit auf Dauer anzugleichen, war in der Zusammenarbeit der Länder lange Jahre von einem Ungleichgewicht geprägt. Das Geberland verfügte über das Geld und die (vermeintliche) Expertise und gab somit auch die Marschroute vor. Doch oft verliefen Projekte, die über die Köpfe der Betroffenen organisiert wurden, im Sand - spätestens, wenn die Helfer das Land wieder verlassen hatten.

Inzwischen werden Hilfs- und Aufbauprojekte partnerschaftlich organisiert und an strikte Bedingungen wie zum Beispiel die Einhaltung der Menschenrechte geknüpft. Es wird darauf geachtet, dass das Entwicklungsland die eingeleiteten Projekte möglichst schnell in eigene Hände nehmen kann, statt akuter Krisenhilfe stehen Langfristigkeit und Nachhaltigkeit im Fokus. Oft starten Entwicklungsprojekte nach dem Ende eines Konfliktes, um den zurückkehrenden Flüchtlingen eine neue Lebensgrundlage zu schaffen. Auch langfristig soll die Entwicklungszusammenarbeit dazu dienen, die Flüchtlingszahlen zu begrenzen. Je größer die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Perspektiven in der Heimat, so die Argumentation, desto geringer ist für die Menschen der Drang, ihr Glück woanders zu suchen.

Ingo Neumayer, Stand vom 30.09.2009

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Bildcollage zum Thema Menschenrechte (Rechte: Vereinte Nationen/dpa)

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