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Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Am 10.12.1948 um drei Uhr nachts verkündete Eleanor Roosevelt, Vorsitzende der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen, die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte". Zwei Jahre lang hatten acht Männer und Frauen aus Australien, Chile, China, Frankreich, dem Libanon, der Sowjetunion, Großbritannien und den Vereinigten Staaten an dieser Erklärung gearbeitet. Sie wurde für die Menschen auf der ganzen Welt zum Wegweiser und Bezugspunkt beim Kampf um ein menschenwürdiges Leben ohne Angst und Schrecken.

Eine Hand hält ein kleines Heft mit dem Titel "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte hoch". (Rechte: dpa)

Gleiches Recht für alle Menschen?

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Ohne Gegenstimmen und mit acht Enthaltungen nahmen die damals 58 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen im Pariser Palais de Chaillot die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" an. Sie sollte das "von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal" sein. Die Erklärung stützte sich weder auf ein bestimmtes Menschenbild noch auf eine spezielle Philosophie oder Religion. Ihre Grundlagen waren vielmehr die Achtung vor dem Leben und der Glaube an den Wert eines jeden Menschen. Daraus leiten sich die Rechte des Menschen ab, die in der Erklärung verkündet werden: das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit, Verbot von Sklaverei und Folter, Gedanken- und Glaubensfreiheit, Recht auf freie Meinungsäußerung, Bildung, Arbeit, Gesundheit und Wohlbefinden sind nur einige von ihnen.

Eleanor Roosevelt hält ein Plakat der Menschenrechtserklärung (Rechte: Verinte Nationen)

Eleanor Roosevelt stritt für die Menschenrechte

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Zum ersten Mal in der Geschichte der Menschheit wurden Rechte formuliert, die für alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Nationalität oder Rasse gelten sollen. Die Erklärung wurde seit 1948 in mehr als 200 Sprachen übersetzt. Die anwesenden Staaten verpflichteten sich durch "fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen" die Einhaltung dieser Rechte zu gewährleisten. Jedoch gab es zu diesem Zeitpunkt keine vertragliche Bindung, keine Kontrollmöglichkeiten, ob die Staaten ihr Versprechen einlösen.

Internationaler Strafgerichtshof in Den Haag (Rechte: WDR/Imago)

Internationaler Strafgerichtshof in Den Haag

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Nur schöne Worte auf geduldigem Papier?

Bis heute klafft ein tiefer Graben zwischen der Forderung der Menschenrechtserklärung und der realen Situation in vielen Ländern. In ihren Jahresberichten stellt die Menschenrechtsorganisation "amnesty international" fest, dass immer noch in zahlreichen Staaten Menschen auf Staatsbefehl gefoltert und misshandelt werden. Auf allen Kontinenten gibt es willkürliche Inhaftierungen, Folter, Todesstrafe, Unterdrückung Andersdenkender, Diskriminierung von Minderheiten, ethnische Säuberungen, unmenschlichen Umgang mit Flüchtlingen, Rassismus, Sexismus, soziale Ausgrenzung und Verelendung. Auch nach den Schrecken des Zweiten Weltkrieges kehrte kein Frieden ein. In zahlreichen Staaten werden Konflikte mit Waffengewalt gelöst. Waren die Bemühungen nach einer gemeinsamen moralischen Grundlage der Völker dieser Welt umsonst? Bleibt die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" ein unerreichbares Ideal?

Nein, denn trotz der anhaltend großen Zahl der Verbrechen gegen die Menschenrechte übersteigt der Erfolg der UN-Erklärung alle Erwartungen. Sie wurde zur Grundlage einer Vielzahl von Pakten und Verträgen und die Basis vieler Staatsverfassungen. 1966 gelang es auf internationaler Ebene zwei Konventionen zu verabschieden: den "Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte" ("Freiheitsrechte") und den "Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte" ("Sozialrechte"). Sie sind völkerrechtlich bindend und somit geltendes Recht. Ein Großteil der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen hat die Verträge unterschrieben. Immer mehr Mittel und Instrumente zum Schutz der Menschenrechte werden bereitgestellt. So wurde im Jahr 2002 der lange geforderte erste "Internationale Strafgerichtshof" mit Sitz in Den Haag eröffnet. Obwohl noch immer die Durchsetzbarkeit der Rechte letztendlich vom politischen Willen abhängt, wird das Netzwerk zum Schutz vor den Verbrechen gegen die menschliche Würde immer enger.

Wo beginnen die Menschenrechte?

Der größte Erfolg der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" ist, dass sie aus dem Bewusstsein der Menschen nicht mehr wegzudenken sind. Es gibt weltweit rund 1000 Gruppen, die sich für Menschenrechte engagieren. Eine wachsende Bewegung von Menschen aller Völker kämpft gegen das Leid in den eigenen Ländern und solidarisiert sich mit den anderen.

Eleanor Roosevelt fand auf die Frage "Wo beginnen die Menschenrechte?" folgende Antwort: "An den kleinen Plätzen, nahe dem eigenen Heim. So nah und so klein, dass diese Plätze auf keiner Landkarte der Welt gefunden werden können. Und doch sind diese Plätze die Welt des Einzelnen: Die Nachbarschaft, in der er lebt, die Schule oder die Universität, die er besucht, die Fabrik, der Bauernhof oder das Büro, in dem er arbeitet. Das sind die Plätze, wo jeder Mann, jede Frau und jedes Kind gleiche Rechte, gleiche Chancen und gleiche Würde ohne Diskriminierung sucht. Solange diese Rechte dort keine Geltung haben, sind sie auch woanders nicht von Bedeutung. Wenn die betroffenen Bürger nicht selbst aktiv werden, um diese Rechte in ihrem persönlichen Umfeld zu schützen, werden wir vergeblich nach Fortschritten in der weiteren Welt suchen."

Julia Lohrmann, Stand vom 19.10.2011

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Bildcollage zum Thema Menschenrechte (Rechte: Vereinte Nationen/dpa)

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