Gefängnis - Leben hinter Gittern
Der Tag hinter Gittern
Der Tag in einem normalen deutschen Gefängnis beginnt üblicherweise zwischen 6.00 Uhr und 6.30 Uhr mit Wecken und der Ausgabe des Frühstücks. Eine Stunde später geht es zur Arbeit. Der Arbeitstag dauert acht Stunden, um 12.00 Uhr ist Mittagspause, zwischen 16.00 Uhr und 16.30 Uhr Feierabend. Zum Minimalangebot gehört der Hofgang. Je nach Haftanstalt stehen aber auch Sportangebote wie Fußball und Fitnesstraining auf dem Plan. In einigen Haftanstalten gibt es sogar eine Häftlingsband, ein "Knastradio" oder eine "Knastzeitung". Voraussetzung für solche Aktivitäten sind motivierte Häftlinge, Vollzugsbeamte und ehrenamtliche Mitarbeiter, die ihre Freizeit dafür einsetzen.
Gefangene, die Gespräche mit Seelsorgern, Psychologen und Sozialarbeitern suchen, müssen dafür zuvor einen Antrag stellen. Auch Besuche von Angehörigen sind möglich, aber nur einmal im Monat für eine Stunde. Abends zwischen 21 Uhr und 22 Uhr ist dann der so genannte Einschluss. Eine Einzelzelle ist etwa acht bis zehn Quadratmeter groß und hat mindestens einen Tisch, einen Stuhl und ein Bett. Ein Fernseher ist zwar gestattet, muss aber vom Häftling selbst finanziert werden. Alkohol und Drogen sind in der Anstalt verboten. Dennoch, das Geschäft floriert. Die Schmuggelwege sind so fein ausgeklügelt, dass die Kontrollen nur selten greifen.
Fast alle Häftlinge sind Männer
Im März 2006 gab es nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 64.512 Strafgefangene in Deutschland. Davon sind 95 Prozent Männer und fünf Prozent Frauen. In Deutschland kommen auf 100.000 Einwohner rund 90 Straftäter. Gut 1900 der deutschen Gefangenen wurden zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, für 42 Prozent (27.200 Gefangene) betrug die voraussichtliche Strafdauer weniger als ein Jahr. Die meisten Gefangenen saßen wegen Diebstahl (21 Prozent), Drogendelikten (15 Prozent) oder Raub (13 Prozent) im Gefängnis.
Geschlossener und offener Vollzug
Es gibt unterschiedliche Gefängnistypen für den geschlossenen und den offenen Vollzug. In der geschlossenen Justizvollzugsanstalt (JVA) gibt es keinen Freigang. Die Häftlinge bleiben rund um die Uhr in der Einrichtung. Die Fenster sind vergittert und der Bau ist mit einer hohen Mauer von der Außenwelt abgeschirmt. Mit besonderen Sicherheitsvorkehrungen ist der so genannte Hochsicherheitstrakt ausgestattet: elektronisch gesicherte Türen, Gitter aus besonders gehärtetem Stahl, die Einrichtung aus Holz, damit Metalldetektoren Ausbruchswerkzeuge problemlos entdecken können. In diesem Trakt sind besonders gefährliche Verbrecher wie Terroristen und Mafiamitglieder unter Verschluss.
Der offene Vollzug sieht anders aus: Die Fenster haben meistens keine Gitter und die Gefangenen können tagsüber die Strafanstalt verlassen, um einer geregelten Arbeit nachzugehen. Das dürfen allerdings nur die Häftlinge, die hinreichend resozialisiert sind. Die Entscheidung, wann ein Häftling in den offenen Vollzug kommt und zum sogenannten "Freigänger" wird, trifft die Anstaltsleitung. Vom geschlossenen in den offenen Vollzug wechseln zuerst diejenigen, die keine Untersuchungshaft hinter sich haben. Der Grund: In Untersuchungshaft kommt nur der, bei dem eine Fluchtgefahr besteht. Und man geht davon aus, dass sie auch nach der Untersuchungshaft noch besteht. In den offenen Vollzug zu wechseln, ist für diese Gruppe besonders schwierig. Erst wenn die Anstaltsleitung überzeugt ist, dass der Häftling weder flieht noch weitere Straftaten verüben wird, ist das möglich. Außerdem gibt es noch weitere Einteilungen im Strafvollzug. So werden erstmalig Inhaftierte in einen so genannten "Erstvollzug" eingewiesen und die Wiederholungstäter in den "Regelvollzug". Die Trennung geschieht, um Ersttäter vor dem negativen Einfluss durch Wiederholungstäter zu schützen. Jugendliche erwartet eine Jugendhaftanstalt und Frauen eine Frauenhaftanstalt. Letztere ist allerdings die Ausnahme. Da nur etwa fünf Prozent aller Straftäter Frauen sind, werden sie normalerweise in einem gesonderten Trakt untergebracht.
Die Aufgaben des Anstaltspersonals
Der Alltag in den verschiedenen Haftanstalten ist unterschiedlich. Das bundeseinheitliche Strafvollzugsgesetz stellt die Resozialisierung in den Vordergrund. Weil das Gesetz aber sehr allgemein gefasst ist, gehört es zur Aufgabe der einzelnen Bundesländer, Schwerpunkte zu setzen, zum Beispiel, wie die öffentlichen Gelder eingesetzt werden. Am anderen Ende dieser Hierarchie stehen die Justizvollzugsanstalten. Sie legen die Anstaltsordnung fest und setzen die Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen im Vollzug praktisch um. Das betrifft zum Beispiel die Anstaltsordnung, die Tagesabläufe, bestimmte Pflichten und Aufgaben der Inhaftierten festlegt. Jeder Mitarbeiter der Strafanstalt ist dann für seinen Bereich verantwortlich: Vollzugsbeamte, Psychologen, Seelsorger, Sozialarbeiter, Ärzte und Lehrer.
Die Vollzugsbeamten bilden die größte Gruppe. Sie sind für die Sicherheit verantwortlich, für den Tagesablauf, die Wäsche, das Essen, den Hofgang. Sie betreuen die Gefangenen bei Freizeitangeboten, erledigen Anträge und organisieren Besuche. Sie sind am engsten mit den Gefangenen in Kontakt und können daher am ehesten ein Vertrauensverhältnis aufbauen. Das war bis Anfang der 70er Jahre selten der Fall, als die Vollzugsbeamten noch Gefängniswärter hießen und Resozialisierung selten das Ziel war. Erst später kamen zunehmend Psychologen, Seelsorger, Sozialarbeiter, Streetworker und ehrenamtliche Mitarbeiter zur Unterstützung dazu. Sie sind im Vollzug besonders wichtig, um Straffällige auf ein geordnetes Leben in Freiheit vorzubereiten. Sie helfen zum Beispiel dabei, Aggressionen abzubauen, um Gewalttätigkeiten zu verhindern. Vorzugsweise therapieren sie die Häftlinge aus dem normalen Strafvollzug. Bei ihnen sind die Erfolgschancen größer als bei Häftlingen aus dem Hochsicherheitstrakt. Schwierig wird es nämlich, wenn zum Beispiel ein Bankräuber seine Beute irgendwo versteckt hält. Er wird sich möglichst vorbildlich zeigen, um auf dem schnellsten Wege das Geld "draußen" ausgeben zu können. Resozialisiert ist er dann aber noch lange nicht.
Am effektivsten wirkt die Resozialisierung bei Langzeithäftlingen. Als Faustregel gilt: Je länger die Haftstrafe, umso länger die Therapie und umso geringer die Rückfallquote. Besonders hoch ist die Rückfallquote bei Drogenkranken. In einigen Haftanstalten sind rund zwei Drittel der Häftlinge drogenabhängig. Wichtig für das spätere Leben in der Freiheit ist, dass das soziale Netz zur Außenwelt erhalten bleibt. Neben Besuchen, die in Gegenwart eines Vollzugsbeamten stattfinden, gibt es, wie es in Amtsdeutsch heißt, auch "Langzeitbesuchszellen". Die Räume dürfen von innen abgeschlossen werden, sodass Häftlinge ungestört ihre Lebenspartner empfangen können.
Arbeit und Weiterbildung
Jeder Häftling ist zur Arbeit verpflichtet, heißt es im Strafvollzugsgesetz. Ausgenommen sind nur die Untersuchungshäftlinge. Je nach Fähigkeiten muss der Inhaftierte in den anstaltseigenen Werkstätten arbeiten. Im offenen Vollzug ist der Arbeitsplatz außerhalb der Gefängnismauern. Allerdings betrifft die wachsende Arbeitslosigkeit in Deutschland seit der Jahrtausendwende auch diese Gruppe. Die Arbeitslosenquote der Häftlinge im offenen Vollzug lag 2005 bundesweit bei rund 15 Prozent. Hilfstätigkeiten in der Haftanstalt sind allerdings immer nötig: Essens-, Wäscheausgabe und Reinigungsarbeiten. Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Jahre 1998 ist es zu einer Erhöhung des zuvor sehr niedrigen Gefangenenlohnes gekommen, der jetzt bei durchschnittlich zwölf Euro pro Tag liegt. Etwas mehr als die Hälfte des Geldes erhält der Häftling bei der Haftentlassung. Der Rest steht ihm sofort zur Verfügung. Auch ist er arbeitslosen- und unfallversichert. Wer als Freigänger außerhalb der Anstalt arbeitet, wird zwar wie jeder andere tariflich entlohnt, bekommt aber nur ein Taschengeld ausgezahlt. Einen weiteren Teil bekommt er bei der Haftentlassung. Der Rest wandert als Haftkostenbeitrag in die Landeskasse.
Eine Alternative zur geregelten Arbeit sind Ausbildung und Fortbildung. Das Angebot ist notwendig, da nur rund 60 Prozent der Inhaftierten eine abgeschlossene Ausbildung haben. Ob ein Gefangener Maurer, Schlosser oder Schreiner wird, entscheiden die Ausbilder je nach Eignung. Die Ausbildung ist besonders gestrafft. Statt in drei Jahren wird hier in einem Jahr das gleiche Pensum verlangt. Die Prüfungen nimmt anschließend die Industrie- und Handelskammer ab. Die Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt sind für ehemalige Häftlinge nicht schlecht. Wesentliche Qualifikationsmerkmale wie Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit haben die Gefangenen in der Haft gelernt. Verbunden mit einer intensiven Ausbildung unter ständiger Kontrolle, haben sie oft bessere Voraussetzungen eine Stelle zu finden als ihre Mitbewerber aus der Freiheit. Laut Statistik der "Marktorientierten Ausbildungs- und Beschäftigungsintegration" (MABis) bekam in Nordrhein-Westfalen 2004 etwa jeder Dritte direkt nach der Haftentlassung eine Arbeitsstelle.
Im Rahmen der Weiterbildung gibt es Schulunterricht, um zum Beispiel den Hauptschulabschluss, die Mittlere Reife oder das Abitur zu absolvieren. Selbst "Studieren im Knast" wird über die Fernuniversität Hagen angeboten. Wer im ersten Halbjahr nach der Entlassung Arbeit gefunden hat und ein geregeltes Leben führt, wird in den seltensten Fällen rückfällig.
Bärbel Heidenreich, Stand vom 01.06.2009
Sendung: Die Kripo - Von Giftspuren, Morden und Verhörmethoden, 07.05.2009










