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Deutsche Gerichte

Auch wenn die meisten Menschen eher selten einen Gerichtssaal betreten: Mit Gerichten, genauer gesagt deren Urteilen, hat jeder zu tun, denn sie beeinflussen viele Bereiche unseres Alltags. Wie exotisch dürfen die Vornamen für den Nachwuchs sein? Ist der gerade beschlossene Streik wirklich zulässig? Darf die geplante Autobahn wirklich durchs Naturschutzgebiet verlaufen? Alltag an deutschen Gerichten. Über 1100 gibt es in Deutschland, jedes hat seine festgelegten Aufgaben und Zuständigkeiten und gehört regelmäßig zu einem von fünf Gerichtszweigen. Doch wer macht eigentlich was? Der Kompakt-Überblick von Planet Wissen.

Schild mit der Aufschrift 'Amtsgericht'. (Rechte: WDR/Paul Eckenroth)

Eines der zahlreichen deutschen Amtsgerichte

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Gericht
Deutsche Gerichte
Schöffen
Rüdiger Warnstädt
Richter

1. Zivil- und Strafgerichte

Zivil- und Strafgerichte werden traditionell auch "ordentliche Gerichte" genannt. Zu ihnen gehören:

Amtsgericht
Dieses Gericht ist uns buchstäblich am nächsten - eines der über 660 in Deutschland befindet sich ganz bestimmt nicht weit von Ihnen entfernt. Es fungiert sowohl als Strafgericht wie auch als Zivilgericht.
Vors Amtsgericht kommt, wer etwas ausgefressen hat, für das nicht mehr als vier Jahre Freiheitsstrafe zu erwarten sind. Auch privatrechtliche Streitigkeiten werden hier ausgetragen, wenn also nicht der Staatsanwalt aktiv wird, sondern Bürger gegen Bürger klagen: Mieter gegen Vermieter, Käufer gegen Verkäufer, Nachbar gegen Nachbar. Amtgerichte befassen sich mit Unterhalts- und Familiensachen, mit Vollstreckungen, Zwangsversteigerungen, mit Abschiebehaft; sie werden als Nachlassgericht und Vormundschaftsgericht tätig; sie führen die öffentlichen Register. Und wer ein Mahnverfahren einleiten will, der muss auch zum Amtgericht.

Landgericht
Bei Strafprozessen landen hier die "schweren Jungs" - das Landgericht verhandelt Verbrechen und schwere Vergehen, bei denen eine Strafe von mindestens vier Jahren zu erwarten ist. Bei Zivilprozessen zwischen Privatleuten oder Firmen ist das Landgericht ab einem Streitwert von 5000 Euro zuständig. Es ist, bis auf wenige Ausnahmen, außerdem die Berufungsinstanz für Entscheidungen der Amtsgerichte.

Instanzenzug: Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht (in Berlin Kammergericht), Bundesgerichtshof (Karlsruhe)

2. Arbeitsgericht

Geht es um Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Kündigung, Abmahnung, Lohnzahlungen und mehr) oder um einen Rechtsstreit zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern, wird dies vor dem Arbeitsgericht verhandelt.

Instanzenzug: Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht, Bundesarbeitsgericht (Erfurt)

3. Finanzgericht

Die Finanzgerichte sind zuständig, wenn Streitigkeiten zwischen Bürgern und Finanzbehörden entschieden werden müssen, also alles rund ums Steuerrecht.

Nächste mögliche Instanz (nur Revision): Bundesfinanzhof (München)

Blick auf das Bundessozialgericht in Kassel. (Rechte: WDR/Walter Formella)

Das Bundessozialgericht in Kassel

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4. Sozialgericht

Die Sozialgerichte werden bei Streitigkeiten in Sachen Kranken- und Pflegeversicherungen aktiv. Sie sind außerdem zuständig, wenn Bürger in folgenden Bereichen mit einer Entscheidung, die sie betrifft, nicht einverstanden sind und dagegen vorgehen wollen: gesetzliche Renten- und Krankenversicherung, Unfallversicherung, Arbeitsförderung und andere Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe, Asybewerberleistungsgesetz, Feststellung von Behinderungen.

Instanzenzug: Sozialgericht, Landessozialgericht, Bundessozialgericht (Kassel)

5. Verwaltungsgericht

Wer glaubt, von der öffentlichen Verwaltung, also von Behörden, in seinen Rechten verletzt worden zu sein, der kann vor das Verwaltungsgericht gehen. Hier wird über abgelehnte Baugenehmigungen und Bürgerbegehren, über Versammlungs- und Demonstrationsverbote, Studiengebühren und vieles mehr geurteilt. Kurz gesagt: alle Fälle, um die sich nicht bereits Arbeits- und Sozialgerichte kümmern.

Instanzenzug: Verwaltungsgericht, Oberverwaltungsgericht/Verwaltungsgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht (Leipzig)

Das Bundesverfassungsgericht. (Rechte: dpa)

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

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Weitere Gerichte

Das Bundesverfassungsgericht (Karlsruhe), das oft das "höchste deutsche Gericht" genannt wird, und die Verfassungsgerichte der Länder gehören zu keinem Gerichtszweig. Sie werden nur dann tätig, wenn es um Fragen des Grundgesetzes oder der Länderverfassungen geht. In der Regel dauern Verfahren vor den Verfassungsgerichten deutlich kürzer, als bei anderen Gerichten, da sie meist nur selten angerufen werden.

Kleines Glossar

Berufung: Eine angefochtene Gerichtsentscheidung wird von der nächsten Instanz neu geprüft - inhaltlich und formal.
Revision: Nicht der Sachverhalt wird neu geprüft, sondern das Verfahren selbst, also ob das Recht richtig angewandt wurde.
Beschwerde: Sie betrifft nur einzelne Fragen eines Verfahrens.

Martina Frietsch, Stand vom 01.06.2009

Mehr zum Thema

Collage aus Bildmotiven zum Thema Verbrechensbekämpfung (Rechte: WDR)

Verbrechensbekämpfung


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