Geschichte der Kriminalistik
Aller Anfang ist schwer – Irrläufer
Diesem Problem versuchte die Kriminalistik durch die Übertragung naturwissenschaftlicher Methoden auf die Polizeiarbeit entgegenzuwirken (durch sogenannte biometrische Methoden, von grichisch bios Leben und griechisch metron Maß): Mit ihrer Hilfe hoffte man, Systeme schaffen zu können, die eine Wiedererkennung und Identifizierung von Verbrechern garantierten. Der Wunsch, bestimmte Merkmale eines Menschen serienmäßig erfassen und katalogisieren zu können, schlug sich bald in einem - aus heutiger Sicht - ausgeprägten Pseudo-Spezialistentum nieder. Nicht selten Irrläufer, die sich wie ein Lexikon vergessener Geheimwissenschaften lesen. So versuchten zum Beispiel die Graphologen, eine Person durch Proben ihrer Handschrift wiedererkennbar zu machen. Bei der Dermatotypie waren es Abdrücke von auffälligen (meist kranken) Hautpartien, die genommen und als Identifizierungsmerkmal katalogisiert wurden. Das Venenmuster auf dem Handrücken diente den Venoskopen als Erkennungsmerkmal. Die "Ophtalmometrie" oder "Retinoskopie" versuchte, das Auge beziehungsweise das Muster der Netzhaut zu speichern und einer bestimmten Person zuzuordnen. Und das menschliche Gebiss war für die Odentometrie ein individuelles, untrügliches Identifizierungsmerkmal.
Den Höhepunkt dieser Methoden bildete das ausgeklügelte Klassifizierungssystem des römischen Polizeichefs Salvatore Ottolenghi. Mit Hilfe komplizierter Technik erfasste er willkürliche oder automatische Bewegungen eines Verdächtigen sowie dessen Seh- und Geschmacksfunktionen oder Einbildungskraft. Den Praxis-Test bestanden diese überaus komplizierten Verfahren jedoch alle nicht: Viele kamen über das theoretisch wissenschaftliche Stadium nicht hinaus. Im Polizei-Alltag wären sie zu zeitaufwendig gewesen und hätten eines Wissenschaftlers bedurft, nicht eines Polizisten.
Das erste Bild eines Verbrechers – Polizeifotografie
Neuer Hoffnungsträger einer wirkungsvollen Personenidentifikation wurde die Polizeifotografie, die seit 1840 zwar schon bekannt, im Dienstalltag der Kriminalisten aber nicht üblich war. Um sich gegen die bürgerliche Atelierfotografie abzugrenzen, vereinheitlichte man bald die Perspektive, normierte den Lichteinfall und nahm die Verdächtigen in standardisierten Posen auf: en face und en profile mit freigelegtem Ohr. Fotografien solcher Art gelangten ab 1850 in großformatige Verbrecheralben, die ihrerseits wiederum standardisiert waren: links ein Bild, rechts eine kurze Beschreibung. Für den Erkennungsdienst außerhalb des Dienstgebäudes wurden solche Fahndungsalben im Kleinformat herausgeben, sozusagen als Taschenbuch, das den Beamten eine "Verbrechersuche" vor Ort ermöglichte.
Die "gerichtliche Fotografie" erwies sich für die Kriminalistik als eine Revolution, in Fachkreisen wurde sie mit der Erfindung des Buchdrucks verglichen: Die Polizei-Dienststellen begannen, die Bilder zu archivieren und untereinander auszutauschen. 35 Jahre nach Einführung der Verbrecher-Fotografie war allein im Berliner Polizeipräsidium der Bestand auf cirka 37.000 Fotografien angewachsen. Doch die Enttäuschung setzte bald ein. In der Masse der Fotografierten kam es leicht zu Verwechslungen: Nicht identische Personen sahen sich erstaunlich ähnlich, und umgekehrt konnte eine Person nach zehn Jahren nicht mehr wiederzuerkennen sein. Überdies legten es die frisch aus der Haft Entlassenen ganz bewusst darauf an, ihr Äußeres zu ändern. Ein sicheres Mittel zur Personenidentifikation – das wurde Ende des 19. Jahrhunderts immer deutlicher – war die Fotografie also auch nicht.
Der Mensch als Maß aller Dinge – anthropometrische Bertillonage
Ein vergleichbar präzises Bild des Verbrechers zu liefern, versprach die Bertillonage, die –benannt nach ihrem Erfinder, dem Pariser Polizeipräfekten Alphonse Bertillon –- die Körpermaße eines Menschen zu ihrem Ausgangspunkt nahm (griechisch anthropos = Mensch und griechisch metron = Maß): Bertillon, der heute als Vater der modernen Kriminalistik gilt, machte sich die naturwissenschaftliche Erkenntnis zu Nutze, dass sich ab einem gewissen Alter die Knochenlänge eines Menschen nicht mehr änderte. So wurden insgesamt elf Körpermerkmale einer verdächtigen Person – zum Beispiel Körpergröße, Armspannweite, Länge des rechten Ohres und des linken Unterarmes – mit Spezialinstrumenten akribisch vermessen und die Ergebnisse auf Karteikarten notiert. Ergänzt wurde diese Methode um das sogenannte portrait parlè, ein Porträt in Worten, das alle sichtbaren Merkmale des Kopfes (wie die Farbe von Bart, Haaren und Augen, Aussehen der Gesichtshaut, Anzahl der Falten, Narben ecetera) zunächst in Worte fasste und dann mit Hilfe eines ausgeklügelten Systems in Buchstabenfolgen und Ziffern verschlüsselte. Alphonse Bertillon rühmte sich selbstbewusst seiner neuartigen Methode: Allein diese Ziffernsprache bürge für Exaktheit und würde das Unvermögen menschlicher Sprache und Beschreibungskunst kompensieren.
Dieser verschriftlichten Personenbeschreibung hatte man noch eine Fotografie des Übeltäters hinzugefügt. Damit waren auf einer Identifizierungskarte à la Bertillon alle äußeren Merkmale eines Verdächtigen zusammengefasst. Keine zwei Menschen, so Bertillon, würden die exakt gleichen Körpermaße aufweisen. So könne leicht festgestellt werden, ob eine verdächtige Person bereits einmal auffällig geworden sei. Die Fachwelt – auch die internationale – war begeistert:
Bertillons Methode wurde in Frankreich, Russland, Rumänien, Spanien und ab 1897 auch in Deutschland Grundlage des Erkennungsdienstes. In Frankfurt wurde die "Mess-Zentralstelle" für das Deutsche Reich eingerichtet, hier flossen die unzähligen Daten einzelner Mess-Stationen zusammen. Trotz allen Jubels – in der Praxis bewährte sich auch dieses System nicht: Bei den Messungen schlichen sich nur allzu leicht Fehler ein, das Verfahren dauerte länger als gedacht und setzte außerdem die Mitarbeit des Verdächtigen voraus. Hinzu kam eine langwierige Ausbildung der Mess-Beamten, die 21 Tage in Anspruch nahm, und eher Mediziner als Polizisten erforderte.
Ein Fingerzeig in die Zukunft – Daktyloskopie
Als einfach, schnell und billig in der Anwendung erwies sich hingegen die Daktyloskopie: das Fingerabdruckverfahren (grichisch daktylos = Finger, griechisch skopein = sehen). Als Handwerkszeug reichten Druckerschwärze, Walze und eine Metallplatte; die Ausbildung der Beamten dauerte nicht länger als 30 Minuten. Das Verfahren war ebenso einfach, wie genial: Die Fingerkuppen der Verdächtigen wurden geschwärzt und auf weißem Papier abgerollt. So drückte sich ein ganz bestimmtes Muster ab: das der Papillarlinien, der Furchen und Vertiefungen der menschlichen Haut an der Fingerkuppe. Auf kleinstem Raum war damit ein unverwechselbares Erkennungsmerkmal festgehalten.
Der Engländer Sir William James Herschel hatte bereits 1853 den Fingerabdruck in der britischen Kolonie Bengalen eingeführt, um Zahlungsempfänger zu registrieren und Identitätsschwindel zu verhindern. Während man in der Kolonie schon sehr bald die Brauchbarkeit dieses Verfahrens für den praktischen Polizeidienst erkannt hatte, setzte sich in Europa die Daktyloskopie nur langsam durch: Ab 1901 wurde sie in England führend, in Deutschland ab 1903. Noch vor dem ersten Weltkrieg hatte sie die Bertillonage vollständig verdrängt. Die Vorteile lagen auf der Hand: Der Fingerabdruck war ein Leben lang unveränderlich, bei jedem Menschen individuell angelegt und absolut fälschungssicher - denn selbst bewusst verletzte Haut würde immer wieder nach dem genetisch festgelegten Muster nachwachsen. Und: Der Fingerabdruck ermöglichte, eine Beziehung zwischen Tatort und Tatverdächtigem nachzuweisen: Gegenstände, die der Täter berührt hatte, wurden mit Pinsel und Pulver eingestaubt und ließen dort, wo Fett- und Schweißspuren zurückgeblieben waren, den Fingerabdruck des Täters sichtbar werden. Eine "direkte Kopie vom Körper selbst" konnte den Täter überführen.
Ermengard Hlawitschka-Roth, Stand vom 01.06.2009








