Rechtsmedizin
Die rechte Hand des Kommissars - Realität oder "Fernsehquatsch"?
In TV-Krimis können Rechtsmediziner durch genaue Untersuchungen unglaubliche Dinge herausfinden. Schon am Tatort lassen sie Spuren sichern und begutachten genauestens die aufgefundene Leiche: Sie schauen sich an, wie das Opfer liegt und wo es liegt. Schon hier suchen sie nach Hinweisen, die wichtig für die spätere Verbrechensaufklärung sind. Aber wie sieht die Rechtsmedizin in
Wirklichkeit aus? Stimmt unser Bild, das wir aus Filmen kennen?
Zunächst einmal zur Begriffsbestimmung: Rechtsmediziner wurden früher Gerichtsmediziner genannt. Dieser Begriff wird fälschlicherweise immer noch verwendet, richtig ist seit vielen Jahren jedoch die Bezeichnung Rechtsmediziner. Im Gegensatz zum Pathologen, der etwa Gewebezellen auf Krankheiten untersucht und Untersuchungen meist zu wissenschaftlichen Zwecken durchführt, hat der Rechtsmediziner eine andere Facharztausbildung hinter sich gebracht. Zu seinem Aufgabengebiet gehören alle ärztlichen Untersuchungen im Dienste der Rechtsprechung. Somit ist er außerdem Forensiker, denn forensisch bedeutet "im Dienste der Rechtspflege". Forensiker können neben Rechtsmedizinern zum Beispiel auch Psychologen, Biologen oder Chemiker sein, die zur Verbrechensaufklärung beitragen.
Alltag am Rechtsmedizinischen Institut
Die Aufgaben der Rechtsmedizin sind umfangreicher, als wir es etwa aus dem Fernsehen kennen. Der Rechtsmediziner wird von der Staatsanwaltschaft beauftragt ärztlich tätig zu werden. Im Arbeitsalltag an einem rechtsmedizinischen Institut machen die uns bekannten Obduktionen, also Leichenöffnungen, nur etwa ein Viertel der Tätigkeiten aus. Zu einem großen Teil gehören auch Lehre und Praktika zur Arbeit der Rechtsmedizin: Rechtsmediziner unterrichten Medizinstudenten und arbeiten in der wissenschaftlichen Forschung. Außerdem führen sie - immer im Auftrag der Rechtsprechung - Untersuchungen von Lebenden durch. So gehört ebenso wie die Untersuchung von Leichen auch die Erstellung von Gutachten zur Vaterschaft oder bezüglich der Zurechnungsfähigkeit zu ihren Aufgaben. Rechtsmediziner werten medizinische Spuren aller Art aus, um der Staatsanwaltschaft Fakten in Bezug auf eine Straftat liefern zu können.
Vom Augenschein zur Obduktion
Rechtsmediziner haben schon so manchen spektakulären Fall aufgeklärt. Im spannenden Feld zwischen Medizin und Rechtsprechung entpuppen sich auch Selbstmorde oder scheinbar natürliche Tode bei genauerer Untersuchung als kaltblütige oder raffiniert eingefädelte Morde. Gibt es den Verdacht oder klare Indizien auf eine nicht natürliche Todesart, so muss der Rechtsmediziner ans Werk. Gab es Gewalteinwirkung? Finden sich Giftspuren? Jedes Detail wird untersucht. Wenn eine Leiche auf dem Seziertisch landet, ist gründliche Arbeit gefragt. Zunächst wird "nach Augenschein" beobachtet, dann geht es ins Detail. Stets sind zwei Rechtsmediziner gemeinsam am Werk, damit alles gründlich und unter Zeugen vonstatten gehen kann. Sie halten schon während der Obduktion mit Hilfe eines Diktiergeräts alle Untersuchungsergebnisse und Beobachtungen genauestens fest. Gesetzlich vorgeschriebene Routineuntersuchung ist bei einer Obduktion auf jeden Fall die Öffnung und Untersuchung aller drei Körperhöhlen - also Brust-, Bauch- und Schädelhöhle. Oft ist schon diese Standarduntersuchung erfolgreich: Organe, Blut und Knochen geben genaue Auskunft über den Toten und die Todesursache.
Gemeinsam sind sie stark - von Medizinern, Toxikologen und Ballistikern
So unterschiedlich wie ein Verbrechen oder eine Todesart sein kann, so verschieden sind auch die Möglichkeiten der Verbrechensaufklärung. Die genaue Untersuchung der Opfer und die Auswertung der Fakten liegen je nach Fall in den Händen von ganz unterschiedlichen Spezialisten. Durch stets neue oder verbesserte Untersuchungsverfahren, hochwertige Technik und gute Ausbildung ist es Rechtsmedizinern heute möglich, ihre Aufgaben mit größter Genauigkeit und Korrektheit wahrzunehmen. Die einzelnen Teilgebiete der Forensik sind mittlerweile so spezialisiert, dass nur Fachleute sie beherrschen können.
Gerade bei schwierigen Fällen oder nicht eindeutigen Todesursachen laufen die Untersuchungen in den verschiedenen Bereichen parallel. So führen Spezialisten wie forensische Toxikologen, Biologen oder Anthropologen ihre Ergebnisse zusammen: Blut und DNA, Haare und Fasern werden ebenso untersucht wie Folgen von Schussverletzungen. Je nach Fall ist der Vergleich von Fingerabdrücken, eine Stimmerkennung oder die Erstellung eines Phantombildes wichtig und möglich. Bei Bränden und Explosionen müssen andere Spuren untersucht werden als etwa bei einem Giftmord. Die Staatanwaltschaft ermittelt, und Rechtsmediziner sowie Forensiker aus anderen Fachrichtungen führen ihre Ergebnisse zusammen.
DNA-Analyse - der wissenschaftliche Durchbruch
Die europäische Gerichtsmedizin geht bis ins 16. Jahrhundert zurück. 1594 wurde in Padua der erste Seziersaal eingerichtet: das “Anatomische Theater“. 1507 wurde dann in Bamberg schriftlich festgelegt, dass bei einer Kindstötung oder Körperverletzung ein Arzt gerufen werden musste. 1668 gab es in Nürnberg das erste deutsche Lehrbuch zur Gerichtsmedizin.
Der wahre Aufschwung der Rechtsmedizin fand dann im 19. Jahrhundert statt: Anfang des 19. Jahrhunderts wurde in Wien der erste praktische Lehrstuhl für gerichtliche Medizin gegründet. Parallel zu medizinischen Innovationen wie der Entdeckung der Röntgenstrahlung 1895 oder der Blutgruppen 1901 entstanden stets neue Fachgebiete der Rechtsmedizin. Seit 1903 werden die heute am meisten verwendeten Tatortspuren untersucht: Fingerabdrücke. Der Vergleich von Fingerabdrücken bietet bis heute ausgezeichnete Sachbeweise und wird häufig zur Verbrechersuche hinzugezogen. Seit etwa 1995 wird auch der genetische Fingerabdruck standardmäßig und mit großem Erfolg zur Identifizierung von Opfern und Tätern verwendet. Durch die Möglichkeit der DNA-Analyse können heute auch in der Vergangenheit unaufgeklärte Fälle neu aufgerollt werden. Durch Untersuchungen von Spuren - etwa Haaren, die am Tatort hinterlassen wurden - können heute auch Jahre nach der Straftat Täter überführt werden.
Rechtsmedizin heute
Im geschichtlichen Ablauf stehen heute neben der Spezialisierung und Technologisierung der rechtsmedizinischen Forschung auch der Geldmangel und Schließungen von vielen Instituten. Darunter leidet die Intensität der rechtsmedizinischen Forschung. Es bleibt weniger Zeit für Grundlagenforschung - weshalb sich im Arbeitsalltag weniger Wissenschaftler und schlechter ausgebildete Rechtsmediziner finden. Auch manche Staatsanwälte verzichten nun gerne auf die Obduktion einer Leiche, weil der Weg zum nächsten Institut weiter und der Transport somit teurer und aufwändiger wird. Von lebenden Opfern ganz zu schweigen: Wem der Weg zur Polizei und zur ärztlichen Untersuchung aufgrund körperlicher und seelischer Verletzungen ohnehin schwer fällt, der wird kaum in eine weit entfernte Stadt fahren, um die körperlichen Schäden begutachten zu lassen.
"Um halbwegs zuverlässige Aussagen über die Qualität der medizinischen Versorgung machen zu können, müssten wenigstens 30 Prozent der in Kliniken verstorbenen Menschen obduziert werden", äußert sich Professor Werner Schlake, Vorsitzender des Bundesverbandes Deutscher Pathologen, in der "Ärztezeitung". In Deutschland ist dies jedoch weit von der Realität entfernt. Schon 1998 wurden drei Prozent aller Toten obduziert, mittlerweile sind es in manchen Bundesländern noch weniger. Zum Vergleich die Zahlen aus Österreich: Dort werden 30 bis 35 Prozent aller Toten obduziert, in Kliniken sogar 80 Prozent. Professor Hansjürgen Bratzke, Rechtsmediziner der Universität Frankfurt am Main, fügt dem hinzu: "Es fehlt der politische Wille, die finanziellen Mittel für mehr Rechtssicherheit bereitzustellen - etwa durch Obduktionen. Jeder zweite Mord in Deutschland bleibt unentdeckt." Obwohl sich die Dunkelziffer der unentdeckten Morde natürlich nicht beweisen lässt, wird die Tendenz in der Rechtsmedizin durch die Schließung und Zusammenlegung von Instituten deutlich. Der scheinbare Rückgang von Obduktionen und Mordfällen hat also politische und finanzielle Ursachen und ist nicht zwangsläufig auf weniger Straftaten und unnatürliche Todesfälle zurückzuführen.
Andrea Schultens, Stand vom 01.06.2009
Sendung: Rechtsmedizin - von Madendoktoren und Knochenlesern, 28.07.2006










