Interview mit Dr. Werner Sanio: "Erfahrungen mit der privaten Verbraucherinsolvenz"
Planet Wissen (PW): Das Insolvenzverfahren für Verbraucher gibt es nun schon seit zehn Jahren. Wie sieht Ihre Bilanz aus?
Werner Sanio (W.S.) : Das sind zehn Jahre in die richtige Richtung. Früher kamen Schuldner aus dem Teufelskreis der Überschuldung nicht hinaus. Heute gibt es eine Schutz- und Pfändungsgrenze, also wir sagen: eine Grenze des Belastbaren und einen Tag X, an dem alles vorbei ist.
PW: Wie geht es den Menschen mit hohen Schulden? Werden sie schneller krank?
W.S.: Das ist leider ziemlich oft der Fall. Die Menschen können nachts nicht schlafen. Sie haben Rückenschmerzen, ihre Gesundheit ist angeschlagen. Man geht davon aus, dass ein 40-Jähriger, der überschuldet ist, den Gesundheitsstatus eines 70-Jährigen nicht Überschuldeten hat.
PW: Sollte man Menschen mit hohen Schulden Mut machen, ein Insolvenzverfahren zu eröffnen?
W.S.: Ja, in jedem Fall. Es ist eine gute Chance, danach schuldenfrei ein neues Leben anzufangen und es hat auch schon sehr vielen geholfen.
PW: Wie hoch ist die Quote derjenigen, die es nicht schaffen, die Wohlverhaltensphase durchzustehen?
W.S.: Verfahrensabbrüche gibt es zwischen zehn und 15 Prozent. Aber das sehr viel größere Problem ist, dass die Betroffenen in der Wohlverhaltensphase wieder neue Schulden machen. Man darf von der Verbraucherinsolvenz nicht erwarten, dass es eine komplette Lebensberatung ist. Oft stecken die Menschen in prekären Situationen, sind von Arbeitslosigkeit oder Scheidung betroffen. Da ist es schwer, mit wenig Geld auszukommen.
PW: In Frankreich scheint die Sache ganz einfach zu sein, dort dauert es nur ein Jahr, bis man entschuldet ist, genauso in England. Wie steht Deutschland im EU-Durchschnitt da?
W.S.: Das durchschnittliche Insolvenzverfahren ist in anderen EU-Staaten kürzer, in Deutschland dauert das Verfahren in der Regel ein bis drei Jahre länger.
PW: Wenn man in Frankreich nach einem Jahr entschuldet ist, ist das nicht ein Anreiz zum Schulden machen?
W.S.: Das ist aus dem Ausland schwer zu beurteilen. In Frankreich hängt viel von der Person der Richterin oder des Richters ab, da kann es innerhalb des Insolvenzverfahrens auch Unwägbarkeiten geben, die es in Deutschland nicht gibt.
PW: Ist mit einer Verkürzung des Insolvenzverfahrens auch bald in Deutschland zu rechnen? Sind überhaupt Änderungen bei der privaten Insolvenz geplant?
W.S.: Nein, soviel ich weiß, sind wohl keine Veränderungen geplant. Auch die bereits angedachte Reform des Insolvenzverfahrens ist erst einmal ausgesetzt. Wohl denkt man darüber nach, Pfändungsgrenzen zu regionalisieren, das heißt die Pfändungssätze je nach Lebenshaltungskosten in den einzelnen Bundesländern und Regionen zu staffeln.
PW: Betrachten wir noch einmal die andere Seite des Insolvenzverfahrens: die Gläubiger, die auf ihren Schulden sitzen bleiben. Wer sind die Gläubiger in der Regel?
W.S.: Zu 80 Prozent sind es Banken, bei denen die Menschen Schulden haben. Bei Schulden von Unternehmen und Unternehmerinsolvenzen kommen andere Regeln und Verfahren zum Einsatz. Wir in der Verbraucherberatung haben es mit der sozialen Insolvenz zu tun, also mit Menschen, die an der Existenzgrenze leben und über Jahre hinaus ihre Schulden nicht begleichen können.
PW: Wird man mit dem Insolvenzverfahren auch der Gläubigerseite gerecht?
W.S.: Wir machen als Beratungsstelle klar, dass wir den Gläubigern kein Geld wegnehmen wollen. Aber die Gläubiger müssen sich bewusst werden, dass das Geld vorher schon weg war und das Motto beherzigen, dass man schlechtem Geld kein gutes hinterherwerfen soll. Und den Ratsuchenden, die zu uns kommen, sagen wir immer "Mach' keine Schulden und bezahl' deine Rechnungen".
Sabine Kaufmann, Stand vom 18.04.2012
Sendung: Total Pleite! Absturz oder Neubeginn?, 23.04.2012






