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Steuern - ein historischer Rückblick

Jeder muss sie zahlen, manche versuchen dabei zu schummeln und die wenigsten wissen wirklich, wie sie sich zusammensetzen. Es geht um Zwangsabgaben, die der Staat von uns kassiert: Steuern. Wir zahlen sie auf unser Einkommen, für den Sprit an der Tankstelle, beim Einkaufen oder wenn wir etwas erben - um nur einige wenige zu nennen. Eine direkte Gegenleistung gibt es dafür aber nicht. Denn das eingenommene Geld kommt der Allgemeinheit zugute. Im Jahr 2010 wanderten etwa 530 Milliarden Euro aus den Taschen der Bürger in den Staatssäckel.

Lohnabrechnungs-Formular mit Euro-Münzen. (Rechte: Imago)

Größte Einnahmequelle: die Einkommenssteuer

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Das staatliche Angebot zahlen die Bürger

Ein Land mit funktionierendem Gemeinwesen ist teuer. Straßen müssen gebaut und Krankenhäuser errichtet werden. Kindergärten, Schulen und Universitäten sind für uns ebenso selbstverständlich wie Polizei und Bundeswehr. Auch sozial schwächer Gestellte sollten unterstützt werden. Damit ein Staat seinen Bürgern solche und andere Dienstleistungen bieten kann, lässt er sie zahlen. Schließlich steht das Angebot allen zur Verfügung - zumindest theoretisch. Zu diesem Angebot tragen Bund, Länder und Gemeinden jeweils ihren Teil bei, den sie aus den Steuern finanzieren, die sie einnehmen. Manche der Einnahmen werden aber auch aufgeteilt: etwa die Lohn- und Einkommensteuer oder die Umsatzsteuer. Sie zählen zu den Gemeinschaftssteuern.

Auf Bundesebene klingelt die Kasse, wenn wir Auto fahren, Tabak konsumieren oder Kaffee trinken. Von all diesen Einnahmen muss der Bund nichts abgeben. Zu den Ländersteuern gehören etwa die Erbschafts-, Vermögens- oder Biersteuer. Und die Kämmerer der Gemeinden freuen sich besonders über Hundehalter und Zweitwohnungsbesitzer. Deren Abgaben kann die Gemeinde ganz für sich behalten. Ebenso wie die Grundsteuer, die fällig wird beim Kauf und der Bebauung von Grundstücken, und die Gewerbesteuer, die Betriebe leisten müssen. Diese beiden Steuern bringen den Kommunen das meiste Geld ein.

Grafik mit stilisierten Bäumen deren Laub mit Paragrafenzeichen versehen ist. Zwischen den Bäumen läuft ein Mensch.

Das deutsche Steuergesetz - ein Paragrafendschungel

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Steuergerechtigkeit erfordert komplexes System

Über 40 Steuern listet das Bundesministerium der Finanzen in einer Informationsbroschüre für das Jahr 2011 auf. Unzählige Gesetze mit ebenso vielen Ausnahmeregelungen legen fest, wie die einzelnen Steuern zu erheben sind. Das macht das deutsche Steuersystem zu einem extrem unübersichtlichen Paragraphendschungel. Allerdings ist es das Ergebnis eines durchaus guten Ansatzes: Jeder soll nach seiner wirtschaftlichen Lage und den persönlichen Umständen, in denen er lebt, Steuern zahlen. Denn einem verheirateten Familienvater mit drei Kindern bleibt am Monatsende in der Regel weniger von seinem Einkommen als dem Single, der das Gleiche verdient. Also ist es gerechtfertigt, das Einkommen des Alleinstehenden höher zu besteuern.

Was immer wieder für Verwirrung sorgt, ist die Festlegung der Mehrwertsteuer. Die streicht der Staat für fast alles ein, was wir kaufen. Manches davon wird mit dem allgemeinen Satz - also 19 Prozent - anderes wiederum nur mit sieben Prozent besteuert. Warum beispielsweise auf die Wurst beim Metzger nur sieben Prozent aufgeschlagen wird, dagegen im Restaurant aber 19 Prozent, ist vielen Verbrauchern ein Rätsel.

Geschichtlich belegt sind aber noch ganz andere irrwitzige Abgaben. Im England des 12. Jahrhunderts kannte man die sogenannte Mordsteuer, die vom zuständigen Landvogt an den Lehnsherren zu entrichten war, wenn der Mörder binnen eines halben Jahres nicht gefasst werden konnte. Und in Frankreich wurde bis ins 19. Jahrhundert die Anzahl der Fenster herangezogen, um die Höhe der Fenstersteuer zu berechnen: Je mehr Fenster, desto größer war das Haus und umso wohlhabender sein Besitzer.

Ludwig XIV., König von Frankreich (1643- 1715) auf einem Gemälde von Claude Le-febvre (1632-1675).

Ludwig XIV. - für seinen Prunk musste das Volk leiden

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Adam Smith ersinnt gerechtes Steuersystem

Seit es Kaiser, Könige oder Herrscher im Allgemeinen gibt, mussten die Untergebenen Abgaben leisten. Im Erfinden von Einnahmequellen war die Obrigkeit schon immer kreativ: Im Mittelalter wurden Zölle für die Benutzung von Land- oder Wasserwegen erhoben. Auch das Überqueren von Brücken oder das Anlegen in einem Hafen war gebührenpflichtig. Aus den Einkünften finanzierten die Machthaber ihren privilegierten Lebensstil, für das Volk bauten sie Verkehrswege und Bewässerungsanlagen. Ein nicht unerheblicher Kostenfaktor entstand, wenn Kriege geführt wurden. In Zeiten, als Geld noch kein Zahlungsmittel war, beglichen Bauern ihre Schuld mit Getreide oder anderen Ernteerzeugnissen. Eine andere Möglichkeit war, dem Grundherrn die eigene Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen.

Steuergerechtigkeit ist eine Idee der Neuzeit. In früheren Jahrhunderten wurden Steuern willkürlich erlassen. Oft genug war das Volk so verarmt, dass es den Forderungen nicht nachkommen konnte. Das war zum Beispiel einer der Gründe, weshalb es zur Französischen Revolution kam. Die Bauern wehrten sich, überzogene Abgaben zu leisten, während das Geld in Versailles mit beiden Händen zum Fenster hinausgeworfen wurde. Der englische Wirtschaftstheoretiker Adam Smith war einer der Ersten, der sich im 18. Jahrhundert über ein gerechtes Steuersystem Gedanken machte. Vor allem sollte es den Menschen nur so viel abverlangen, dass ihnen selbst genug zum Leben blieb - eine wichtige Voraussetzung, um weiter arbeiten zu können. Nur so war gewährleistet, dass sie auch zukünftig Steuern zahlten. In England wurde ebenfalls im 18. Jahrhundert die erste allgemeine Einkommensteuer eingeführt. Sie war wegweisend in der Geschichte der Besteuerung.

Lothar Nickels, Stand vom 31.05.2012
Sendung: Steuerzahler, Steuerhinterzieher - Gerechtigkeit?, 05.06.2012

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