Ein Multikopter fliegt vor einem Passagierflugzeug

Drohnen

Gefährden Drohnen den Flugverkehr?

Das Passagierflugzeug flog den Flughafen von Warschau an. Während der Landung tauchte plötzlich eine Drohne auf – nur 100 Meter entfernt. Die Piloten konnten die Maschine sicher landen. Aber sind die unbemannten Flieger eine Gefahr für den Flugverkehr?

Von Inka Reichert

Für Drohnen und Modellflugzeuge gilt die Drohnenverordnung

Den Verkehr am Boden regelt die Straßenverkehrsordnung. Auch für den Verkehr in der Luft gelten Regeln, die gesetzlich festgelegt sind. Umso überraschender ist es, dass Regeln für das Fliegen von Drohnen erst im April 2017 in die Luftverkehrsordnung aufgenommen wurden.

Die Regeln gelten für Drohnen ebenso wie für Modellflugzeuge. Gestaffelt wird nach Gewicht.

"Eine Drohne ist in der Fachsprache nichts anderes als ein Modellflugzeug, wenn der Pilot sie privat nutzt", sagt Hans-Jürgen Engler, Experte für Multikopter im Deutschen Modellflieger Verband (DMFV). Wer eine Drohne gewerblich nutzt, fliegt nach der Luftverkehrsordnung ein "unbemanntes Luftfahrtsystem".

Seit 2017 wird nicht mehr zwischen gewerblicher und privater Nutzung unterschieden. Neben dem Gewicht bestimmt die Kenntnis des Piloten, ob und wie weit die Drohne fliegen darf.

Drohne stürzt auf der Skirennbahn knapp hinter Skifahrer Marcel Hirscher ab

Diese Kameradrohne stürzte in unmittelbarer Nähe zum Skifahrer Marcel Hirscher ab

Jeder Pilot muss jetzt eine Plakette mit Namen und Adresse des Besitzers auf der Drohne anbringen – auch wenn er sie nur auf einem Modellfluggelände fliegen lässt. Außerdem gilt: Der Sichtkontakt des Besitzers zu seiner Drohne darf nicht abreißen.

Besitzer von Drohnen mit einem Gewicht von mehr als zwei Kilogramm müssen nun Kenntnisse nachweisen. Dafür kann man sich durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle prüfen und den Nachweis aushändigen lassen.

Wiegt die Drohne mehr als fünf Kilogramm, wird zusätzlich noch eine Aufstiegserlaubnis von einer Landesluftfahrtbehörde benötigt.

Flugvorschriften für alle

Bisher brauchte man "zwingend eine spezielle Halterhaftpflichtversicherung", sagt Hans-Jürgen Engler. Diese ist nun nicht mehr Pflicht, aber dennoch sinnvoll. Als Mitglied des Deutschen Modellfliegerverbands sei man automatisch für jegliche Art von Modellflugbetrieb versichert.

Luftverkehrsordnung: Daran sollten sich Drohnenpiloten halten!

  • Sichtkontakt: Der Pilot muss ununterbrochen Sichtkontakt zum Fluggerät haben.
  • Ausweichpflicht: Er ist dazu verpflichtet, anderen Flugobjekten im Luftraum auszuweichen.
  • Abstand: Er darf niemanden durch den Betrieb von Flugmodellen gefährden oder unzumutbar belästigen. Das Flugmodell sollte immer ausreichend Abstand zu Personen einhalten. 

Wer sich einen Multikopter kauft, sollte sich vor dem ersten Flug zudem unbedingt über Flugverbotszonen in seiner Umgebung informieren: "Grundsätzlich gilt absolutes Flugverbot in den An- und Abflugbereichen von Flughäfen", sagt Andreas Del Re, der das Institut für unbemannte Systeme (IUS) an der Northern Business School in Hamburg leitet.

Außerdem darf man seine Drohne jetzt nicht mehr "in oder über sensiblen Bereichen wie Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Menschenansammlungen oder Hauptverkehrswegen" fliegen lassen. So steht es in der neuen Drohnen-Verordnung.

Und: Drohnen mit einem Gewicht von über 250 Gramm dürfen nicht über Wohngrundstücken fliegen. Dieses Verbot sei sinnvoll, um die Privatsphäre der Anwohner zu schützen, so Engler. Zumindest für Drohnen mit integrierter Kamera. Es gebe immer wieder Beschwerden von Anwohnern, die sich gestört oder ausspioniert fühlten, sagt Engler.

Drohne schwebt vor Fenster eines Wohnhauses

Wer eine Drohne mit Kamera fliegt, muss die Privatsphäre von anderen achten

Nach dem Strafgesetzbuch (StGB) ist es außerdem verboten, Privatgelände zu filmen oder zu fotografieren. Das gilt für Luftaufnahmen ebenso wie für Aufnahmen vom Boden aus.

"Das unterstützen wir auch als Modellflieger-Verband", sagt Hans Jürgen Engler. Es gebe genügend Wald- und Wiesenflächen, auf denen Freizeitflieger ihre Drohne fliegen lassen können.

Grundsätzlich dürfen Drohnen nicht über bewohnten Gebieten fliegen, wenn sie optische, akustische oder Funksignale empfangen können.

Drohne mit Kamera über einem Feld

Drohnen dürfen nicht überall fliegen

Unter welchen Bedingungen Drohnen fliegen dürfen

Andreas Del Re und seine Kollegen vom IUS untersuchen, welche Sicherheitsmaßnahmen für Drohnen gelten sollten – und wie das Recht den privaten und gewerblichen Verkehr regeln sollte.

"Wir wissen noch nicht, wie zuverlässig diese Technik wirklich ist", sagt der Hamburger Forscher. Das sei ein Problem. Es fehle noch an Praxiserfahrung, vor allem im Einsatz neuer Software, die Zusammenstöße erkennen und vermeiden soll. Gesetzlich gilt: Drohnen oder Modellflugzeuge müssen bemannten Luftfahrzeugen immer ausweichen.

"In den vergangenen 55 Jahren, in denen ich Modellflug betreibe, ist mir nur einmal ein selbstgebauter Multikopter abgestürzt", sagt Hans-Jürgen Engler. Das sei auf einem gesicherten Modellfluggelände passiert.

"Auch die Statistiken des Deutschen Modellflieger Verbands weisen keine besonderen Auffälligkeiten auf", sagt er. Die versicherungsrelevanten Vorfälle mit Multikoptern bewegten sich im Rahmen – die Medien würden über die wenigen Unfälle oft zu dramatisch berichten. Auch dem Hamburger Drohnen-Experten Andres Del Re ist kein ernsthafter Unfall bekannt, der durch eine Multikopter-Drohne verursacht wurde.

Wenn allerdings künftig mehr Drohnen durch die Luft fliegen, kann es sein, dass damit auch das Unfallrisiko steigt. Die Experten rechneten schon länger damit. Jetzt hat das Bundesverkehrsministerium reagiert.

Wo Drohnen künftig fliegen dürfen

Grundsätzlich befürwortet der Deutsche Modellflieger Verband die neue Drohnenverordnung der Luftverkehrsordnung – mancher Vorschlag bereitete den Hobbyfliegern jedoch Sorge. Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) schlug beispielsweise im November 2015 vor, Privatflüge im Luftraum von mehr als 100 Metern Höhe vollständig zu verbieten.

Ganz so weit ging dann die Verordnung nicht. Aber ab einer Flughöhe von 100 Metern wird eine spezielle Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde benötigt.

Das Versandhaus Amazon geht noch einen Schritt weiter. Um den Rechtsrahmen für seinen Drohnen-Paketdienst zu sichern, schlägt das Unternehmen vor, den Luftraum global einheitlich aufzuteilen: Der gesamte Drohnen-Flugverkehr sollte demzufolge bis auf wenige Ausnahmen auf eine Höhe von 122 Metern beschränkt werden.

Der obere Bereich dieses Luftraums, in einer Höhe von 61 bis 122 Metern, ist dem Vorschlag nach für den Fernverkehr bestimmt – und damit unter anderem für die Amazon-Paketsendungen.

Eine Drohne mit einem Amazon-Paket fliegt am Amazon-Logistikzentrum Leipzig vorbei

Amazon will für seinen Drohnen-Versanddienst den Luftraum neu einteilen

Kundenaufklärung durch die Verkäufer

"Grundsätzlich liegt die Ursache für viele Unfälle mit Drohnen auch nicht an einer schwachen Gesetzlage",  sagt der Hobbyflieger. Das Problem sei die unzureichende oder meist gar nicht vorhandene Aufklärung der Kunden, die so ein Gerät kaufen.

Auch Andreas Del Re sieht hier den Bedarf, die Kunden aufzuklären: "Die größte Schwierigkeit wird es sein, dass die Kunden überhaupt von der neuen Luftverkehrsordnung erfahren."

Hans-Jürgen Engler fordert, dass der Handel künftig stärker in die Verantwortung genommen werden müsse. "Ein Beipackzettel mit Informationen zur Luftverkehrsordnung genügt nicht", sagt er.

Er fordert, dass die Verkäufer ihre Kunden aktiv aufklären, wenn diese einen Multikopter kaufen. So ließen sich viele der Konflikte rund um die Drohnen vermeiden.

Quelle: WDR | Stand: 21.10.2019, 17:00 Uhr

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