Europäische Flagge in Großaufnahme

Flugsicherheit

Schwarze Liste der Europäischen Union

Sie soll dafür sorgen, dass die Airlines in Europa die hohen Sicherheitsstandards erfüllen: die Schwarze Liste der EU-Kommission, die offiziell "Gemeinschaftliche Liste" heißt.

Von Alexandra Stober

Flugverbote sind nicht mehr umgehbar

Wer sich als Fluggesellschaft auf der Schwarzen Liste wiederfindet, darf auf europäischen Flughäfen nicht starten und landen – weil es Sicherheitsmängel gibt oder die Kontrollen im Heimatland unzureichend sind. Die EU-Kommission veröffentlicht die Liste seit 2006. Sie wird mindestens alle drei Monate aktualisiert.

Denn in der Europäischen Union gelten für den Flugverkehr Sicherheitsnormen, die zu den strengsten der Welt gehören. Gemeinsam mit den Behörden nicht-europäischer Länder arbeitet die EU daran, dass auch dort hohe Sicherheitsstandards durchgesetzt werden.

Doch das gelingt längst nicht überall. Immer wieder stellen die Luftfahrtbehörden der EU-Mitgliedsstaaten gravierende Sicherheitsmängel fest, wenn sie stichprobenartig Flugzeuge überprüfen: Maschinen sind schlecht gewartet oder erfüllen die bestehenden Normen nicht mehr.

Bevor es die gemeinschaftliche Liste gab, konnten Airlines die in einzelnen EU-Staaten gegen sie erlassenen Flugverbote umgehen, indem sie andere EU-Staaten anflogen.

Das geht seit 2006 nicht mehr: Anhand von gemeinsamen Kriterien wird beurteilt, ob eine Fluggesellschaft in der EU verkehren darf oder nicht. Grundlage für die Entscheidungen sind Informationen der nationalen Flugsicherungsbehörden sowie der "Europäischen Agentur für Flugsicherheit" (EASA).

Die Schweiz, die kein EU-Mitglied ist, übernimmt die verhängten Flugverbote. Luftfahrtexperten merken zur schwarzen Liste kritisch an, dass eine Fluglinie nicht automatisch sicher sei, wenn sie nicht auf der Liste stünde.

Ein Flugzeug beim Landeanflug

Landen für bestimmte Fluggesellschaften verboten

Verbote für Fluglinien und Staaten

Die Mehrheit der Fluggesellschaften auf der schwarzen Liste kommt aus Afrika und Asien. Aufgeführt sind nicht nur die Namen einzelner Airlines. Die Europäische Kommission untersagt außerdem allen Gesellschaften bestimmter Staaten den Flugbetrieb in der EU – weil es dort beispielsweise keine ausreichenden Sicherheitskontrollen gibt.

Es kommt auch vor, dass die Europäische Kommission den Flugbetrieb eines Unternehmens lediglich einschränkt, wenn sie nur einen Teil des Betriebs als unsicher eingestuft hat. In einem solchen Fall kann es die EU der Fluggesellschaft zur Auflage machen, Flüge in Europa nur mit einem bestimmten Flugzeugtyp ihrer Flotte durchzuführen.

Ist eine Airline der Meinung, dass sie von der Liste gestrichen werden sollte, muss sie darlegen, dass sie die geltenden Sicherheitsnormen wieder beziehungsweise inzwischen erfüllt. Dafür kann sich die Fluggesellschaft direkt oder über ihre zuständige Luftfahrtbehörde an die Kommission oder einen EU-Mitgliedsstaat wenden.

Daraufhin prüft der Sachverständigenausschuss für Flugsicherheit die vorgelegten Nachweise – und die Kommission entscheidet letztendlich, ob sie grünes Licht gibt.

Quelle: WDR

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