Antragsformular für häusliche Pflege.

Pflege

Seit wann gibt es das Recht auf Pflege?

Von Andrea Wengel

Als im Grundgesetz die Bundesrepublik 1949 zum Sozialstaat erklärt wurde, gab es die Pflege nur im Sinne der Krankenpflege. Die Krankenversicherung war eine der damals festgelegten vier Säulen der Sozialversicherung – neben der Unfall-, Renten- und der Arbeitslosenversicherung.

Wenn es um die Pflegefälle im Alter ging, klaffte eine Lücke im Gesetz. Da die deutsche Bevölkerung aber immer älter wurde und die Zahl der Pflegebedürftigen zunahm, gab es Probleme. Denn Alter an sich ist keine Krankheit.

Wie aber sollte man im Rahmen der Krankenversicherung die verschiedenen altersbedingten Gebrechen bewerten, wann zahlen? Immer wieder mussten die Gerichte im Einzelfall Ansprüche herleiten.

Um solche Einzelfallentscheidungen gerecht zu gestalten und allen Sozialgerichten eine einheitliche Entscheidungsgrundlage zu geben, wurde schließlich die Pflegeversicherung verabschiedet.

Das Recht auf Pflege wurde am 1. Januar 1995 in Form der Pflegeversicherung im Grundgesetz verankert – als fünfte Säule der Sozialversicherung. Zum ersten Mal wurde damit ein Versicherungsschutz für die gesamte Bevölkerung eingeführt.

Quelle: SWR | Stand: 24.07.2019, 13:27 Uhr

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