Ein Kreuz liegt auf einem Computer

Bestattungskultur

Digitaler Nachlass

Nutzerkonten im Internet bestehen auch nach dem Tod weiter. Erben müssen sich deshalb auch um den digitalen Nachlass kümmern. Und auch das Gedenken an die Verstorbenen kann im Internet stattfinden.

Von Kerstin Deppe

Das digitale Erbe

Fast eine Million Menschen starb 2017 in Deutschland. Ein großer Teil von ihnen hinterließ nicht nur Immobilien, Autos und Schmuck, sondern auch E-Mail-Accounts, Onlinekonten und Homepages. Weil die Verträge in der Regel nicht mit dem Tod des Nutzers enden, müssen die Erben den digitalen Nachlass sichten und entscheiden, wie sie mit den Daten umgehen wollen.

Doch das ist gar nicht so einfach: Oft wissen die Hinterbliebenen nicht, wo der Verstorbene im Netz aktiv war und wo er welche Daten hinterlegt hat – oder sie kennen die Passwörter nicht, mit denen sie auf die Benutzerkonten zugreifen können.

Wenn die Zugangsdaten bekannt sind, können Erben die E-Mail-Postfächer des Verstorbenen durchsehen. Hier finden sich oft wichtige Informationen über weitere Benutzerkonten und Aktivitäten im Netz. Hat der Nutzer vor seinem Tod online eine Reise gebucht, müssen die Erben diese stornieren; hat er bei Ebay etwas versteigert, müssen sie den Artikel auf den Weg bringen.

Verpflichtungen, die aus online geschlossenen Verträgen resultieren, gehen in den meisten Fällen mit dem Tod auf die Erben über. Diese sollten deshalb rasch handeln und kostenpflichtige Mitgliedschaften und andere Verträge so schnell wie möglich kündigen.

Problem: fehlende Passwörter

Schwierig wird es, wenn die Erben keinen Zugang zu den Mails haben, weil sie die Nutzerdaten nicht kennen. In diesem Fall müssen sie sich an den Anbieter des Dienstes wenden, wenn sie das Konto einsehen oder löschen möchten.

Doch ob sie einen Anspruch darauf haben, ist nach geltendem Recht unklar. Da das Telekommunikationsgeheimnis auch denjenigen schützt, mit dem der inzwischen Verstorbene Kontakt hatte, können die Anbieter den Einblick in die Konten verweigern.

In der Praxis gehen die Unternehmen sehr unterschiedlich mit den Daten Verstorbener um. Der Anbieter Yahoo gewährt keinen Zugriff, löscht aber auf Wunsch das Konto inklusive Nutzerkennung und aller Mails und Bilder, wenn man ihm eine Sterbeurkunde und einige andere offizielle Dokumente zukommen lässt.

Web.de dagegen gewährt unter strengen Auflagen einmaligen Zugriff auf das Postfach. Der Erbe muss unter anderem den Erbschein vorlegen und hat dann die Möglichkeit, das Passwort für den Account zu ändern und sich so dauerhaft Zugang zu den Daten zu verschaffen.

Ob mit oder ohne Passwort: Das Sichten des digitalen Nachlasses ist eine langwierige Aufgabe. Wer dazu keine Zeit oder keine Lust hat oder mit dem Computer nicht so vertraut ist, kann diese an einen professionellen Dienstleister übergeben. Unternehmen wie Semno bieten an, den Rechner des Verstorbenen zu analysieren, Verträge zu kündigen und Mitgliedschaften zu bearbeiten. Dazu muss der Computer eingeschickt werden.

Wie der Tod in die Welt kam

01:14 Min. Verfügbar bis 03.11.2026

Vorsorge treffen

Wer seinen Angehörigen unnötigen Ärger und Arbeit ersparen möchte, trifft bereits zu Lebzeiten Vorkehrungen und legt in einem Testament fest, was mit seinem digitalen Nachlass passieren soll. Darin kann zum Beispiel geregelt werden, wer Zugang zu welchen Internetdiensten erhalten soll.

Außerdem ist es sinnvoll, sich einen Überblick über bestehende Nutzerkonten zu verschaffen und eine Liste mit Zugangsdaten und Passwörtern anzulegen, auf die die Erben Zugriff haben. Sensible Daten, etwa der Zugang zu einem Online-Konto, können bei einem Notar hinterlegt werden.

Nutzer von Angeboten des Suchmaschinen-Giganten Google haben seit 2013 die Möglichkeit, eine Art Online-Testament zu machen. Mit dem Kontoinaktivitäts-Manager können sie festlegen, was mit ihren Daten geschehen soll, wenn das Konto mehrere Monate lang nicht genutzt wird.

Sie können verfügen, dass in diesem Fall alle Daten automatisch gelöscht werden, oder die Kontaktdaten von Personen ihres Vertrauens hinterlegen. Diese werden bei längerer Inaktivität benachrichtigt und bekommen Zugriff auf ausgewählte Anwendungen wie Gmail, Google+ oder Youtube.

Hand hält einem Stempel mit Ausschrift "Notar"

Tipp: Passwörter bei einem Notar hinterlegen

Für immer auf Facebook?

Viele Menschen pflegen ihre Kontakte in sozialen Netzwerken. Allein Facebook hat weltweit über eine Milliarde Nutzer, in Deutschland gibt es rund 30 Millionen Mitglieder. Das Problem: Wenn wir sterben, lebt unser Profil in der Community weiter. Menschen können uns Freundschaftsanfragen schicken oder bekommen zu unserem Geburtstag die Aufforderung, uns mit einem virtuellen Gruß zu gratulieren.

Damit das nicht passiert, müssen die Hinterbliebenen aktiv werden und das Profil bei Facebook löschen lassen. Das Unternehmen hat dafür eine spezielle Seite eingerichtet.

Alternativ zur Löschung können die Erben das Profil in den sogenannten Gedenkzustand versetzen lassen. Das Konto kann dann nicht mehr bearbeitet werden, die Inhalte bleiben aber weiterhin sichtbar. Freunde haben Gelegenheit, in der Chronik des Verstorbenen ihre Erinnerungen zu teilen und es können auch persönliche Nachrichten geschickt werden.

Der Gedenkzustand soll sowohl die Privatsphäre des Verstorbenen schützen als auch die Erinnerung an ihn lebendig halten und Freunden einen virtuellen Ort geben, an dem sie trauern können.

Virtuelles Gedenken

Ein digitales Leben nach dem Tod: Das gibt es nicht nur auf Facebook. Auf speziellen Online-Friedhöfen können Verwandte und Freunde ein Profil des Verstorbenen anlegen, mit Kondolenzbüchern, Fotoalben und Videoclips. Über die Plattformen kann man Bekannte über den Tod einer Person informieren, sein Beileid ausdrücken oder virtuelle Kerzen anzünden.

So haben auch Menschen, die nicht das tatsächliche Grab des Verstorbenen besuchen können, einen Ort, an dem sie trauern und ihre Empfindungen über den Verlust ausdrücken können. Allerdings: Wenn jeder Besucher die Möglichkeit hat, einen Kommentar zu hinterlassen, kann es auch zu taktlosen und verletzenden Einträgen kommen.

Auch auf dem realen Friedhof hält das Internet Einzug: über einen QR-Code auf dem Grabstein. Ein QR-Code besteht aus einer quadratischen Matrix aus schwarzen und weißen Punkten, die kodierte Daten darstellen. Wenn man diesen Code mit der Kamera eines Smartphones oder Tablets einscannt, können die Daten mit speziellen Apps entschlüsselt werden. Über einen Link gelangt man so zum Beispiel auf eine Gedenkseite im Netz, ein Kondolenzbuch oder einen Youtube-Film über den Toten.

In Deutschland gibt es bereits einige Steinmetze, die QR-Codes auf Grabsteinen anbieten. Viele Friedhofsverwaltungen haben jedoch Bedenken, die neue Technik zuzulassen: Was für den einen ein Mehrwert und eine zeitgemäße Form der Trauer ist, kann für den anderen die Störung der Friedhofsruhe bedeuten.

Quelle: SWR | Stand: 02.11.2018, 09:00 Uhr

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