Currywurst auf dem Pappteller neben einem Brötchen.

Steuern

Chaos Mehrwertsteuer

Warum die Currywurst an der Bude mit Sitzplätzen höher besteuert wird als am Stehimbiss oder beim Metzger um die Ecke, verstehen wahrscheinlich nur die wenigsten. Das steuerliche Kuriositätenkabinett hält viele solcher Beispiele bereit.

Von Lothar Nickels

Am Konsum mitverdienen

Eigentlich war die Ursprungsidee gut: Was man zum Leben braucht, soll für jeden erschwinglich sein. Genau deshalb wurde der ermäßigte Mehrwertsteuersatz eingeführt. Mittlerweile treibt die Mehrwertbesteuerung aber die seltsamsten Blüten. Und an denen laben sich nicht mehr in erster Linie die Verbraucher, sondern die Branchen der Luxusgüterindustrie.

Die Mehrwertsteuer ist eine indirekte Steuer. Sie ist in jedem Betrag inbegriffen, den ein Käufer für eine Ware oder Dienstleistung zahlt. Ob beim Friseur oder im Autohaus: Es kommt immer noch ein Extrabetrag obendrauf. Der wird dann vom Verkäufer als Steuer an das Finanzamt weitergereicht.

Jeder Umsatz, egal in welcher Höhe, wird besteuert. Man spricht deshalb von der Umsatzsteuer. Manchmal sind das 19 Prozent, bei Lebensmitteln oft nur sieben. Denn die werden, wenn auch nicht alle, den Gütern des täglichen Bedarfs zugeordnet. Für die Staatskasse ist das sehr lukrativ.

Würden nur der Arbeitslohn und sonstige Einkünfte besteuert, gingen den Finanzämtern beträchtliche Summen durch die Lappen. Am Konsum mitzuverdienen eröffnet zusätzlich die Möglichkeit, auch von denen zu kassieren, an deren Portmonees man ansonsten nicht so leicht herankäme.

Etwa Geschäftsleute aus dem Ausland oder Touristen, die in Deutschland Urlaub machen. Sie alle geben hier ihr Geld für verschiedene Dinge aus. Und damit zahlen sie ebenfalls die Mehrwertsteuer.

Auch der Bundesrechnungshof übt Kritik

Wann und vor allem warum der volle Mehrwertsteuersatz auf bestimmte Waren oder Dienstleistungen erhoben wird, bei anderen dagegen der ermäßigte Satz gilt, ist derart verworren, dass sogar der Bundesrechnungshof im Jahr 2010 eine Angleichung der Mehrwertsteuer forderte.

Die von der Bundesregierung unabhängige Kontrollinstanz mahnte an, dass viele der bestehenden Steuervergünstigungen heute sachlich nicht mehr zu begründen seien. Das lade regelrecht zum Missbrauch der Sondervergütungsregelungen ein.

Als Beleg nennt der Bundesrechnungshof die unterschiedliche Besteuerung einer Ware, die vornehmlich um die Weihnachtszeit gefragt ist. Und zwar, wenn es darum geht, die Krippe auszulegen oder den Adventskranz zu basteln.

Wird dazu frisches, also feuchtes Moos benutzt, beträgt die Mehrwertsteuer sieben Prozent. Bei Trockenmoos muss der Verkäufer dem Kunden dagegen 19 Prozent berechnen, die er dann an den Staat abführt.

Da ist es nicht verwunderlich, dass Trockenmoos auch schon mal einige Spritzer Wasser abbekommt, bevor es verkauft wird. Denn dann bekommt auch der Verkäufer mehr vom Endpreis ab.

Wer will das verstehen?

Die Finanzämter haben längst selbst den Überblick über die unterschiedlich hohe Besteuerung verloren. Das Finanzministerium hat daraufhin gehandelt und den Beamten 140 Seiten zukommen lassen, die ihnen bei der Entscheidung zwischen sieben und 19 Prozent helfen sollen.

Wer kann schon wirklich wissen und verstehen, dass Hundekekse zu den Produkten des alltäglichen Lebens gerechnet und ermäßigt besteuert werden, Kekse für Kinder dagegen mit 19 Prozent zu Buche schlagen.

Welchen Kaffee man am liebsten trinkt, kann schon mal eine Differenz von zwölf Prozent ausmachen. Favorisiert man Röstkaffee, kommt man billiger davon, als würde man löslichen Kaffee trinken. Und wenn es wirklich ein Esel anstatt eines Maultiers sein muss, sind für ihn eben 19 Prozent Mehrwertsteuer zu berappen.

Eine Tasse Kaffee steht auf Kaffeebohnen.

Wer Bohnenkaffee trinkt, zahlt weniger Steuern

Folgendes Beispiel scheint ähnlich sinnfrei: Reitpferde gelten als teures Hobby. Man könnte also meinen, dass Reitpferde Luxusgüter und nicht unbedingt lebensnotwendig seien.

Das Umsatzsteuergesetz meint das aber nicht. Sie nimmt Reitpferde, wie viele Lebensmittel, mit nur sieben Prozent in den Katalog des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf. Denn man könnte Reitpferde ja auch zu Schinken oder Wurst verarbeiten und dann essen.

Die Mehrwertsteuer zahlen wir auf alles, was wir in Anspruch nehmen oder verbrauchen. Sie gehört damit zu den allgemeinen Verbrauchssteuern. Andere Verbrauchssteuern sind die Alkopopsteuer oder Stromsteuer. Den größten Schnitt macht der Fiskus bei der Mineralölsteuer und der Tabaksteuer.

Mit der hohen Besteuerung dieser Waren versucht der Staat das Konsumverhalten der Bürger zu beeinflussen: Wer weniger Kraftstoff verbraucht, schont die Umwelt. Wer weniger oder gar nicht raucht, tut der eigenen Gesundheit etwas Gutes.

Zur Belohnung bleibt am Monatsende mehr Geld übrig. Deshalb nennt sich diese Form der Abgaben auch Lenkungssteuer.

Quelle: SWR | Stand: 15.08.2018, 10:16 Uhr

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