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Waffenexporte: Keine Regeln ohne Ausnahme
Wer in Deutschland Waffen produziert und diese exportieren möchte, braucht dafür eine Erlaubnis. Maßgeblich für die Entscheidungen der staatlichen Prüfstellen sind das Kriegswaffenkontrollgesetz, die "Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" und das Außenwirtschaftsgesetz. Aber keine Regeln ohne Ausnahme.