Denkmalgeschütztes Fachwerkhaus

Denkmalschutz

Tipps zum Erwerb eines Denkmals

"Hilfe – das Haus ist ein Denkmal." So mancher Erbe oder Käufer setzt sich erst spät mit der Frage auseinander, was er als Besitzer eines Denkmals berücksichtigen muss.

Von Ana Rios

Baurechts- und Denkmalschutzbehörde

Steht eine Sanierung, ein Ausbau oder ein neuer Fassadenanstrich eines denkmalgeschützten Bauwerks an, muss sich der Eigentümer an das zuständige Bauamt wenden. Die untere Baurechts- und Denkmalschutzbehörde der Gemeinde wird den Besitzer darüber informieren, ob das Gebäude unter irgendwelchen Auflagen steht.

Die Denkmalpflege ist Ländersache, das heißt: Richtlinien, die in einem Bundesland gelten, können in einem anderen Land andere sein. Falls das Objekt nicht auf der Liste der Denkmalbehörde steht, sollte der neue Eigentümer nicht gleich wieder nach Hause gehen.

Die finanzielle Förderung und die Möglichkeiten steuerlicher Abschreibung für die Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes können sich sehr wohl lohnen. Deshalb werden auch viele Gebäude erst auf Antrag des Eigentümers von den Denkmalbehörden registriert und unter Denkmalschutz gestellt.

Erst nach dem Verfahren mit der Sanierung beginnen

Wenn die Baubehörde es für notwendig erachtet, wird der zuständige Denkmalpfleger des Regierungsbezirks eingeschaltet. Dieser schaut sich das Gebäude an und schätzt zunächst einmal den denkmalpflegerischen Wert und die damit verbundenen Arbeiten ein.

Er berät den Besitzer in Sachen Fördergelder, steuerlicher Abschreibungen sowie Fachkompetenz der Baufirmen und Architekten in der Region. Diese Beratung ist kostenlos.

Der Umbau oder die Sanierung sollte auf keinen Fall begonnen werden, bevor die baurechtlichen und denkmalpflegerischen Verfahren abgeschlossen sind. Die Wünsche des Bauherren werden berücksichtigt – soweit sie nicht dem Denkmalschutz widersprechen.

Ein Baugerüst steht an einer alten Hausfassade.

Sanierungen müssen mit dem Denkmalschutz vereinbar sein

Finanzielle Anreize

Nachdem ein Bauplan erstellt ist, der vom Denkmalamt genehmigt werden muss, sollte die Finanzierung geklärt werden. Der Denkmalpfleger berät über die Förderprogramme des Staates, die mögliche Steuerabschreibung und die Hilfen privater Stiftungen. Danach kann man mit dem Bau beginnen.

Ein denkmalgeschütztes Wohnhaus zu sanieren, kann sich auch finanziell lohnen. In den Städten wird das Wohnen in Häusern der Gründerzeit immer beliebter, aber auch restaurierte Fachwerkhäuser in ländlichen Gebieten sind begehrte Wohnimmobilien. Deshalb ist der Besitz von denkmalgeschützten Wohnhäusern zu einer beliebten Kapitalanlage geworden.

Quelle: SWR | Stand: 26.09.2018, 10:25 Uhr

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