Neuer Abschnitt
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Der Fürst ist für die private Vermögensverwaltung der Familie verantwortlich. Darunter fällt vor allem der Erhalt der Baudenkmäler, allen voran der Familienstammsitz Schloss Bückeburg.
Allein mit Eintrittsgeldern ist der bauliche Unterhalt des Schlosses nicht zu finanzieren. Deshalb macht Fürst Alexander das Schloss seit vielen Jahren im Rahmen von kulturellen Veranstaltungen der Öffentlichkeit zugänglich.
Stand: 31.01.2017, 13:42