Die Fallpauschale – Abrechnung nach Diagnose

01:04 Min. Verfügbar bis 24.01.2025

Seit 2003 rechnen die deutschen Krankenhäuser nicht mehr nach Aufwand ab, sondern nach der gestellten Diagnose. Das bedeutet: Das Krankenhaus bekommt für einen Patienten mit einer bestimmten Krankheit immer den gleichen Betrag von der Krankenkasse ausgezahlt – unabhängig davon, wie lange der Patient stationär behandelt wird.

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