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Rat & Tat: Vererben leicht gemacht

Erben und Vererben werden oft mit einem Tabu belegt. Denn weder über den eigenen Tod oder den einer nahestehenden Person noch über das Thema Geld wird gern gesprochen. Es ist jedoch ratsam, sich frühzeitig zu informieren - ob als Erblasser oder potentieller Erbe. Die Bücher zur Rechtsprechung und zum Verfassen von Testamenten sind dick und zahlreich. Es gibt also genügend Möglichkeiten, das Beste für die eigene Situation und die Umsetzung der persönlichen Wünsche herauszufinden. Als Einstieg gibt Ihnen Planet Wissen schon einmal ein paar Tipps mit auf den Weg.

Verschiedene Gesetzesbücher, auch mit dem Titel Erbrecht. (Rechte: dpa)

Das Erbrecht ist nicht leicht zu durchblicken

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Das Allerwichtigste: Ein Testament muss her!

"Ich habe eh nicht viel zu vererben!" oder "Meine Familie versteht sich gut, die werden das schon regeln!" Oft getätigte Aussagen, die man auch für sich selbst als Grund vorschieben kann, um sich keine Gedanken über das Testament machen zu müssen. Sich mit dem eigenen Tod zu beschäftigen, ist oft unangenehm. Die Vorstellung, dass sich alles wie von allein regelt, erweist sich jedoch im Nachhinein häufig als Trugschluss. Denn auch wenn es nur um geringe Werte geht, verursacht ein Todesfall oft Unstimmigkeiten bis hin zum ausgiebigen Familienstreit. Das Erbe drückt mehr aus als nur materiellen Besitz, denn durch den Erbfall kommen oft Emotionen und Streitpunkte zum Ausbruch, die vorher versteckt blieben. Auch wer also glaubt, die Hinterbliebenen seien sich einig oder das Erbe würde schon gerecht aufgeteilt werden, sollte sich unbedingt selbst kümmern, wenn ihm der Familienfriede lieb ist.

Seniorenhand schreibt Testament mit Füller auf gutem Papier. (Rechte: Mauritius)

Ein Muss fürs Testament: eigenhändig geschrieben

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Am besten ist es, wenn der potentielle Erblasser die Inhalte des Testamentes mit den späteren Erben bespricht - oder zumindest die Werte und Besitztümer auflistet, damit klar ist, woraus sich das Erbe zusammensetzt. Wenn es dann konkret wird, sollte man sich von einem Notar beraten lassen. Wer die Kosten scheut und sein Testament selbst verfassen möchte, der muss vor allem beachten, dass es komplett eigenhändig geschrieben sein muss, das heißt handschriftlich und von der Person selbst, die dann auch unterschreibt. Sonst ist es ungültig und die ganze Mühe umsonst. Die Unterschrift ist ebenfalls Pflicht, außerdem ist ein Datum hilfreich, falls es später mehrere Fassungen des Dokumentes geben sollte.

Gezeichneter, weit verzweigter Stammbaum. (Rechte: Mauritius)

Der Stammbaum - bei Patchwork würde er komplizierter

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Die gesetzliche Erbfolge

Während früher durch das klassische Familienmodell - verheiratete Eltern und eheliche Kinder - die Erbfolge klar in der Familie weitergegeben wurde, ist die heutige Situation oft anders. Wenn es kein Testament gibt, erben weiterhin zunächst der Ehepartner und die leiblichen Kinder. Gibt es diese nicht, dann treten die Erben zweiter Ordnung an, das heißt die eigenen Eltern oder, wenn diese verstorben sind, deren Kinder, also die eigenen Geschwister. Wenn diese verstorben sind, erben wiederum deren Kinder, also die eigenen Nichten und Neffen und so weiter.

Der Erbberater Albert Eckert erklärt anhand eines konstruierten Beispiels, wie die gesetzliche Erbfolge in Deutschland funktioniert. (Rechte: WDR)

Wer erbt, wenn ein Testament fehlt? (3'10'')
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Was geschieht aber bei Patchworkfamilien, bei Stiefgeschwistern, wenn ein Elternteil neu heiratet oder der neue Partner womöglich zudem Kinder aus einer früheren Ehe hat? Hier wird es kompliziert. Selbst ein schon verfasstes Testament sollte man immer wieder überprüfen und gegebenenfalls ändern, denn wenn die Falschen erben, ist Streit vorprogrammiert und zudem der Wille des Erblassers nicht erfüllt.
Ein Beispiel: Ein Ehepaar in zweiter Ehe, Klaus und Maria, setzt sich selbst gegenseitig als Alleinerben ein. Beide haben jeweils zwei Kinder aus früheren Ehen. Wenn nun Maria vor ihrem Mann stirbt, erbt Klaus alles. Aufgrund des Testaments erben Marias Kinder dann nichts (außer einem Pflichtteil). Auch später, wenn Klaus dann als zweiter stirbt, erben Marias Kinder nach der gesetzlichen Erbfolge nichts. Denn sie sind seine Stiefkinder, und Anspruch aufs Erbe haben nur leibliche Kinder. Stiefkinder erben nur, wenn man sie explizit im Testament bedenkt.

Ältere Frau spielt zu Hause Gitarre. (Rechte: Mauritius)

An so manchem hängt man sein Leben lang!

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Die Schenkung: vererben "mit warmer Hand"

Es kann die Vermeidung von Erbschaftssteuer sein. Oder der Wunsch, schon zu Lebzeiten seinen Besitz zu regeln, sei es um die Erben nicht auf den eigenen Tod hoffen zu lassen, sei es weil die Übergabesituation, aus welchen Gründen auch immer, nun passender ist. Es gibt zahlreiche Fälle, in denen potenzielle Erblasser ihren Besitz schon vor dem Tod weitergeben. Fachleute sprechen von "vererben mit warmer Hand", im Gegensatz zur "kalten Hand" nach dem Tod. Wie beim Erben wird auch bei Schenkungen von Werten über einem bestimmten Freibetrag Steuer fällig. Für Gelegenheitsgeschenke - etwa zu besonderen Anlässen - fallen, solange sie "das Übliche" nicht überschreiten, keine Steuern an. Was "üblich" ist, ist dabei Auslegungssache und im Einzelfall zu klären.

Alle zehn Jahre können Freibeträge aufs Neue ausgeschöpft werden. Wer jemandem also große Vermögenswerte mit möglichst wenig Steuern übertragen möchte, sollte langfristig planen und im Zehnjahresrhythmus schenken. Aber auch hier lohnt sich eine individuelle Beratung. Es ist wichtig, alles genau abzuwägen. Denn was verschenkt ist, ist nicht rückforderbar. Man sollte also vor einer Schenkung ganz sicher sein, dass man nicht mehr auf das Geld, die Immobilie oder das Geschenk angewiesen ist, auch nicht Jahre später. Auch können rechtlich einwandfrei Bedingungen gestellt werden, das heißt man kann die Schenkung an Bedingungen knüpfen, wie etwa ein Wohnrecht auf Lebenszeit. Auch das sollte genau überlegt sein, denn die Erfahrung zeigt, dass es immer wieder zu Problemen kommt, weil zu unbedacht geschenkt wurde.

Andrea Schultens, Stand vom 01.06.2009
Sendung: Erben und Vererben - Häuser, Schmuck und Schuldenberg, 10.07.2007

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