Richtig entsorgen: Wohin mit Sperr- und Sondermüll?
Sperrmüll
Zum Sperrmüll gehören alle sperrigen Gegenstände und Haushaltsgeräte, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die normalen Tonnen passen. Es wird häufig zwischen drei verschiedenen Arten unterschieden:
Zum einen gibt es den Metallsperrmüll. Dazu gehören Fahrräder, Bleche, Metalltonnen und -eimer, Badewannen, Rohre, Metallroste und Heizkörper.
Der Holzsperrmüll setzt sich aus Holztüren, Türrahmen, hölzernen Bettgestellen und Möbeln, Kisten, Brettern und Spanplatten zusammen.
Der Restsperrmüll schließlich besteht aus Kunststoffmöbeln, Matratzen, Teppichen und anderen Materialien, die weder aus Metall noch aus Holz bestehen.
Wer die Sperrmüllabfuhr bestellt oder den Müll für einen der regelmäßigen Abholtermine vor die Haustür stellt, sollte darauf achten, dass dieser bereits nach Sorten getrennt ist. Für gewöhnlich werden nur haushaltsübliche Mengen abgeholt. Wer größere Umbauten oder Renovierungsarbeiten plant, muss sich um die Entsorgung seines Sperrmülls selbst kümmern.
Sondermüll
Alle Abfälle, die explosiv oder giftig sind, gehören zum Sondermüll. Alte Lacke, Desinfektionsmittel, Fotochemikalien, Insektenvertilgungsmittel, Pestizide, Laugen, Säuren und ölhaltige Abfälle müssen speziell entsorgt werden. In jeder größeren Stadt gibt es Betriebshöfe, die den Sondermüll gegen Gebühren - manchmal auch kostenlos - annehmen. In anderen Städten wird der Sondermüll regelmäßig, meist mehrmals im Jahr, abgeholt.
Auch alte Elektrogeräte werden zum Sondermüll gezählt. Kühl- und Gefrierschränke, Wasch- und Spülmaschinen, Fernseher und Computermonitore, Bügeleisen und Mikrowellen müssen ebenfalls gesondert entsorgt werden. Weitere Elektrogeräte, die auf den Sondermüll-Betriebshof gehören, sind unter anderem: Faxgeräte, Telefone, Radios, Elektrospielzeuge, Stereoanlagen, Staubsauger, elektrische Rasenmäher und Schreibmaschinen.
Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen enthalten übrigens Quecksilber. Sie werden normalerweise nicht von der Sondermüllabfuhr abgeholt. Der Einzelhandel ist jedoch verpflichtet, alte Röhren wieder zurückzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Auch asbesthaltige Abfälle und Munition wird man in den Betriebshöfen nicht wieder los. Für diese Abfälle sind, wie für radioaktive Stoffe auch, Spezialdienste zuständig.
Melanie Wieland, Stand vom 05.10.2011






