Schauspieler Ulrich Mühe bei einem Lauschangriff auf seine Nachbarn (Bild aus: "Das Leben der Anderen").

Das Leben in der DDR

Die Stasi

Bespitzelung, Überwachung, Unterdrückung – der Staatssicherheitsdienst (Stasi) war die Kehrseite der DDR. Wer sich gegen die Regierung stellte, musste damit rechnen, von der Stasi verfolgt und überwacht zu werden.

Von Wiebke Ziegler

Schild und Schwert der Partei

Am 5. Februar 1950 wurde das Ministerium für Staatssicherheit, die Stasi, gegründet. Es galt als das "Schild und Schwert" der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED). Die Aufgabe der Stasi war es, jegliches Verhalten zu unterbinden, das der Regierung gefährlich werden konnte.

DDR-Stasi-Gesetz verabschiedet (am 8.2.1950)

WDR ZeitZeichen 08.02.2020 14:46 Min. Verfügbar bis 05.02.2099 WDR 5


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Minister für Staatssicherheit war zunächst Wilhelm Zaisser, gefolgt von Ernst Wollweber. Bekanntester und längster Amtsinhaber war Erich Mielke, der die Arbeit der Stasi von 1957 bis 1989 koordinierte. Er ließ ein umfassendes Überwachungssystem in der DDR einrichten.

Die zentrale Dienststelle des Ministeriums für Staatssicherheit war in Berlin angesiedelt. Daneben gab es viele kleinere Bezirks- und Kreisverwaltungen, die unter anderem Schulen, Kirchen, Betriebe und die Polizei überwachten. 1989 zählte das Ministerium mehr als 90.000 hauptamtliche Mitarbeiter.

Hinzu kamen rund 189.000 Mitarbeiter, die inoffiziell agierten, schätzte später der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR. Die Stasi überwachte somit fast alle Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens.

Ausgefeilte Methoden

Die Stasi-Mitarbeiter missachteten Menschenrechte und Persönlichkeitsrechte, um Bürger systematisch zu bespitzeln. Sie überwachten Systemkritiker, kontrollierten ihre Post, hörten Telefonate ab und verschafften sich unerlaubt Zutritt zu Wohnungen. Ihr Ziel: alles über das Leben des Betroffenen zu erfahren.

Die Stasi-Mitarbeiter verbreiteten Gerüchte, um Beziehungen zu Freunden und Kollegen zu belasten. Sie erzählten diesen etwa, dass der Betroffene alkoholabhängig, homosexuell oder rechtsextrem sei – oder, besonders perfide, dass er Kontakte zur Stasi pflege.

Halfen die Einschüchterungsversuche nicht, gingen die Experten von der Staatssicherheit noch einen Schritt weiter. Sie wendeten Gewalt an, beschädigten Wertgegenstände oder attackierten den Betroffenen selbst. Die Stasi-Mitarbeiter erteilten Hausverbote oder beschlagnahmten den Personalausweis, um eine Ausreise zu verhindern. Alle diese Maßnahmen sollten Systemkritiker einschüchtern.

9. August 1956 – Bautzen II wird Sondergefängnis der Stasi

WDR ZeitZeichen 09.08.2006 14:22 Min. Verfügbar bis 09.08.2056 WDR 5


Möglich war das nur, weil es keine Gewaltenteilung gab, wie sie etwa in der Bundesrepublik Deutschland im Grundgesetz verankert ist. Alle Gewalt ging vom Staat aus. Wer sich dem Staat widersetzte, war eine Bedrohung für das System.

Knopflochkamera der Stasi.

Ähnliche Knopflochkameras nutzte auch die Stasi für die Spionage

Vernichtung von wichtigem Beweismaterial

Als die SED zusammenbrach, endete auch die Ära der Stasi. Das Ministerium für Staatssicherheit wurde zwar am 17. November 1989 zunächst umbenannt – in "Amt für Nationale Sicherheit". Lange halten konnte sich dieses jedoch nicht. Bereits einen Monat später wurde das Amt aufgelöst.

Tausende von Bürgern stürmten in jener Zeit die ehemaligen Dienststellen der Stasi, um noch vorhandene Akten sicherzustellen. Den Stasi-Mitarbeitern gelang es dennoch, vorher einen Großteil der Akten zu vernichten.

Das Bundesamt für Stasi-Unterlagen

Am 3. Oktober 1990 wurde der damalige Pfarrer und spätere Bundespräsident Joachim Gauck von der Bundesregierung zum Sonderbeauftragten für Stasi-Unterlagen ernannt. Seine Nachfolger wurden im Jahr 2000 Marianne Birthler und 2011 der Journalist Roland Jahn.

Die Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU) kümmerte sich mehr als 30 Jahre darum, die Akten zu sichern, zu archivieren und zu rekonstruieren. 2021 wurde die BStU aufgelöst und in das Bundesarchiv in Koblenz überführt.

In den Archiven der Behörde befinden sich laut eigenen Angaben 111 Kilometer sichergestelltes Aktenmaterial und 1,4 Millionen Fotos. Darüber hinaus gibt es unzählige Videos und Tonbänder der Abhörzentralen.

Das Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) von 1991 regelt, dass sowohl Privatpersonen als auch Institutionen und Journalisten Einblick in die Akten nehmen dürfen. Ehemalige DDR-Bürger können so erfahren, ob und wie die Stasi in ihr Leben eingegriffen hat, womöglich ohne dass sie es bemerkt haben.

Darüber hinaus trug die Arbeit der BStU dazu bei, die Geschichte der SED aufzuarbeiten. Die Bundesbehörde hatte den Auftrag, eine öffentliche Auseinandersetzung mit der totalitären Herrschaft in der DDR zu ermöglichen, indem sie über die Arbeitsweise und die Methoden der Stasi und damit auch der SED berichtete.

Stasiakten im Regal.

111 Kilometer Stasi-Akten

(Erstveröffentlichung 2013. Letzte Aktualisierung 25.08.2022)

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Quelle: WDR

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