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Reha und Kur

Vorsorge und Reha auf Rezept

In Deutschland hat grundsätzlich jeder das Recht auf eine Kur (die heute Vorsorge heißt) oder Rehabilitation. Trotzdem gibt es bei der Beantragung einiges zu beachten – denn wie überall im Gesundheitssystem wird auch hier gespart.

Von Melanie Kuss

Wer zahlt?

Grundsätzlich hat jeder Anspruch auf Reha-Leistungen, wenn eine medizinische Begründung vorliegt, wenn der Arzt oder die Klinik eine Behandlung befürworten. In diesem Fall zahlen die gesetzlichen Krankenkassen oder die Rentenversicherung, in seltenen Fällen auch die Unfallversicherung – etwa bei Patienten, deren Erwerbsfähigkeit durch Krankheit oder Behinderung eingeschränkt oder gefährdet ist.

Der Patient muss sich mit zehn Euro Zuzahlung pro Tag an den Kosten beteiligen. Bei Anschlussheilbehandlungen, also Rehabilitations-Maßnahmen nach einer Operation, ist die Zuzahlung auf 28 Tage beschränkt.

Eine vollständige Befreiung von der Zuzahlung ist möglich, wenn das monatliche Nettoeinkommen unter 1275 Euro liegt (Stand 2020). Erst ab einem Nettoeinkommen von 1911 Euro monatlich muss der vollständige Betrag von zehn Euro am Tag zugezahlt werden. Dazwischen gibt es einige Abstufungen.

Tipp: Bei Privatversicherungen sind Vorsorge- und Reha-Leistungen nicht immer automatisch im Leistungskatalog enthalten. Meist muss der Patient hierfür eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben. Es ist ratsam, dies schon in jungen Jahren zu tun, weil die Versicherungsbeiträge mit dem Alter steigen.

Jo Hiller liegt einer Wanne und nimmt ein Moorbad.

Jeder Deutsche hat Anspruch auf Reha-Leistungen, wenn der Arzt sie verordnet

Wie lange und wie oft?

Stationäre Vorsorge- und Reha-Leistungen dauern in der Regel drei Wochen, ambulante maximal 20 Behandlungstage. Bei begründeter medizinischer Notwendigkeit kann eine Verlängerung beantragt werden.

Ein Anspruch auf Vorsorge und Reha besteht in der Regel alle vier Jahre, bei ambulanten Maßnahmen sogar alle drei Jahre. Bei bestimmten Erkrankungen wie etwa Rheuma ist eine Wiederholungsbehandlung früher möglich.

Die Vier-Jahres-Regelung gilt jedoch nicht, wenn man aufgrund einer anderen Diagnose eine Vorsorge- oder Reha-Leistung beantragt. Wenn eine neue Maßnahme von einem dafür zugelassenen Arzt befürwortet wird, finanzieren die Kassen einen Aufenthalt, auch wenn noch keine vier Jahre vergangen sind.

Tipp: Vorsorge und Rehabilitation gibt es auf ärztliches Attest. Deshalb muss für den Aufenthalt kein Urlaub genommen werden.

Zwei ältere Damen sitzen auf einer Bank in einem Kurpark.

Alle vier Jahre ist eine Vorsorge möglich

Welche Maßnahme und welche Klinik?

Es gibt nicht nur mehr als 1000 Vorsorge- und Reha-Einrichtungen in Deutschland, sondern auch viele unterschiedliche Heilverfahren. Für den Patienten ist es nicht leicht, die richtige Klinik zu finden. Daher sollte er sich bei der Wahl von dem Arzt unterstützen lassen, der seine persönliche Krankheitsgeschichte kennt und somit gut beurteilen kann, welche Vorsorge oder Reha den größtmöglichen Erfolg verspricht.

Allerdings hat nicht jeder Mediziner eine Berechtigung zur Verordnung. Wenn der behandelnde Arzt diese Berechtigung nicht vorweisen kann, kann er meist einen entsprechenden Kollegen empfehlen. Auch die Krankenkasse hilft mit Empfehlungen weiter.

Tipp: Viele Versicherte wissen nicht, dass sie ein Wahlrecht bei der Bestimmung der Klinik haben. Das heißt, sie können eine Wunschklinik benennen oder sich für einen Ort oder eine Region entscheiden. Allerdings muss es dort natürlich eine Einrichtung geben, die für die Behandlung erforderlich ist. Falls der Kostenträger den Klinikwunsch nicht erfüllt, hat der Versicherte das Recht, Widerspruch einzulegen.

Früh genug vorsorgen

Während die Rehabilitation kranken Menschen beim Genesungsprozess helfen soll, geht es bei der Vorsorge darum, eine geschwächte Gesundheit wieder zu stärken. Die Vorsorge ist sozusagen die klassische Sozialkur, die seit den 1990er Jahren von den Kassen immer seltener finanziert wird.

Trotzdem kann es sich lohnen, einen Antrag zu stellen, denn in einigen Fällen übernehmen die Kassen durchaus noch die Kosten für Vorsorgemaßnahmen, entweder ganz oder in Form eines Zuschusses. Auch in diesem Fall sollte man sich von einem Arzt medizinisch bestätigen lassen, dass die Gesundheit geschwächt oder gefährdet ist. Dieser Arzt braucht ebenfalls eine Berechtigung zur Verordnung von Vorsorge und Reha.

Tipp: Manche deutsche Krankenkassen haben Verträge mit Leistungserbringern im Ausland, das heißt, sie bezuschussen auch einen außerdeutschen Vorsorge-Aufenthalt – natürlich nur, wenn eine medizinische Begründung vorliegt. Beliebt sind etwa die traditionellen tschechischen Kurorte Karlsbad und Marienbad. Viele Deutsche machen sich auf den Weg ins Ausland, weil dort das Kuren noch günstiger ist als hierzulande.

Eine Menschengruppe ist mit schwarzem Heilschlamm aus dem Toten Meer eingerieben.

Kuranwendung mit Heilschlamm am Toten Meer

(Erstveröffentlichung 2011. Letzte Aktualisierung 03.02.2020)

Quelle: WDR

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