Sterben

Was tun, wenn jemand stirbt?

Wenn jemand stirbt, stehen die nächsten Angehörigen meist unter Schock und müssen mit der traurigen Tatsache erst umzugehen lernen. Doch auch wenn die Trauer groß ist, müssen bestimmte Dinge erledigt werden – manche noch am selben Tag, andere haben ein paar Tage oder Wochen Zeit.

Von Irina Fernandes

Aber wer weiß in einer solchen Situation schon, wo die Sterbeurkunde beantragt werden muss, wie die Bestattung vorbereitet wird und was mit dem Testament geschehen soll? Planet Wissen gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Sofort zu erledigen

Sofort nach dem Tod des Angehörigen muss ein Arzt verständigt werden, der den Totenschein ausstellt. Außerdem müssen die nächsten Angehörigen informiert werden, um mit ihnen das weitere Vorgehen zu besprechen. Wichtige Unterlagen wie Personalausweis, Geburtsurkunde und Heiratsurkunde sollten für die nächsten Tage bereitgehalten werden, um Formalitäten zu regeln.

Verträge und Willenserklärungen des Verstorbenen müssen ebenfalls herausgesucht werden, um dringende Anliegen zu klären. Dazu gehören, falls vorhanden: der Organspendeausweis, das Testament, ein möglicherweise schon existierender Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsinstitut und Wünsche für die Art der Bestattung.

Am Tag danach

Am Tag danach beziehungsweise am ersten Werktag nach dem Todesfall müssen mit dem Totenschein und weiteren Unterlagen (je nach Familienstand: Personalausweis, Familienstammbuch, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des schon zuvor verstorbenen Ehegatten) die Sterbeurkunden beantragt werden – und zwar auf dem Bürgeramt oder Standesamt, das für den Ort zuständig ist, an dem der Tod eingetreten ist.

Viele Stellen verlangen diese Urkunde: das Einwohnermeldeamt, Banken, Krankenversicherungen, die gesetzliche Rentenversicherung sowie private Rententräger.

Dann gilt es die Bestattung vorzubereiten: Wenn der Bestatter beauftragt wird, wird geklärt, welche Aufgaben dieser übernimmt und welche von den Angehörigen zu tragen sind. Sarg oder Urne müssen ausgewählt werden, die Kleidung des Toten und die Ausgestaltung der Trauerfeier.

Soll ein Pfarrer oder Trauerredner dabei sein, müssen diese informiert werden. Zudem haben die Angehörigen sich darum zu kümmern, auf welchem Friedhof und in welchem Grab der Verstorbene begraben werden soll – oder ob sich der Verstorbene eine Feuerbestattung, eine Seebestattung oder die letzte Ruhe unter einem Baum in einem Friedhofswald gewünscht hatte. Davon abhängig kann der Grabschmuck bestellt werden.

Bestattung in einem Friedhofswald | Bildquelle: imago/Norbert Fellechner

Eine Todesanzeige in der Tageszeitung muss rechtzeitig beauftragt werden, ebenso Trauerkarten für die Beisetzung. Soll es nach der Bestattung zu einer Zusammenkunft der Trauernden kommen, muss ein Café oder Restaurant reserviert werden.

Die Kosten, die für eine Bestattung im Durchschnitt anfallen, betragen laut Verbraucherzentrale ungefähr 5000 Euro. Allerdings seien auch günstigere Bestattungen möglich, beispielsweise wenn die Angehörigen dem Bestattungsunternehmen weniger Aufgaben übertragen, einen weniger teurer Sarg auswählen oder auf eine Bewirtung der Trauergäste verzichten.

Innerhalb von zwei Tagen

Innerhalb von zwei Tagen nach dem Todesfall sollten die Angehörigen den Arbeitgeber informieren und sich um die Wohnung des Verstorbenen kümmern – Strom, Wasser und Gas können möglicherweise abgestellt werden. Außerdem sollte geprüft werden, ob der Verstorbene regelmäßige Dienstleistungen bezogen hat, beispielsweise einen Pflegedienst.

Diese und andere Aufträge sowie Reisen und sonstige Bestellungen sollten umgehend storniert werden. Zudem müssen Krankenkasse, Lebens- und Unfallversicherungen informiert werden, ebenso die Rentenversicherung. Sie prüft, ob Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente besteht.

Wichtig ist auch, die Bankgeschäfte des Verstorbenen zu regeln – sofern man eine Vollmacht über das Konto hat. Ansonsten muss der Zugang beantragt werden, was aber unter Umständen Wochen dauern kann.

Manche Banken verlangen auch einen Erbschein oder ein beglaubigtes Testament. Um dies zu vermeiden, kann schon zu Lebzeiten bei der Bank eine Vollmacht hinterlegt werden, die bestimmten Angehörigen den Zugriff auf das Konto im Todesfall des Inhabers erlaubt.

Manche Banken verlangen ein beglaubigtes Testament | Bildquelle: dpa/Hans Wiedl

Innerhalb von zwei Wochen

Innerhalb von zwei Wochen sollten weitere Versicherungen informiert werden, ebenso der Energieversorger und die Telefongesellschaft. Bestehende Policen und Mitgliedschaften, beispielsweise in Vereinen oder Berufsgenossenschaften, müssen gekündigt werden.

Auch an Accounts in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Xing sollten die Angehörigen denken, falls der Verstorbene solche nutzte: Per Mausklick sind sie meist nur dann zu löschen, wenn die Zugangsdaten bekannt sind. Sollte dies nicht der Fall sein, empfiehlt die Verbraucherzentrale, dem Betreiber direkt per E-Mail oder Brief unter der Adresse zu schreiben, die im Impressum angegeben ist.

Lebte der Verstorbene allein in einer Mietwohnung oder in einem Pflegeheim, muss mit dem Vermieter beziehungsweise der Heimleitung besprochen werden, wie lange noch Zahlungen geleistet und bis wann die Wohnung oder das Zimmer aufgelöst werden müssen.

Leben in einer Mietwohnung Hinterbliebene, sollten Mietverträge und sonstige Verträge (wie Strom, Wasser, Gas, Telefon) auf sie übertragen werden. Ein Nachsendeauftrag bei der Post könnte sinnvoll sein, wenn die Wohnung aufgelöst oder der Heimplatz aufgegeben wird.

Das Finanzamt kann eine Erbschaftssteuer erheben | Bildquelle: imago/suedraumfoto

Wenn ein Testament existiert, muss dieses zur Nachlassstelle am Amtsgericht gebracht werden. Dort wird es geprüft und an die Erben meist innerhalb von acht Wochen eine beglaubigte Kopie verschickt. Mit dieser kann der kostenpflichtige Erbschein beantragt werden, der vor allem beim Erbe von Immobilien benötigt wird. Innerhalb von drei Monaten muss das Finanzamt über eine Erbschaft informiert werden, das daraufhin eine Erbschaftssteuer erheben kann.

Nach sechs Wochen

Nach etwa sechs Wochen bedanken sich die Hinterbliebenen oft mit einer Danksagung per Brief oder als Zeitungsanzeige bei allen, die ihr Beileid ausgedrückt haben. Außerdem ist es an der Zeit, Kränze und Blumen von der Beisetzung zu entfernen und sich wegen der Gestaltung des Grabes bei einem Steinmetz und einem Gärtner zu erkundigen.

Eine Anzeige in der Zeitung als Dank für das Mitgefühl | Bildquelle: ddp

(Erstveröffentlichung: 2013. Letzte Aktualisierung: 24.11.2020)

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