Mehrere Boulevardblätter.

Was Medien dürfen

Medienselbstkontrolle

Nicht jeder Medienbericht, der sich mit geltendem Recht vereinbaren lässt, entspricht automatisch den Kriterien eines guten und verantwortungsvollen Journalismus. Dies zeigt sich unter anderem am Beispiel der oft unangemessenen Sensationsberichterstattung mancher Boulevard-Blätter.

Von Udo Branahl und Tobias Eberwein

Freiwillige Selbstkontrolle der Presse

Die Frage "Was dürfen Medien?" ist zu ergänzen um die Frage "Was sollen Medien?". Antworten auf diese Frage liefert die Medienethik. Sie erörtert die Möglichkeiten und Bedingungen verantwortlichen Medienhandelns und vermittelt der Branche entsprechende Verhaltensregeln und Standards. Eine zentrale Rolle übernehmen dabei häufig Institutionen der Medienselbstkontrolle, etwa der Deutsche Presserat.

Er wurde 1956 nach britischem Vorbild von den Journalisten- und Verlegerverbänden ins Leben gerufen. Sie wollten damit Bestrebungen des Bundesinnenministeriums zuvorkommen, eine öffentlich-rechtliche Kontrollinstanz für die Presse einzurichten.

Träger sind bis heute der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di (dju), der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ). Der Presserat ist somit frei von staatlichem Einfluss.

Als Freiwillige Selbstkontrolle der Presse hat er sich zwei zentralen Zielen verpflichtet: der Lobbyarbeit für die Pressefreiheit in Deutschland und dem Bearbeiten von Beschwerden aus der Leserschaft.

Um diese Ziele systematisch umsetzen zu können, wurde 1973 vom Presserat ein Pressekodex erarbeitet. Er enthält verschiedene Richtlinien für die tägliche journalistische Arbeit und wird kontinuierlich ergänzt. Inhaltliche Grundsätze sind unter anderem

  • die Achtung vor der Wahrheit und die Wahrung der Menschenwürde,
  • eine gründliche und faire Recherche,
  • eine klare Trennung von redaktionellem Text und Anzeigen sowie
  • die Achtung von Privatleben und Intimsphäre.

Zahnloser Tiger ohne Durchsetzungsvermögen?

Verstößt eine journalistische Publikation gegen den Pressekodex, kann der Presserat eine Rüge aussprechen, die das betroffene Medium abdrucken soll. Dies kommt besonders häufig bei Verletzungen von Persönlichkeitsrechten vor, aber auch bei Missachtung der journalistischen Sorgfaltspflicht, unangemessen sensationsheischender Darstellung oder Diskriminierung.

Im Jahr 2019 gingen insgesamt 2175 Beschwerden beim Presserat ein. In 34 Fällen sahen die zuständigen Beschwerdekammern Anlass für eine öffentliche Rüge. Weitaus häufiger kam es zu weniger scharfen Sanktionen, nämlich Missbilligungen (67) oder Hinweisen (96).

Die meisten deutschen Zeitungen und Zeitschriften haben sich freiwillig zum Abdruck öffentlicher Rügen verpflichtet, um ihre Fehltritte für die Leser transparent zu machen. An diese Absprache halten sich aber nicht alle Medien. Der Presserat wird daher immer wieder als "zahnloser Tiger" kritisiert, der nur über ein geringes Durchsetzungsvermögen verfüge.

Zudem sorgt die erweiterte Zuständigkeit des Presserats für Diskussionen: Seit Anfang 2009 befassen sich seine Beschwerdekammern auch mit berufsethischen Verfehlungen im Online-Journalismus; die neuartigen Herausforderungen der Internet-Kommunikation werden in den Richtlinien des Pressekodex bislang jedoch nicht thematisiert.

Weitere Institutionen der Selbstkontrolle

Nicht zuständig ist der Presserat für den Rundfunk. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben mit ihren Rundfunkräten (ARD) und dem ZDF-Fernsehrat organisationsinterne Kontrollgremien eingerichtet, deren Mitglieder jedoch von politischer Seite berufen oder benannt werden.

Auch wenn diese Räte zum Teil ähnliche Aufgaben erfüllen wie der Presserat, handelt es sich bei ihnen nicht um eine reine Selbstregulierung im Sinne berufsethischer Kriterien. Dies gilt auch für die pluralistisch zusammengesetzten Landesmedienanstalten, die für die Kontrolle des privaten Rundfunks zuständig sind.

Logo FSK.

Die FSK gibt es bereits seit 1949

Neben diesen Organen gibt es in Deutschland eine Reihe von weiteren Institutionen der Medienselbstkontrolle: Schon seit 1949 existiert eine Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK), die sich durch Altersfreigabeprüfungen um eine Vorabkontrolle im Kino- und Videobereich kümmert. Ein vergleichbares Prinzip liegt seit 1994 auch der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) zu Grunde, allerdings mit Fokus auf Computerspiele.

Für berufsethische Selbstregulierung in Werbung und Public Relations sind der Deutsche Werberat (seit 1972) und der Deutsche Rat für Public Relations (seit 1987) zuständig.

Medienkritik im Digitalzeitalter

All diesen und sonstigen Selbstkontrollorganen ist gemeinsam, dass sie in der Öffentlichkeit meist nur wenig wahrgenommen werden und daher nur eingeschränkte Wirkung zeigen können.

Dem versucht seit 2004 der Verein zur Förderung der publizistischen Selbstkontrolle (FPS) entgegenzuwirken, indem er die Arbeit der diversen Organe kritisch beobachtet und öffentlich zur Diskussion stellt.

Gleichzeitig wird jedoch deutlich, dass es neben den Institutionen der Medienselbstkontrolle weiterer Instanzen bedarf, um eine breite Diskussion über verantwortungsvolles Medienhandeln im Gang zu halten. Dies können zum einen herkömmliche Instrumente wie Ombudsleute, Medienjournalismus, Journalistenausbildung, Medienforschung oder zivilgesellschaftliche Interessengruppen sein.

Zum anderen macht das Internet neuartige Formen der Medienkritik möglich: Kritische Medienblogs wie bildblog.de oder carta.info decken kleinere und größere Verfehlungen der etablierten Massenmedien auf. Mit Hilfe der Kommentarfunktion diskutieren Nutzer direkt auf den Websites der Medienanbieter über die Qualität einzelner journalistischer Beiträge. Soziale Netzwerkplattformen wie Facebook helfen dabei, den medienethischen Diskurs weiter zu verstärken.

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)

Mit freundlicher Genehmigung der bpb und der Autoren

Mehr bei "Planet Wissen"

Quelle: WDR | Stand: 28.09.2020, 09:28 Uhr

Darstellung: