Ein Kardinal schließt große Holztüren zur Sixtinischen Kapelle.

Päpste

Die Papstwahl im Konklave

Im 1. Jahrhundert nach Christus wählten der Klerus und das römische Volk den Papst, den Bischof von Rom. Doch schon bald nahmen reiche Familien, Adelscliquen und weltliche Herrscher erheblichen Einfluss auf die Wahl des Kirchenoberhauptes.

Von Gregor Delvaux de Fenffe

Von alters her ist die Geschichte des Papsttums immer auch die Geschichte von Macht, Reichtum und Kapitalverbrechen gewesen. Päpste bereicherten sich, führten Kriege, mordeten und wurden ermordet. Ihre Ernennung und Wahl wurden immer wieder manipuliert durch Bestechung, Betrug und Erpressung.

Um den Skandalen und Übergriffen Einhalt zu gebieten, legte Papst Nikolaus II. im Jahr 1059 fest, dass die Wahl nur noch durch die Kardinäle erfolgen dürfe.

Das Konklave

Das Wort "Konklave" stammt vom lateinischen "cum clave" ab, "mit dem Schlüssel". Es bedeutet, dass die Wahl hinter verschlossenen Türen stattfindet. Das Konklave wurde 1216 mit der Absicht eingeführt, die versammelten Kardinäle zu schützen und die Papstwahlen zu beschleunigen.

Das längste Konklave aller Zeiten gab es im italienischen Viterbo, wo die Kardinäle im 13. Jahrhundert drei Jahre lang berieten. Die Wahl dauerte so lang, weil sich der König von Neapel ständig einmischte und so keine Zweidrittelmehrheit zustande kam.

Irgendwann platzte den Einwohnern Viterbos dann der Kragen: Sie sperrten die Kardinäle ein und ließen das Dach des Konklave-Gebäudes abdecken, so dass die Papstwähler Kälte, Hitze und Regen ausgesetzt waren. Außerdem gab es nur noch Wasser und Brot. Plötzlich ging alles sehr schnell, und die Kardinäle einigten sich auf einen Kandidaten.

Längst ist das Konklave aber minutiös geregelt. Papst Johannes Paul II. schrieb mit der apostolischen Konstitution "Universi Dominici Gregis" von 1996 das ganze Wahlverfahren detailliert fest.

Gemälde: Kardinäle in der Sixtinischen Kapelle

Das Konklave folgt einer langen Tradition mit festgelegten Regeln

Totale Abschirmung

Frühestens zwei Wochen nach Beginn der Sedisvakanz – das ist die Zeit, in der das Papstamt unbesetzt ist – kann ein neuer Papst gewählt werden. So haben auch weit entfernt residierende Kardinäle ausreichend Zeit, um nach Rom zu reisen.

In der Zeit der Sedisvakanz liegt die Führung der Weltkirche in den Händen des Kardinalkollegiums. Wenngleich zu Lebzeiten eines Papstes über dessen Nachfolger nicht spekuliert werden darf, werden hinter vorgehaltener Hand immer wieder Namen laut, die als "papabile" gelten, also papsttauglich.

Das Wahlverfahren selbst ist geheim und findet im Vatikan in der berühmten Sixtinischen Kapelle statt. In einer feierlichen Prozession ziehen die Kardinäle in die Kapelle ein. Sie schwören, keinerlei Einmischung von außen zu dulden.

Die Sixtinische Kapelle und das Gästehaus Domus Sanctae Marthae werden vorher genau inspiziert und auf elektronische Abhörmaßnahmen untersucht. Dann werden Gästehaus und Kapelle hermetisch abgeriegelt, Türen und Fenster versiegelt und mit Vorhängen verdunkelt.

Ab dem Moment der Wahl sind die Kardinäle bis zur Ausrufung des neuen Papstes unter sich, dürfen mit Außenstehenden nicht kommunizieren und keinerlei Medien konsultieren, um jede Einflussnahme von außen zu verhindern. Telefon, Handys, Computer, Internet, Fernsehen, Radio, Zeitschriften und Zeitungen sind verboten.

In der Sixtinischen Kapelle selbst darf nicht gesprochen werden, hier wird nur gewählt oder gebetet. Unter den Kardinälen werden im Losverfahren drei Wahlhelfer ermittelt und drei Wahlprüfer, die die Arbeit der Wahlhelfer auf ihre Richtigkeit kontrollieren.

Das Schwarzweiß-Foto zeigt gut 20 Kardinäle, die in Zweierreihen stehen und durch eine große Tür in die Sixtinische Kapelle gehen.

Die Kardinäle schreiten zur Wahl

Geheime Abstimmung

Bei jedem Wahlgang werden Stimmzettel mit dem Aufdruck "Eligi in Summum Pontificem" ("Ich wähle zum Papst") verteilt, auf denen der jeweilige Kandidat eingetragen wird. Nach jedem Wahlgang werden die Stimmzettel in einer Art großem Kelch gesammelt und dann ausgezählt.

Ein Wahlgang ist nur dann gültig, wenn die Anzahl der Stimmzettel genau mit der Zahl der wahlberechtigten Kardinäle übereinstimmt. Die Stimmzettel werden ausgezählt, durchstochen und auf einer Schnur aufgezogen. Nur der Protokollant darf Notizen anfertigen.

Das gültige Auszählungsergebnis wird verkündet und die Stimmzettel im Kamin verbrannt. Dem Feuer werden Chemikalien beigefügt, die weißen oder schwarzen Rauch aufsteigen lassen. Er ist das Zeichen für die wartenden Christen: Schwarzer Rauch bedeutet, dass die Abstimmung ergebnislos verlaufen ist. Weißer Rauch signalisiert die abgeschlossene Wahl des neuen Papstes.

Aus einem langen schmalen Schornstein steigt weißer Rauch auf.

Weißer Rauch - der neue Papst steht fest

Zweidrittelmehrheit contra absolute Mehrheit

Das Wahlverfahren unterliegt einem geordneten Schema der Wahlgänge. Am Nachmittag des ersten Wahltages findet eine erste und einzige Wahl statt. Danach wird täglich viermal gewählt: zweimal vormittags und zweimal nachmittags. Damit eine Papstwahl gültig ist, muss ein Kandidat zwei Drittel der Stimmen erhalten.

Die Zweidrittelmehrheit gilt seit dem Jahr 1179. Pius XII. hatte das Verfahren 1945 zwar in "zwei Drittel plus eins" geändert. Doch Johannes Paul II. schaffte diese Regel wieder ab und beschloss ein Novum: Sollte nach 30 Wahlgängen immer noch kein neuer Papst mit zwei Dritteln der Stimmen ermittelt worden sein, können die Kardinäle auch mit absoluter Mehrheit den neuen Pontifex ermitteln. Dadurch wird ein langwieriges Konklave vermieden.

In der Praxis bedeutet das: Die Kardinäle werden nicht mehr dazu genötigt, sich auf einen (eher blassen) Kompromisskandidaten zu einigen. Auch ein markanterer, profilierterer Kandidat hat die Chance, durch die absolute Mehrheit die Wahl für sich zu entscheiden. Allerdings können starke politische Fraktionen die Urnengänge aussitzen, wenn sie von vornherein die absolute Mehrheit für einen Kandidaten besitzen.

Zahlreiche rot gekleidete Kardinäle in der Sixtinischen Kapelle

In der Regel benötigt der neue Papst eine Zweidrittelmehrheit

Habemus Papam

Ist der neue Papst ermittelt, wird er vom ranghöchsten Kardinal gefragt, ob er die Wahl annimmt. Stimmt der Neugewählte zu, wird er nach dem Namen befragt, den er sich geben möchte. Daraufhin wird eine Urkunde abgefasst, die die Wahl beglaubigt und gültig macht. Der neue Papst kleidet sich in eine weiße Soutane ein und nimmt das Gehorsamsversprechen jedes einzelnen Kardinals entgegen.

Nachdem aus dem Kamin der Sixtinischen Kapelle weißer Rauch aufgestiegen ist, tritt der päpstliche Zeremonienmeister vor die wartende Menge auf dem Petersplatz und verkündet feierlich: "Annuntio vobis gaudium magnum, habemus Papam." ("Ich verkünde eine große Freude: Wir haben einen Papst.")

Danach wird der Name des Papstes erstmals öffentlich genannt und der Papst erteilt seinen ersten, allein ihm vorbehaltenen Segen über die Stadt und den Erdkreis: "Urbi et Orbi".

Papst Franziskus auf dem Balkon des Petersplatzes

Habemus Papam – der neue Papst präsentiert sich der Öffentlichkeit

Quelle: SWR | Stand: 30.03.2020, 10:58 Uhr

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