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Geschichte des Bundesverfassungsgerichts

Kein zweites Gericht auf der Welt ist mit so großen und weitreichenden Kompetenzen ausgestattet wie das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe. Besonders sind nicht nur die roten Roben, die die Verfassungsrichter tragen, sondern einmalig sind vor allem die Urteile, die sie fällen. Denn das oberste deutsche Gericht kann sogar Gesetze des Bundestages kippen, wenn sie gegen das Grundgesetz verstoßen.

Richter des Karlsruher Bundesverfassungsgerichts (Rechte: IMAGO)

Gericht mit weitreichende Kompetenzen

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Der Gang nach Karlsruhe

Der "Gang nach Karlsruhe" ist zu einem feststehenden Begriff geworden und bedeutet: Wer sich in seinen Grundrechten verletzt fühlt, kann sich an die Karlsruher Richter wenden. Über das Mittel der Verfassungsbeschwerde hat jeder Bürger Zugang zum obersten deutschen Gericht. Legendär ist der Fall eines Gefangenen, der mittels einer Postkarte seine Beschwerde vorbrachte. Er beklagte, dass seine Gefängniszelle zu klein sei, was gegen Artikel 1, die Menschenwürde, verstoße. Er bekam Recht. Aber nicht jede Eingabe hat Erfolg, neben formalen Kriterien muss eine begründete Grundrechtsverletzung vorliegen. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet aber auch in Streitfällen zwischen dem Bund und den Ländern sowie zwischen obersten Bundesorganen und ist bei einem Parteiverbotsverfahren anzurufen.

Die höchsten deutschen Gerichte

Als Konsequenz aus der Lehre, die man aus den Gräueln des Nationalsozialismus gezogen hatte, eröffnete Bundeskanzler Konrad Adenauer am 28. September 1951 das Bundesverfassungsgericht. Jeglicher Missbrauch der Verfassung sollte grundsätzlich unterbunden werden. Ein Gericht, das den Bürger vor den Eingriffen des Staates schützte und dazu noch den Status eines Verfassungsorgans bekam, war in der deutschen Geschichte neu. Zwar kannte man bereits das Reichskammergericht von 1495 oder den "Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich" aus der Weimarer Zeit, aber über die weitreichenden Kompetenzen des heutigen Bundesverfassungsgerichts verfügten sie nicht. Vielmehr regelten sie Streitigkeiten zwischen den einzelnen Staatsorganen. Das Reichsgericht, das man 1848 vorgesehen hatte, nahm seine Arbeit nie auf, und in der Verfassung von 1871 war überhaupt kein Verfassungsgericht vorgesehen.

Die BVG-Richter und ihre Urteile

Das Bundesverfassungsgericht besteht aus zwei Senaten mit jeweils acht Richterinnen und Richtern, die anteilig vom Bundesrat und dem Bundestag gewählt werden. Außerdem müssen sie mindestens 40 Jahre alt sein und die Qualifikation besitzen, ein Richteramt auszuüben. Ihre Amtszeit beträgt zwölf Jahre, danach dürfen sie nicht wiedergewählt werden. Ihre Urteile fällen sie unabhängig von der Parteipolitik.

Das, was in Karlsruhe entschieden wird, sorgt oft für großes Aufsehen in der Politik und in der Gesellschaft. Nach dem „Kruzifix-Urteil“ ging ein Riss durch die Bevölkerung. Das Bundesverfassungsgericht hob ein bayerisches Schulgesetz auf, nach dem ein Kreuz in jedem Klassenzimmer einer Grundschule hängen sollte. Auch die "Tucholsky-Entscheidung" sorgte für viel Empörung. So ist es nicht verboten, zu behaupten "Soldaten sind Mörder". Das Urteil bekräftigte eindeutig die Meinungsfreiheit in Deutschland.

Weniger spektakulär und von der Öffentlichkeit nicht so wahrgenommen, dafür aber umso folgenreicher, ist das Awacs-Urteil. Die Bundesrepublik darf sich demnach in internationalen Verbänden engagieren und deutsche Soldaten können fortan im Ausland eingesetzt werden. Immer wieder sind auch Einzelpersonen vor dem BVG erfolgreich, wie etwa bei dem Urteil über die Pendlerpauschale. Ein süddeutsches Ehepaar erstritt ein Urteil, von dem Millionen anderer Pendler in Deutschland profitieren. Das Gesetz, das eine Steuerbegünstigung erst ab dem 20. Kilometer vorsah, verstieß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Denn entweder hätte niemand eine Steuererleichterung bekommen dürfen oder alle. Wie schon viele Male zuvor kippte das Bundesverfassungsgericht ein bereits beschlossenes Gesetz.

Sabine Kaufmann, Stand vom 29.04.2010

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