Verfassung der DDR
Konflikt zwischen Recht und Realität
Laut Artikel 1 der DDR-Verfassung von 1949 war "Deutschland eine unteilbare demokratische Republik". Die Bürgerrechte und die demokratische Ordnung des Staatswesens, welche die Verfassung noch formulierte, waren nie einklagbar und wurden von den Regierenden willkürlich ausgelegt. Die erste DDR-Verfassung basierte auf den Beschlüssen der sowjetischen Militäradministration, die die Macht der SED (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands) in dem neuen Staat zementieren wollte. Die Sozialistische Einheitspartei war aus der Zwangsvereinigung zwischen KPD (Kommunistische Partei Deutschlands) und SPD (Sozialdemokratische Partei Deutschlands) hervorgegangen.
Wenige Jahre später wurde die föderale Struktur des Landes ausgehebelt, indem die fünf Länder durch 14 Verwaltungsbezirke ersetzt wurden. Die Länderkammer verlor ihre Funktion und das einer sozialistischen Weltanschauung verpflichte "Einkammermodell" setzte sich durch. Gerade auch das sozialistische Wirtschaftsmodell und die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPGs) verstießen gegen die Artikel 20 und 22, in denen die Eigentumsrechte der DDR-Bürger festgeschrieben waren.
Sozialistische Verfassungen
Konsequent reagierte die SED auf ihrem VII. Parteitag 1967 auf diese realen Veränderungen und ließ eine neue Verfassung ausarbeiten. Der Verfassungsentwurf wurde in einem Volksentscheid mit 95 Prozent der Stimmen angenommen. Ab dem 9. April 1968 galt nun eine Verfassung, die den Sozialismus unter der Herrschaft der SED verwirklichen sollte. Bürgerrechte wie die Pressefreiheit wurden in die Verfassung zwar mit aufgenommen, sie waren aber nie praktizierbar.
25 Jahre nach der Gründung des Staates zielte die neue Verfassung von 1974 noch mal darauf ab, den sozialistischen Status quo des Landes zu untermauern und der realen Wirklichkeit anzupassen. Die Freundschaft mit der UdSSR wurde in einem eigenen Artikel besonders hervorgehoben, alle gesamtdeutschen Bezüge wurden gestrichen und die Legislaturperiode um ein Jahr verlängert.
Die gesamtdeutsche Verfassung
Die Jahre 1989/90 brachten die Wende, und der gesamtdeutsche Staat, den in Ost und West niemand mehr für möglich gehalten hatte, wurde Wirklichkeit. Damals stellte sich wieder die Verfassungsfrage: Braucht der deutsche Einheitsstaat eine eigene neue Verfassung? Das Grundgesetz hatte die Antwort darauf, da es bis 1989 nur provisorisch galt und im Kern auf eine deutsche Wiedervereinigung zielte. Artikel 23 des Grundgesetzes machte den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik möglich. Das GG wurde quasi der DDR-Verfassung übergestülpt und galt nun für den gesamtdeutschen Staat. Das Grundgesetz hatte sich als die beste deutsche Verfassung erwiesen.
Sabine Kaufmann, Stand vom 29.04.2010






