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Schwarz-Rot-Gold - die Deutschlandflagge

Mit der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 erlangte die Deutschland-Flagge eine Popularität wie wohl nie zuvor in ihrer Geschichte. Sie fand Einzug in das Privatleben von Millionen Deutschen. Die Flagge wurde zur Wohnungs- und Hausdekoration, sie schmückte Autos. Und viele Fans malten sich die drei Farben sogar ins Gesicht. Ein Höhepunkt in der Geschichte dieser Flagge, die um 1818 begann.

Zahlreiche Fußballfans verfolgen in einer Fanmeile ein Fußballspiel auf einer Leinwand. Die Farben 'Schwarz-Rot-Gold' findet man als Fahne, auf der Kleidung oder als 'Kriegsbemalung'. (Rechte: dpa)

Schwarz-Rot-Gold dominierte jede Fanmeile während der Fußball-WM 2006

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Die Deutschlandflagge und ihre Farben

Ganz eindeutig geklärt ist es nicht, warum ausgerechnet die drei Farben Schwarz, Rot und Gold auf die Deutschlandfahne gelangten. Oft wird zitiert, die Farben gingen auf die Uniformen von Widerstandskämpfern gegen Napoleon zu Beginn des 19. Jahrhunderts zurück. Napoleon hatte das frühere "Heilige Römische Reich Deutscher Nation" zerschlagen und unter seine Kontrolle gebracht. Eine Gruppe von Widerstandskämpfern, die als "Lützower Jäger" bekannt war, trug schwarze Uniformen mit roten Aufschlägen und goldenen Knöpfen. Doch selbst auf der offiziellen Seite des Bundesinnenministeriums wird dies infrage gestellt. Demnach wählte "die in Jena 1818 gegründete 'Allgemeine deutsche Burschenschaft' die drei Farben für sich in der Annahme, dass es sich dabei um die Farben des alten Reiches handele". Eine weitere, wenn auch umstrittene Theorie ist, dass der als "Turnvater" bekannte Friedrich Ludwig Jahn 1812 eine schwarz-rot-goldene Fahne entworfen hat. Jahn hatte ebenfalls an den Befreiungskriegen gegen Napoleon teilgenommen und diese Fahne soll auch bei einigen Kämpfen mitgeführt worden sein.

Eine Deutschlandfahne mit den Farben Schwarz-Rot-Gold vor tiefblauem Himmel. (Rechte: Helmut Brasse)

Ein attraktiver Kontrast vor blauem Himmel

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Zur Bedeutung der Farben existieren verschiedene Auslegungen. Es gab Lieder, worin es hieß "Pulver ist schwarz, Blut ist rot, golden flackert die Flamme". Eine andere Version besagt, "Schwarz-Gold" waren die Farben des alten Reichs und Rot stehe für das im Freiheitskampf vergossene Blut. Andere wiederum sahen in dem Rot die Farbe des Adelsgeschlechts der Hohenstaufen, das in der frühen deutschen Geschichte Kaiser und Könige stellte. Und wieder andere deuteten die Reihenfolge der Farben als Sinnbild für die deutsche Geschichte: "Durch Nacht und Blut zum Goldenen Licht der Freiheit."

Wenn es nach den Regeln der Heraldik, der Gestaltung von Wappen ginge, dürfte die Deutschlandfahne in ihrer bekannten Form eigentlich gar nicht existieren. Um die Erkennbarkeit von Wappen auf größeren Distanzen zu gewährleisten, unterscheidet die Heraldik Farben und Metalle, wobei Gelb und Weiß für die Metalle Gold und Silber stehen. Und die Regel lautet, dass sich Farben in einem Wappen nicht berühren dürfen. Sie sollen immer durch "Metall" getrennt sein. Insofern hätte die deutsche Fahne "Schwarz-Gold-Rot" sein müssen.

Zeichnung einer sehr langen im Wind wehenden Fahne des Deutschen Kaiserreichs mit den Farben Schwarz-Weiß-Rot. (Rechte: AKG)

Die Flagge des Deutschen Kaiserreichs unter Bismarck

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Die Deutschlandflagge in der Geschichte

Das frühe 19. Jahrhundert war für die deutschen Staaten eine Zeit der Neuorientierung. Napoleon hatte das bisherige "Heilige Römische Reich Deutscher Nation" zerschlagen und die meisten deutschen Länder unter seine Kontrolle gebracht. Es folgten Befreiungskriege gegen Napoleon, die letztlich gewonnen wurden und 1814 zu einer Neuordnung Deutschlands führten. In Wien wurde aus 37 Einzelstaaten und vier freien Städten der Deutsche Bund gegründet. Die Präsidentschaft lag bei Österreich. Diese neue Staatsform hatte viele Kritiker, die lieber ein einheitliches freies Deutschland sehen wollten. Darunter befand sich jene Burschenschaft in Jena, die "Schwarz-Rot-Gold" zu den Farben ihrer Fahne machte.

Diese Fahne entwickelte sich zum Symbol für eine deutsche Einheit. Sie prägte zunehmend das Bild von Protestveranstaltungen wie dem "Hambacher Fest" 1832, bei dem sich rund 30.000 Menschen aller Schichten versammelt haben sollen. Versuche der Landesfürsten, die Fahne sogar zu verbieten, bewirkten noch mehr Protest. 1848 kam es nach dem Vorbild der Französischen Revolution zu Unruhen im ganzen Land. Das Volk forderte unter anderem Presse-, Gedanken- und Vereinsfreiheit. Um die Ordnung wieder herzustellen, gaben die Landesfürsten schließlich nach. In Frankfurt wurde ein gesamtdeutsches Parlament eingerichtet. Und Schwarz-Rot-Gold wurde zur offiziellen Flagge Deutschlands erklärt. Die Revolution sollte aber wenig später scheitern und damit verschwand die Flagge auch wieder.

1871 entstand unter Bismarck das Deutsche Reich. Jetzt wurde "Schwarz-Weiß-Rot" zur neuen Flagge für die nächsten fünf Jahrzehnte. Mit dem Ersten Weltkrieg endete das Deutsche Kaiserreich. 1919 wurde in Deutschland die Weimarer Republik gegründet, so genannt, weil die neue Verfassung in Weimar beschlossen wurde. Mit dieser Verfassung wurde auch die Flagge gewechselt und "Schwarz-Rot-Gold" erneut als Farbe für die Reichsflagge bestätigt. Doch wieder war diese Wiederbelebung der deutschen "Trikolore" nicht von Dauer. Mit dem Scheitern der Weimarer Republik und der Übernahme durch die Nationalsozialisten wurde die Parteifahne der Nationalsozialisten ab 1935 zur Landesflagge.

Drei Flaggen der ehemaligen DDR von unten gegen den Himmel fotografiert. In der Mitte der schwarz-rot-gold gestreiften Flaggen befindet sich das Wappen aus Hammer, Zirkel und Ährenkranz. (Rechte: AKG)

Die DDR-Version der Deutschlandflagge

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Der dritte Anlauf

Nach dem Ende der Nazi-Diktatur und des Zweiten Weltkrieges lag es nahe, zu jener Flagge zurückzukehren, die sowohl 1848 als auch in der Weimarer Republik zu einem Symbol für Freiheit geworden war. Auch im sozialistischen Teil Deutschlands übernahm man die Farben. Um sich von Westdeutschland abzugrenzen, ergänzte die ostdeutsche Regierung die Flagge 1959 durch ein Wappen aus Hammer, Zirkel und Ährenkranz. Angeblich wollte man sich damit auch bewusst vom westdeutschen "Bundesadler" absetzen, der als "Raubtier" verpönt war. Dagegen stand der Hammer für die Arbeiter, der Zirkel für die Denker und der Ährenkranz für die Bauern. Mit dem Ende der DDR verschwand diese Variation. Seitdem gilt "Schwarz-Rot-Gold" für das gesamte Land.

Die Flagge des Bundespräsidenten ist ein gelbes, rotgerändertes Quadrat, in dem der Bundesadler abgebildet ist. (Rechte: dpa)

Die Flagge des Bundespräsidenten

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Die Deutschlandflagge heute

Es gibt heute noch einige besondere Versionen der deutschen Fahne. Die normale Version mit den drei Streifen symbolisiert das gesamte Land und darf entsprechend von jedermann genutzt werden. Also auch von Fußballfans, die damit Begeisterung oder Zugehörigkeit demonstrieren wollen. Daneben gibt es eine spezielle Flagge für den Bundespräsidenten. Sie besteht aus einem rotgeränderten goldfarbenen Rechteck mit dem Bundesadler. Diese Variante wird nur am Sitz des Präsidenten oder an seinen Fahrzeugen eingesetzt.

Vor einem Hochhaus, in dessen Scheiben sich der blaue Himmel spiegelt, weht eine Bundesdienstflagge in Schwarz-Rot-Gold mit dem Wappen des Bundesadlers in der Mitte. (Rechte: Helmut Brasse)

Hier gehört sie hin: Bundesdienstflagge vor einer Behörde in Bonn

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Eine weitere Variante enthält das "Bundesschild" mit dem Adler und darf nur an Dienstgebäuden und Fahrzeugen des Bundes angebracht werden. Zum genauen Umgang mit den Flaggen existieren zwei Gesetzgebungen. Es gibt eine Anordnung über die deutschen Flaggen von 1996. Hier ist genau festgelegt, wie die Fahnen und ihre Variationen aussehen und wer sie nutzen darf. Ebenso gibt es einen Beflaggungserlass. Dieser regelt, welche Gebäude des Bundes zu welchem Zeitpunkt mit Flaggen versehen werden. Interessanterweise existiert keine gesetzliche Festlegung der Farbtöne. Für Schwarz ist das sicher kein Problem. Gelb/Gold und vor allem Rot lassen theoretisch eine Vielfalt von Nuancen zu. Es gibt jedoch Empfehlungen, wonach für Rot und Gelb/Gold jene Töne genutzt werden sollten, die in der allgemein gebräuchlichen Farbpalette als "Verkehrsrot" und "Melonengelb" bezeichnet werden.

Helmut Brasse, Stand vom 01.06.2009
Sendung: Flaggen und Fahnen - Zeichen im Wind, 14.05.2007

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