Stimmt es, dass Kammersänger ihre Musikstücke in "Kammern" singen?
Der Begriff "Kammersänger" leitet sich ab von der "Kammermusik". Dieser Begriff ist heute eine Sammelbezeichnung für weltliche Instrumental- oder Vokalmusik, deren Stimmenzahl, Besetzung und Kompositionstechnik auf kleine bis mittelgroße Räume berechnet war. Ursprünglich bezog sich der Begriff "Kammermusik" aber nicht auf die Größe eines Ensembles, sondern auf die fürstliche "Kammer", also auf den Ort, für den die Musik komponiert und aufgeführt wurde. Im 17. Jahrhundert bezeichnete man alle höfischen Musizierformen als Kammermusik. Für die Kammermusik gab es in der Hofbuchhaltung einen eigenen Besoldungsetat, dem die Kammermusiker unterstanden. Daher rührte der Titel "Kammersänger". Der Titel wird auch heute noch durch den Staat – vertreten durch die Stadt – an langjährige beamtete oder angestellte Musiker zum Beispiel an der Oper oder an Musikhochschulen verliehen. War die Ernennung zum Kammersänger ursprünglich verbunden mit einer entsprechenden Entlohnung, ist heute die Auszeichnung zum "Kammersänger" reine Ehrensache - ein Titel ohne Mittel.
Cordula Weinzierl, Stand vom 01.06.2009





