• Zum Inhalt springen
  • Zur Hauptnavigation springen
  • Zur Themennavigation springen
  • Zum Suchfeld springen
Logo von Planet Wissen

Planet Wissen
Inquistionsverfahren

  • Hilfe
  • Kontakt
  • WDR
  • SWR
  • BR Alpha

Themennavigation

  • Natur Technik
  • Politik Geschichte
  • Kultur Medien
  • Länder Leute
  • Sport Freizeit
  • Alltag Gesundheit

Suche

Hauptnavigation

  • Startseite
  • Sendungskalender
  • Wissen interaktiv
  • Bildergalerien
  • Podcast
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Hilfe
  • Impressum

Navigationspfad

Sie befinden sich hier:

  • Planet Wissen
  • Kultur & Medien
  • Religion
  • Inquisition
  • Inquistionsverfahren

Verlauf eines Inquisitionsverfahrens

Das Aufkommen großer Ketzergruppen wie der Katharer bedeutete für die katholische Kirche eine existenzielle Bedrohung. Sie war verunsichert und wusste nicht mit dem Problem umzugehen. Es gab noch keine allgemeingültige Rechtsnorm im Umgang mit Häretikern. Sukzessive entstand aber ein Prozessverfahren, die "Inquisitio", die das alte Gottesurteil ablöste und einen Fortschritt in der Rechtsgeschichte des Mittelalters bedeutete. Aber wie lief so ein Verfahren ab?

Mehr zum Artikel

Inquisition
Bernard Gui
Inquisitor
Spanische Inquisition
Dr. Rainer Decker
Interview
Inquisitionsverfahren

Das Zusammenrufen der Bevölkerung

Ursprünglich waren für die Bekämpfung der Ketzerei die Bischöfe zuständig. Sie waren aber mehr und mehr überfordert, sodass Spezialisten zum Einsatz kamen. Rom beauftragte päpstliche Legaten, mit Hilfe der Bischöfe Häretiker aufzuspüren. Die sogenannten Inquisitoren rekrutierten sich aus dem Kreis der Franziskaner und Dominikaner, sie waren speziell geschult, hatten an den Ordenshochschulen studiert. Jeder Inquisitor war mit einer Vollmacht für eines oder mehrere Bistümer ausgestattet, er war Ankläger und Richter zugleich.

Holzstich nach Rene de Moraine, auf dem die Ankunft eines Inquisitors zu Pferde abgebildet ist. Im Vordergrund sieht man das reumütige Volk. (Rechte: AKG)

Der Einzug des Inquisitors

Vergrößern

Der Inquisitor ermittelte und verurteilte vor Ort. Einige Tage vor seiner Ankunft in einer Stadt informierte der Inquisitor den Bischof von seiner Ankunft. Er musste dafür sorgen, dass sich das Volk zu einer bestimmten Uhrzeit auf dem Marktplatz einfand. Das war ein Befehl. Wenn der Inquisitor eintraf, predigte er zuerst den wahren Glauben, verlas eine Liste mit verschiedenen Formen der Häresie und forderte dann alle Anwesenden auf, binnen weniger Tage der Ketzerei Verdächtige bei ihm zu melden oder sich selbst anzuzeigen. Bei Selbstanzeige kamen die Ketzer straffrei oder mit einer milden Strafe davon. Wer sich nicht meldete, wurde automatisch exkommuniziert.

Erscheinen vor dem Inquisitionstribunal

Wurde nun jemand der Häresie bezichtigt, musste er vor dem Inquisitor erscheinen. Der Angeklagte hatte wenig Möglichkeiten der Verteidigung. Im 13. Jahrhundert gab es noch keine Verteidiger (erst ab dem 16. Jahrhundert stellte die Inquisition Verteidiger). Der Angeklagte war auf sich gestellt. Zu Beginn des Prozesses wurde er gefragt, ob er Todfeinde habe. Da in diesem Fall der Verdacht nahe lag, dass jemand eine Privatfehde austragen wollte, wurden diese Personen dann als Belastungszeugen gestrichen. Ansonsten musste der Angeklagte den Inquisitor von seiner Unschuld überzeugen.

Holzstich nach Rene de Moraine auf dem ein Angeklagter gefoltert wird, indem er mit hinter dem Rücken zusammengebundenen Armen an einem Seil hängt. (Rechte: AKG)

Foltermethode des Aufziehens

Vergrößern

Der Einsatz der Folter

Galt der Angeklagte in den Augen des Inquisitors als schuldig, war aber zu keinem Geständnis bereit, setzte der Inquisitor als letztes Mittel die Folter ein. Die hatte Papst Innozenz IV. 1252 zur Wahrheitsfindung genehmigt. Nach mittelalterlichem Verständnis war die Folter nicht als Strafe gedacht. Es war nur eine Methode, um die Wahrheit herauszufinden. Sie sollte auch nur dann eingesetzt werden, wenn der Inquisitor von der Schuld des Angeklagten überzeugt war, ihm aber noch ein Geständnis oder die Namen von Komplizen fehlten. Sie sollte maßvoll sein, Schmerzen, aber keine Verletzungen oder gar Verstümmelungen hervorrufen und nur ein einziges Mal angewandt werden, das war aber Auslegungssache. Wollte der Angeklagte auch unter Folter kein Geständnis machen, wurde das "peinliche Verhör", wie man die Folter auch nannte, als unterbrochen und nicht beendet betrachtet. So konnte die Folter einfach fortgesetzt werden.

Die Inquisitoren sahen in der Folter auch keine Grausamkeit. Denn im Mittelalter hatte das Seelenheil oberste Priorität, körperliche Unversehrtheit keinen hohen Stellenwert. Deshalb war der Inquisitor fest davon überzeugt, alles tun zu dürfen, um die Seele des Menschen zu retten.

Die Folter wurde bei schweren Fällen von Häresie eingesetzt und zwar stufenweise. Als erstes zeigte der Scharfrichter die Folterinstrumente. Dadurch wurden schon viele Angeklagte einsichtig und gestanden. Im zweiten Schritt wurden dem Angeklagten Finger-, Daumen- und Beinschrauben angelegt und als letztes Mittel setzte man die Streckbank und das Aufziehen ein, eine Foltermethode, bei der der Angeklagte mit hinter dem Rücken zusammengebundenen Armen an einem Seil nach oben gezogen wurde, was mit entsetzlichen Schmerzen verbunden war.

Kupferstich von Bernard Picart auf dem ein Bekehrter und zur Erdrosselung vor der Verbrennung begnadigter Ketzer zu abgebildet ist. (Rechte: AKG)

Begnadigte mussten dennoch sterben

Vergrößern

Urteil und Strafen

Hatte der Inquisitor das Verhör beendet, beriet er sich mit anderen Klerikern, insbesondere dem Vertreter des für den Ort zuständigen Bischofs. Das Urteil verkündete er dann öffentlich. Die Strafen richteten sich nach der Schwere des Delikts. Als kleinere Vergehen galten die Anwendung von abergläubischen Zaubersprüchen oder der Verstoß gegen das Fastengebot. In diesem Fall wurden Verwarnungen ausgesprochen. Es konnten Kirchenbußen dafür verhängt werden, dazu gehörte zum Beispiel das Tragen eines Büßergewands sonntags vor der Kirchentür oder eine kostspielige Pilgerreise.

Auspeitschen und Kerkerhaft waren Strafen bei schwereren häretischen Vergehen. Die Hinrichtung wurde nur bei schwersten Vergehen verhängt. Wer zum Beispiel die göttliche Natur von Jesus bestritt oder die Existenz von Himmel und Hölle leugnete und dies auch nicht vor dem Gericht zurücknahm, wurde als hartnäckiger, unverbesserlicher Ketzer hingerichtet. Aber auch rückfällige Ketzer endeten auf dem Scheiterhaufen.

Auch der Einsatz des Scheiterhaufens diente in den Augen der Kirche letztendlich zur Rettung des Seelenheils. Häresie war in den Augen der Kirche wie eine infektiöse Krankheit anzusehen. Ein Ketzer galt als beschmutzt, er war eine Gefahr für die Allgemeinheit und wenn er hartnäckig blieb, musste verhindert werden, dass alle anderen Menschen ebenfalls beschmutzt wurden und sich ansteckten. Da sich die Häresie wie eine Infektion verbreitete, musste der Ketzer beseitigt werden und am besten mit Feuer, denn Feuer beseitigte alles.

Die Inquisition war auf die Zusammenarbeit mit der weltlichen Macht zur Ausführung der Bestrafung angewiesen. Der Inquisitor hatte nicht von sich aus die Macht, Verdächtige zu verhaften und hinrichten zu lassen. Deshalb übergab der Inquisitor die Verurteilten dem Magistrat oder dem Baron der Stadt zur Durchführung der Strafen.

Horst Basting, Stand vom 01.06.2009

Mehr zum Thema

Bildcollage zum Thema Weltreligionen (Rechte: SWR)

Religion


  • Judentum
  • Päpste
  • Jesus von Nazareth
  • Geburt Jesu
  • Geschichte des Buddhismus

nach oben

  • Seite empfehlen
  • Seite drucken
  • Impressum

URL dieser Seite: http://www.planet-wissen.de/kultur_medien/religion/inquisition/inquisition_verfahren.jsp

© WDR / SWR / BR-alpha 2012

WDR, SWR und BR-alpha sind nicht für die Inhalte fremder Seiten verantwortlich, die über einen Link erreicht werden.