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Das Capitulare de villis

Karl der Große regierte sein Reich mit Hilfe sogenannter Kapitularien. Das waren königliche Erlasse, die in Kapitel aufgeteilt waren und Belange der Reichsverfassung, der Bildung oder der Klöster- und Kirchenorganisation regelten. Eines der bekanntesten Regularienwerke ist das "Capitulare de villis vel curtis imperialibus": die erste Land- und Wirtschaftsordnung des Mittelalters.

Holzstich: Karl der Große diktiert das Capitulare de villis um 794 (Rechte: AKG)

Karl diktiert die Landgüterverordnung

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Ein klares Regelwerk

Während seiner gesamten Regierungszeit zog Karl der Große kreuz und quer durch sein riesiges Reich. In seinem Gefolge befand sich ein Hofstaat mit circa 1000 Menschen, darunter ein Mundschenk und ein Jägermeister. Auf seinen Reisen machten Karl und sein kaiserlicher Tross immer wieder in einer der mehr als 100 Pfalzen Station, zu denen jeweils ein eigener Wirtschaftshof gehörte. Verständlich, dass der damals mächtigste Herrscher des Abendlandes an dem Ort, an dem er gerade weilte, mit allem versorgt werden wollte. Vom Hofgut bei der rheinland-pfälzischen Stadt Andernach weiß man aus historischen Quellen, dass dem Kaiser bei seiner Ankunft fünf Fässer Wein, 50 Kühe, Pfeffer und Zucker geliefert wurden.

Damit in seinen Ländereien alles reibungslos funktionierte, erließ Karl der Große 812 eine Landgüterverordnung, das "Capitulare de villis". In diesem Erlass war die Organisation der Krongüter beschrieben. Da es vorher immer wieder zu Versorgungsengpässen auf Karls reisen gekommen war, wurde fortan alles deutlich geregelt. Nun war ganz klar aufgelistet, was im Haupthof und was im Nebenhof produziert werden musste, wie viele Hühner, Tischtücher, oder Trinkbecher vorhanden sein mussten.

Holzschnitt: Frauen im Kräutergarten (Rechte: AKG)

Die Grundversorgung der Bevölkerung sollte verbessert werden

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Karls Kräutergärten

Große Aufmerksamkeit hat das "Capitulare de villis" erlangt, weil darin im Detail auch der Anbau von Obstbäumen, Weinreben und Gemüse beschrieben ist. Im letzten Kapitel sind 89 Pflanzen und Heilkräuter aufgelistet, die die medizinische Grundversorgung der Bevölkerung innerhalb des Frankenreichs verbessern sollten. Nach dem Untergang des Römischen Reiches im fünften Jahrhundert war ein Großteil der medizinischen Versorgung zusammengebrochen.

Vorbild für die Pflanzensammlung im "Capitulare de villis" waren die Kräutergärten der Klöster, die Nonnen und Mönche für den Eigenbedarf angelegt hatten. Gegen jedes "Zipperlein" hatten sie ein Kraut in ihrem Garten. Es gab Heilpflanzen, die Mund- und Rachenleiden lindern sollten wie etwa Blutwurz, Echte Kamille, Melisse oder Salbei. Bei Schmerzen der Leber und Galle empfahl das "Capitulare de villis" unter anderem Kümmel, Leberblümchen, Löwenzahn, Pfefferminze oder Schafgarbe und gegen Rheuma sollten Meerrettich, Schlafmohn und Wacholder helfen. Angebaut werden sollten auch Nutzpflanzen wie Färberkrapp, aus dem man roten Farbstoff gewann, um am Königshof Kleidungsstücke einzufärben. Heute eher unbekannte und seltene Kräuter wie Diptam verwendete man bei Wundbrand, Kopfschmerzen und als geburtsförderndes Mittel.

Sabine Kaufmann, Stand vom 05.01.2010
Sendung: Karl der Große - Ein Kaiser und sein Riesenreich, 24.12.2009

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