Die Kräfteverhältnisse im Deutschen Reich
Darauf hatte es Bismarck angelegt. Noch während der Kämpfe begann er mit den süddeutschen Staaten über eine Vereinigung mit dem Norddeutschen Bund zu verhandeln. Durch geschickte Diplomatie und verschiedene Zugeständnisse sorgte Bismarck dafür, dass die Einzelstaaten der Reichsgründung zustimmten. Am 18. Januar 1871 wird Wilhelm I. zum deutschen Kaiser ernannt und das Deutsche Reich ausgerufen – mit Otto von Bismarck als Kanzler.
Die Reichsverfassung entspricht in weiten Teilen der Verfassung des Norddeutschen Bundes. An der Spitze des Reiches steht der Deutsche Kaiser. Er ist zugleich König von Preußen, hat in Kriegszeiten den Oberbefehl über die Streitkräfte, beruft den Bundesrat und Reichstag ein und kann sie beide auflösen. Der Kaiser ernennt den Reichskanzler und kann ihn entlassen.
Der Reichskanzler ist zugleich preußischer Ministerpräsident und Vorsitzender des Bundesrats. Im Bundesrat sitzen 58 Vertreter der 25 Bundesstaaten. Mit 17 Vertretern ist Preußen im Bundesrat mit Abstand der stärkste Bundesstaat. Dem Bundesrat gegenüber steht der Reichstag. In ihm sitzen 382 Abgeordnete (ab 1873: 397 Abgeordnete), die in allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlen gewählt werden. Der Reichstag macht gemeinsam mit dem Bundesrat die Gesetze und muss dem Staatshaushalt zustimmen. Er kann allerdings – mit Zustimmung des Kaisers – vom Bundesrat aufgelöst werden. (Auf der Abbildung links können Sie sich die Kräfteverhältnisse im Deutschen Reich noch einmal als schematische Darstellung anschauen. Klicken Sie dafür auf die Lupenfunktion des Bildes.)
Bismarcks zentrale Stellung im Machtgefüge des Deutschen Reichs erklärt sich nicht hauptsächlich aus der Verfassung, sondern aus seiner Persönlichkeit. Besonders sein Verhältnis zu Kaiser Wilhelm I. sorgt dafür, dass Bismarck einen großen Einfluss auf die Politik des Staates hat.
Christoph Teves, Stand vom 01.06.2009
Sendung: Otto von Bismarck, 19.09.2007






