Grundgesetz

neuneinhalb – für dich mittendrin 02.04.2022 00:44 Min. Verfügbar bis 02.04.2027 Das Erste

Verfassung in Deutschland

Das Grundgesetz

Das Grundgesetz ist die Verfassung und das rechtliche Fundament der Bundesrepublik Deutschland. In insgesamt 146 Artikeln sind die Grundrechte der deutschen Bürger, die Aufgaben von Bundesregierung und Bundestag und andere Gesetze verankert.

Von Sabine Kaufmann und Wiebke Ziegler

Die Lehren aus der Vergangenheit

Kurz nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs waren die Erinnerungen an die Nazi-Diktatur und ihre Verbrechen in den Köpfen der Deutschen noch immer sehr präsent.

Die damaligen Politiker waren sich einig, dass sich die Geschehnisse des Dritten Reichs nicht wiederholen durften. So verabschiedete der Parlamentarische Rat – ein Zusammenschluss aus Mitgliedern der Landesparlamente – am 23. Mai 1949 das deutsche Grundgesetz und legte damit das Fundament für einen demokratischen deutschen Staat.

Das Grundgesetz wird verkündet (am 23.05.1949)

WDR ZeitZeichen 23.05.2019 14:30 Min. Verfügbar bis 20.05.2099 WDR 5


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Der Aufbau des Grundgesetzes

Artikel 1 bis 19 des Grundgesetzes beschreiben die Grundrechte der deutschen Bürger, allen voran Artikel 1 "Die Würde des Menschen ist unantastbar".

Verankert sind hier darüber hinaus etwa das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung, Meinungsäußerung und Religionsausübung, sowie die Pressefreiheit, die Schulpflicht, die freie Berufsausübung, der Schutz der Familie und die Unverletzlichkeit der Wohnung.

Alle weiteren Artikel des Grundgesetzes beschreiben die staatliche Organisation der Bundesrepublik. Hier ist festgelegt, dass Deutschland ein Rechts- und Sozialstaat ist. Artikel 20 – "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" – legt beispielsweise fest, dass das Volk in regelmäßigen Wahlen direkt oder indirekt über die Zusammensetzung der Regierung entscheiden darf.

Stimmzettel der Bundestagswahl.

Jeder Wähler hat zwei Stimmen

Ebenfalls im Grundgesetz beschrieben ist das Prinzip der Gewaltenteilung in die Gesetzgebung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung (Artikel 20, Absatz 2). Die Gewaltenteilung sorgt dafür, dass kein Verfassungsorgan die alleinige Macht im Staat an sich reißen kann. Eine Diktatur wie im Dritten Reich kann es somit nicht mehr geben.

Grundsätzlich ist die Verfassung veränderbar, sofern Bundesrat und Bundestag einer Änderung mit je einer Zweidrittelmehrheit zustimmen (doppelte Zweidrittelmehrheit). Generell unveränderbar sind Artikel 1 und Artikel 20 – so ist es in der sogenannten Ewigkeitsklausel (Artikel 79, Absatz 3) festgelegt.

Die Funktionen der Verfassungsorgane

Deutschland unterscheidet zwischen fünf Verfassungsorganen. Dazu zählen der Bundespräsident, der Bundestag, der Bundesrat, die Bundesregierung und das Bundesverfassungsgericht.

Oberhaupt des Staates ist der Bundespräsident. Er repräsentiert den deutschen Staat nach innen und außen. Darüber hinaus unterzeichnet und prüft er Gesetzesvorschläge und -änderungen und vertritt die Bundesrepublik völkerechtlich auf internationaler Ebene.

Der Bundestag ist für die Gesetzgebung verantwortlich und kontrolliert die Bundesregierung. Die Abgeordneten wählen den Bundeskanzler und kontrollieren die Regierungsarbeit.

Der Bundesrat, bestehend aus Vertretern der 16 Bundesländer, ist ebenfalls an der Gesetzgebung beteiligt und übernimmt außerdem Aufgaben bei der Bundesverwaltung.

Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und Bundesministern. Sie bildet die politische Führung Deutschlands und hat die Aufgabe, politische Entscheidungen praktisch umzusetzen.

Die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist es, die von der Verfassung garantierten Rechte jedes Einzelnen zu schützen. Das Bundesverfassungsgericht sichert die Demokratie in Deutschland.

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht sichert die Rechte in Deutschland

Quelle: SWR/WDR | Stand: 26.09.2019, 15:45 Uhr

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