Das Logo der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) in der DDR.

Verfassung in Deutschland

Verfassung der DDR

Die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik bildete ab Oktober 1949 das Fundament des neuen Staates und war fortan geltendes Recht. Während ihres vierzigjährigen Bestehens hatte die DDR drei verschiedene Verfassungen.

Von Sabine Kaufmann

Konflikt zwischen Recht und Realität

Laut Artikel 1 der DDR-Verfassung von 1949 war "Deutschland eine unteilbare demokratische Republik". Die Bürgerrechte und die demokratische Ordnung des Staatswesens, die ebenfalls in der Verfassung beschrieben wurden, wurden von den Regierenden jedoch willkürlich ausgelegt und konnten von den DDR-Bürgern nicht eingeklagt werden.

Die erste DDR-Verfassung basierte auf den Beschlüssen der sowjetischen Militäradministration, die die Macht der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) in dem neuen Staat zementieren wollte. Die Sozialistische Einheitspartei war aus der Zwangsvereinigung zwischen der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) und der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) hervorgegangen.

Wenige Jahre später wurde die föderale Struktur des Landes ausgehebelt, indem die fünf Länder durch 14 Verwaltungsbezirke ersetzt wurden. Die Länderkammer verlor ihre Funktion und das einer sozialistischen Weltanschauung verpflichtete "Einkammermodell" setzte sich durch.

Sozialistische Verfassungen

Konsequent reagierte die SED auf ihrem VII. Parteitag 1967 auf diese Veränderungen und ließ eine neue Verfassung ausarbeiten. Der Verfassungsentwurf wurde in einem Volksentscheid mit 95 Prozent der Stimmen angenommen. Ab dem 9. April 1968 galt nun eine Verfassung, die den Sozialismus unter der Herrschaft der SED verwirklichen sollte. Bürgerrechte wie die Pressefreiheit wurden in die Verfassung zwar mit aufgenommen, sie waren aber nicht praktizierbar.

25 Jahre nach der Gründung des Staates zielte die dritte Verfassung von 1974 noch einmal darauf ab, den sozialistischen Status quo des Landes zu untermauern und der Wirklichkeit anzupassen. Die Freundschaft mit der UdSSR wurde in einem eigenen Artikel hervorgehoben, alle gesamtdeutschen Bezüge wurden gestrichen und die Legislaturperiode um ein Jahr verlängert.

Die gesamtdeutsche Verfassung

Die Jahre 1989/90 brachten die Wiedervereinigung – Ost- und Westdeutschland wurden zu einem gesamtdeutschen Staat. Es stellte sich erneut die Verfassungsfrage: Braucht der deutsche Einheitsstaat eine eigene neue Verfassung?

Das Grundgesetz hatte die Antwort darauf, da es bis 1989 nur provisorisch galt und im Kern auf eine deutsche Wiedervereinigung zielte. Artikel 23 des Grundgesetzes machte den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik möglich. Das GG galt nun für den gesamtdeutschen Staat. Es hatte sich als die beste deutsche Verfassung erwiesen.

Mauerfall 1989

Die Wiedervereinigung war im Grundgesetz verankert

Quelle: SWR | Stand: 26.09.2019, 15:40 Uhr

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