SW-Foto: Frau im Tierheim mit Hunden, 1960er-Jahre

Tiere im Heim

Geschichte des Tierschutzes

Hunde, Pferde, Hühner oder Kühe begleiten den Menschen schon seit vielen Jahrhunderten: als Jagdhelfer, Lastenträger oder Fleischlieferant. Der Schutz dieser Tiere ist mittlerweile auch im Grundgesetz verankert.

Von Kerstin Zeter

Erste Schritte

Der neuzeitliche gesetzliche Tierschutz und der Aufbau des zugehörigen Tierschutzrechts begann in England bereits 1822 mit dem ersten erlassenen Tierschutzgesetz. Es schützte Pferde, Schafe und Großvieh vor Misshandlungen.

Unterstützt und vorangetrieben wurde das Gesetz von dem Parlamentarier Richard Martin. Dieser war auch ein Gründungsmitglied der 1824 weltweit ersten Tierschutzorganisation "Society for the Prevention of Cruelty to Animals".

Einige Jahre nach der Gründung konnte man Königin Viktoria als Schirmherrin gewinnen und durfte sich fortan "Royal Society for the Prevention of Cruelty to Animals" (Königliche Gesellschaft zur Verhütung von Grausamkeiten an Tieren) nennen.

Königin Viktoria von England

Königin Viktoria: Schirmherrin der ersten Tierschutzorganisation

Deutscher Gründungsvater

Der Gedanke, dafür zu sorgen, dass Tiere würdig behandelt werden, war zu dieser Zeit bereits auch auf dem Kontinent angekommen. Es war ein schwäbischer Kirchenmann, nämlich der Stuttgarter Stadtpfarrer Christian Adam Dann (1758-1837), der bereits 1819 eine Schrift mit dem Titel "Bitte der armen Thiere" verfasst hatte.

Anlass zu diesem Aufruf war wohl ein Storch, der normalerweise sein Nest auf dem Kirchturm hatte. Der Gottesmannn entdeckte das zu Tode gequälte Tier auf einem seiner Spaziergänge.

In seiner Bittschrift forderte Pfarrer Dann im Namen der Tiere: "Macht unser meist kurzes, mühevolles Leben erträglich und unseren Tod so leicht wie möglich." Nach Danns Tod führte der junge Stiftshelfer und spätere Stadtpfarrer Albert Knapp (1798-1864) die Arbeit seines Vorgängers fort und gründete 1837 den ersten deutschen Tierschutzverein in Stuttgart und Cannstadt.

Eine Idee setzt sich durch

Das Stuttgarter Tierheim ist heute das älteste in Deutschland und das zweitälteste Europas. Und Albert Knapp ging als "Vater der deutschen Tierschutzbewegung" in die Geschichtsbücher ein.

Bereits zwei Jahre nach Gründung des Stuttgarter Tierheims folgten andere diesem Beispiel: In Nürnberg gründete Graf Pückler-Limburg einen "Verein zur Verhütung der Tierquälerei" und in Dresden tat es ihm Heinrich Ferdinand Wilhelm von Ehrenstein gleich. Die Idee breitete sich aus und in vielen weiteren Städten und Gemeinden entstanden Vereine zum Schutz der Tiere.

Der bekannte Philosoph Arthur Schopenhauer, der dem Münchener Tierschutzbund beitrat, formulierte die Notwendigkeit solcher Einrichtungen wie folgt: "Die Welt ist kein Machwerk und die Tiere sind kein Fabrikat zu unserem Gebrauch. Nicht Erbarmen, sondern Gerechtigkeit sind wir den Tieren schuldig."

Büste des deutschen Philosophen Arthur Schopenhauer von Elisabeth Ney

Arthur Schopenhauer war bekennender Tierfreund

Ein Dachverband entsteht

Die verschiedenen Tierschutzorganisationen schlossen sich 1881 zum "Deutschen Tierschutzbund" zusammen. Noch heute ist dieser Europas größte Tier- und Naturschutzdachorganisation mit über 800.000 Mitgliedern.

Der Deutsche Tierschutzbund beschäftigt sich mit Themen wie Tierhaltung in der Landwirtschaft, Tiertransport und Schlachtung, Zucht von Pelztieren, Fischerei und Jagd, Tierversuche und Heimtierhaltung. Er arbeitet mit anderen großen Tierschutzorganisationen der Europäischen Gemeinschaft in der "Eurogroup for Animal Welfare" zusammen.

Tierschutzgesetze

Zu Zeiten des Kaiserreiches bemühten sich die Tierschutzorganisationen vergeblich um eine Verbesserung der Gesetzgebung. Diesen Gedanken allerdings nahm das NS-Regime auf und setzte ihn nach 1933 auch sofort in die Tat um. Nach dem Krieg wurde die Tierschutzgesetzgebung des nationalsozialistischen Regimes in beiden deutschen Staaten übernommen.

Inzwischen ist der Tierschutz als Staatsziel seit 2002 im Grundgesetz verankert und 2004 auch in den Entwurf der EU-Verfassung (Europäische Union) aufgenommen worden:

"Bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Union in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Binnenmarkt, Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt tragen die Union und die Mitgliedstaaten den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen in vollem Umfang Rechnung; sie berücksichtigen hierbei die Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten insbesondere in Bezug auf religiöse Riten, kulturelle Traditionen und das regionale Erbe."

Seit den 1970er-Jahren haben sich im Zuge der Tierrechtsbewegung in Deutschland neben dem "Deutschen Tierschutzbund" zahlreiche neue Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen gebildet. Viele sind auf bestimmte Schwerpunkte spezialisiert – zum Beispiel auf Tiertransporte – und ihre Ziele und Arbeitsweisen sind sehr unterschiedlich.

Quelle: SWR | Stand: 03.03.2020, 09:29 Uhr

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