Bauernhof im Schwarzwald

Schwarzwald

Erbfolge im Schwarzwald

In den meisten Regionen des Schwarzwaldes galt bis ins 20. Jahrhundert hinein das "Anerbenrecht". Diese Rechtsform sieht vor, dass nur ein Kind den gesamten Hof der Eltern erbt. Doch welches?

Von Kerstin Hoppenhaus

Der Erbe war in der Regel der jüngste Sohn. Die anderen Kinder konnten entweder als Knechte und Mägde auf dem Hof bleiben oder die angestammte Heimat verlassen und anderweitig ihr Auskommen suchen.

Die Vererbung an den jüngsten Sohn hatte den Vorteil für die Eltern, dass sie den Hof möglichst lange selbst bewirtschaften und die Kinder als Arbeitskräfte einsetzen konnten.

Im Schwarzwald wurde der Hof noch zu Lebzeiten der Eltern vererbt. Die Hofübergabe bedeutete einen schwerwiegenden Einschnitt in ihr Leben. Als Selbstversorger waren sie jahrzehntelang unabhängig gewesen, nun gaben sie den Hof ab und waren vollständig von der Versorgung durch den Erben abhängig.

Nach der Hofübergabe zogen die Eltern in ein sogenanntes "Auszugshaus" (oft auf "Leibgeding" oder "Libding" genannt), das meist in unmittelbarer Nähe des Haupthauses für sie gebaut wurde. Der Vertrag war die Grundlage für ihre Altersversorgung und die einzige Art einer Alterssicherung.

Quelle: SWR | Stand: 07.07.2020, 09:43 Uhr

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